Kenntnisnahme - BA 4/0097/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Mitteilungen der Verwaltung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 4 - Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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04.06.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Errichtung eines barrierefreien Eingangs zum BA 4
Antrag des Seniorenbeirates vom 25.03.2008
Die Betriebsleitung des Gebäudemanagements nimmt dazu wie folgt Stellung:
Bereits im Jahr 1993/1994 ist seitens des damaligen Hochbauamtes für alle Bezirksämter die
Möglichkeit untersucht worden, einen Behinderten gerechten Zugang zu den Gebäuden zu bauen.
Für das Gebäude des BA 4 ist dies erfolgt, indem von der Straße Schulberg eine Rampe zum rückwärtigen Eingang gebaut werden sollte und zum Schutz gegen Regen und Durchfeuchtung ein Vordach geplant war.
Seinerzeit sind die Kosten mit ca. 20.000,00 DM kalkuliert worden, wobei eine Anpassung der Kosten nach heutigem Standard sicherlich Kosten in Höhe von 20.000,00 € bewirken würde.
Ich möchte Ihr Schreiben zum Anlass nehmen, das Dezernat V nochmals anzuschreiben mit der Bitte, auch die Behindertengerechtigkeit für alle Bezirksämter über ein entsprechendes Programm sicherzustellen, damit gegebenenfalls eine Gesamtfinanzierung der Maßnahmen über den städtischen Haushalt erfolgen kann.
Mir ist erinnerlich, dass ein Antrag aus Ihrem Bereich schon vor einigen Jahren im Bezirk beraten wurde mit der Option, hierfür bezirkliche Mittel zur Verfügung zu stellen.
Dies ist jedoch seinerzeit abgelehnt worden.
2. Grünanlage mit Spieleinrichtungen in Aachen Lichtenbusch
Der Fachbereich Umwelt teilt mit:
Die Parzelle, auf der die Grünanlage angelegt werden sollte, ist 5.559 qm groß ( Gemarkung
Lichtenbusch, Flur 2, Parzellennr.: 788.
Am 16.03.2005 nahm die Bezirksvertretung Aachen - Kornelimünster / Walheim die veränderte Grünflächenplanung auf dem städt. Grundstück, die auf eine beabsichtigte und inzwischen durchgeführte Veräußerung von 170 qm zugunsten der Grundstückseigentümer der Häuser Lichtenbuscher Weg 45,47 und 49 beruhte, zur Kenntnis. Somit steht zurzeit eine Fläche von 5.389 qm zur Verfügung.
Im Jahre 2001 / 2002 ist im Nordosten dieser Fläche der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr.: 18 “einfach und selber bauen“ 1. BA. Lichtenbusch / Innenbereich realisiert worden.
Im Januar 2001 fanden Eltern- und Kinderbeteiligungen zur Gestaltung des geplanten Spiel- und Bolzplatzes statt.
Die Durchführung der Maßnahme wurde vom JHA am 13.02.2001 und der Bezirksvertretung
Aachen - Kornelimünster / Walheim am 14.02.01 beschlossen.
Die Mitteleinplanung in 2001 wurde wie folgt vorgenommen
für den Bolzplatz: 51.129,19 €
für den Kinderspielplatz: 102.258,38 €
(kein Handlungsbeginn aufgrund des von der Bezirksregierung vorgegebenen
Handlungsrahmens)
In 2004 erfolgte eine erneute Mitteleinplanung
für den Bolzplatz: 52.000,00 €
für den Kinderspielplatz. 103.000,00 €
Die Maßnahmen wurden als Kategorie 0 Maßnahmen (freiwillig) eingestuft und somit nicht
durchgeführt. 2004 wurden aufgrund aufsichtsbehördlicher Vorgaben keine Übertragungen vorgenommen.
Die in 2007 in Ansatz gebrachten Mittel von insgesamt 75.000,00 €
für den Bolzplatz: 23.000,00 €
für den Kinderspielplatz: 52.000,00 €
wurden mit Schreiben der Kämmerei vom 09.01.2008 abgesetzt.
