Entscheidungsvorlage - FB 61/0818/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Haaren, den Baubeschluss für den Endausbau Bayersbusch gemäß dem Plan 2003_040_L1 zu fassen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für den Endausbau Bayersbusch gemäß dem Plan 2003_040_L1.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Verwaltung beabsichtigt, die Erweiterung der Straße Bayersbusch in Aachen-Eilendorf straßenbautechnisch endgültig fertigzustellen. Die Ausbaulänge der Straße beträgt einschließlich der Stichstraße insgesamt ca. 100 m, die Verkehrsfläche ist  5,50 m breit.

                                                                                                                             

Grundlagen

 

Die Erweiterung der Straße Bayersbusch wurde 2005 als Baustraße einschließlich der abwassertechnischen Erschließung hergestellt.

Da die Hochbautätigkeit der anliegenden Grundstücke zum größten Teil abgeschlossen ist, soll nun der  Endausbau der Straßen erfolgen.

 

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Die Gesamtquerschnittsbreite der umzubauenden Straßenabschnitte beträgt durchgehend 5,50 m. Auf der gesamten Länge von ca. 100 m soll auf die vorhandene Baustraße aus Asphalt ein niveaugleicher Ausbau in grauem Betonpflaster vorgenommen werden. Die derzeitige Baustraße mit einer Breite von ca. 3,00 m wird in den Endausbau einbezogen und dient als Tragschicht für die neue Fahrbahnoberfläche.

In Längsrichtung wird eine 50 cm breite Entwässerungsrinne aus Betonpflaster im Drittelspunkt der Verkehrsfläche angelegt. Entlang der Eigentumsgrenzen wird die öffentliche Verkehrsfläche durch einen Betonbordstein T 10/25 eingefasst.

Die bereits mit einer wassergebundenen Decke hergestellte Fußwegverbindung zur Straße Bayersbusch erhält im Zuge des Ausbaus eine einseitige Randeinfassung mit Betonrandstein und einzeiliger Betonrinne.

 

Infolge des Endausbaus sind an den angrenzenden Grundstücken ggfs. Anpassungsarbeiten erforderlich. Diese Arbeiten sind durch die Eigentümer zu beauftragen, bzw. die eventuell entstehenden Kosten müssen von den Eigentümern übernommen werden, da es sich um die erstmalige Herstellung der Straße handelt.

 

Die Versorgungsträger werden über die Baumaßnahme informiert und haben die Möglichkeit, eventuell noch fehlende Versorgungsleitungen zu verlegen. Im Zuge der Baustraßenerstellung wurden Kabel für die Straßenbeleuchtung verlegt und provisorische Beleuchtungsmaste aufgestellt. Die Straßenbeleuchtung wird nun im Zuge der endgültigen Fertigstellung ergänzt bzw. angepasst.

 

 

Durchführung

 

Mit den Arbeiten soll im Herbst 2008 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich 2 Monate.

 

 

Finanzierung

                                                                                                                                                                       

Die Baukosten für den endgültigen Ausbau der Straße betragen ca. 53.000 Euro. Mittel in dieser Höhe stehen bei dem Auftragssachkonto B 12010237 7852237 “Bayersbusch, Beb.plan 847, Erweiterung der Erschließung” für 2008  zur Verfügung. Die Mittel müssen noch freigegeben werden.

 

 

Erschließungsbeiträge

 

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme sind zu 90 % beitragsfähig gemäß den §§ 127 ff. Bau GB in Verbindung mit der städtischen Erschließungsbeitragssatzung.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 53.000 € ergeben. Die Kosten sind bei dem Auftragssachkonto B 12010237 7852237 “Bayersbusch, Beb.plan 847, Erweiterung der Erschließung” vorgesehen und stehen für 2008  zur Verfügung.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:

Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Bau GB.

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Anlagen

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