Kenntnisnahme - FB 36/0214/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmkartierung der Stadt Aachen - Antrag der CDU-Fraktion vom 15.04.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
- Verfasst von:
- FB 36/41
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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18.06.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Bericht der Verwaltung
Der FB Umwelt wird gebeten, die mittlerweile fertig gestellte Lärmkartierung der Stadt Aachen in
der Bezirksvertretung Laurensberg vorzustellen und für die durch Lärmbelästigung betroffenen Bereiche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
1. Allgemeine Informationen
Lärm ist in den Städten und Ballungsräumen
Nordrhein-Westfalens eines der größten Umweltprobleme. Wachsende Mobilität und
verändertes Freizeitverhalten haben dazu geführt, dass für viele Bürgerinnen
und Bürger die Lärmbelastung heute deutlich höher liegt als noch vor 15 oder 20
Jahren. In Deutschland fühlen sich mehr als 60 Prozent der Bevölkerung durch
Straßenverkehrslärm belästigt. Über 15 Prozent sind gesundheitsschädlichen
Belastungen ausgesetzt, die mit Lärm verbunden sind. Das Land
Nordrhein-Westfalen will den wachsenden Lärm mit Hilfe der europäischen
Richtlinie zum „Umgebungslärm” eindämmen und deutlich mindern.
Umgebungslärm” (im Sinne der EU-Richtlinie) sind belästigende und gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch menschliche Aktivitäten verursacht werden. Dieser Lärm im Freien geht von Verkehrsmitteln und vom Straßenverkehr aus, von Eisenbahnen und Flugzeugen und von Industriegeländen.
Nicht zum Umgebungslärm zählen der sogenannte Nachbarschaftslärm (private Feste, Musik, Singen etc.), der Lärm am Arbeitsplatz und in Verkehrsmitteln sowie der Lärm auf Militärgeländen.
In Nordrhein-Westfalen liegt die Zuständigkeit für die Lärmkartierung und die nachfolgende Lärmaktionsplanung bei den Gemeinden. Eine Ausnahme bilden die Schienenwege des Bundes: Für die Lärmkartierung des durch sie erzeugten Lärms ist bundesweit das Eisenbahnbundesamt zuständig.
Das MUNLV hatte für die Lärmkartierung der 1. Stufe zwölf Ballungsräume (Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Wuppertal), mehr als 3800 km Bundesautobahnen, Bundes- und Landesstraßen sowie die beiden Flughäfen Düsseldorf und Köln/Bonn an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit gemeldet. Inzwischen sind die Lärmkataster überwiegend fertig gestellt und in dem Landesportal http://www.umgebungslaerm.nrw.de/ kann die Lärmbelastung an jedem Gebäude dieser Gebiete abgelesen werden. Darüber hinaus bieten die Städte weitergehende und unterschiedliche Informationen zur Thematik Lärmkartierung. Für die Stadt Aachen stehen weitere Informationen unter http://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/umwelt/laerm/index.html zur Verfügung.
2. Lärmkarte
Die Lärmkarte wird in der Sitzung entsprechend erläutert.
3. Weitere Vorgehensweise
Die durch erhöhte Lärmbelastung betroffenen Bereiche in Laurensberg werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung berücksichtigt.
Zur Zeit erfolgen innerhalb der Verwaltung aufbauend auf den Ergebnissen der Lärmkartierung Abstimmungen mit weiteren insolvierten Ämtern (z. B. Planung, Gesundheitsamt).
Auf Basis eines dann verwaltungsabgestimmten Konzeptes zur Lärmaktionsplanung werden in einem 2. Schritt auch die Verbände, andere Behörden und später auch die betroffenen Bürgern mit eingebunden.
Erst nach Abschluss dieser Gespräche und Verhandlungen wird ein verbindlicher Maßnahmenplan entworfen, in dem konkrete Angaben zur Art, Umfang und Kosten dargelegt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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33,2 kB
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