Eine Neuanmeldung für den Entwurf 2009 müsste bis spätestens zum 08.08.2008 erfolgen.
Die überarbeitete Ausbauplanung für die Grünanlage datiert vom 12.01.2004.
Mit eingeplant wurden die in den vergangenen Jahren im nördlichen Grundstücksbereich zum
Kirchengelände “Christus unsere Einheit“ realisierte Einzelmaßnahmen.
1. Jugendtreff (errichtet im Rahmen der Sozialaktion „Contaction“ des Bistums Aachen)
2. Streetballanlage (finanziert durch den Sozialfond des Rotary-Clubs Aachen-Land e.V.)
3. Tischtennisbereich (finanziert durch den Sozialfond des Rotary-Clubs Aachen-Land e.V.)
Nun wären aufgrund der derzeit vorliegenden Planung folgende Fragen zu klären:
- ist die Anlage des hufeisenförmigen Weges an den Außengrenzen der Parzelle 788 ausgehend von der Raerener Str. notwendig.
- ist die Anlage des Kleinkinderspielplatzes im südöstlichen Bereich der Grünfläche noch erforderlich - insbesondere vor dem Hintergrund, dass im 2 BA. Lichtenbusch Innenbereich in nächster Zeit ein Kinderspielplatz von 1055 qm Größe realisiert werden soll.
Der Kern der Grünanlage wird derzeit von der Mehrzweckwiese gebildet, die auch zur
Aufstellung eines Festzeltes genutzt werden kann.
Vor einer möglichen Überarbeitung der bisherigen Planung muss feststehen, wie die Fläche
zukünftig genutzt werden soll.
Durch die Realisierung des 1 BA. (einfach und selber bauen) ist der natürliche Wasserabfluss
von der Raerener Str. In Richtung Monschauer Str. unterbrochen worden. Die Wasser undurchlässige Schichten in diesem Bereich (Parzelle 788) verhindern die natürliche Versickerung des anfallenden Oberflächenwassers.
Somit kommt es auf dieser Fläche sowie auch auf den angrenzenden Grundstücken über
längere Zeiträume zu erheblichen Wasseransammlungen, die nicht mehr natürlich abfließen können ( kann anhand von Bildmaterial belegt werden ). Dies verhindert u. a. die Nutzung der Mehrzweckwiese zu Spielzwecken für Kinder und Jugendliche.
Die Anwohner des Baugebietes Lichtenbusch Innenbereich haben schon des öfteren den
Wunsch auf eine trockene fußläufige Wegeverbindung aus dem Baugebiet 1BA. hin zur Raerener Str. an das Bezirksamt Aachen - Kornelimünster / Walheim herangetragen.
Dies bedeutet, dass vor einer Realisierung der bisher geplanten Maßnahmen aufgrund der
widrigen Bodenverhältnisse dieser Fläche ein bisher kostenmäßig und planerisch nicht berücksichtigtes aufwendiges Entwässerungskonzept (Kanal und Drainage) mit einem Kanalanschluss in der Raerener Str. erstellt werden muss.
Hierzu ist im Vorfeld ein Höhenaufmaß der Fläche sowie ein Bodengutachten erforderlich. Die
Kosten hierfür belaufen sich erfahrungsgemäß auf ca. 10.000,00 €.
Herr Zohren, als Vertreter des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule, vertritt die
Auffassung, dass sich seit 2001 die Bevölkerungsstruktur im Umfeld so verändert haben hat, dass bei einer heute durchzuführenden Eltern und Kinderbeteiligung zur Gestaltung der geplanten Grünfläche diese durchaus zu ganz anderen Ergebnissen führen könnte.
Sollte jedoch der bisherige Zustand der Grünfläche belassen werden und nur eine fußläufige
trockene Wegeverbindung aus dem Baugebiet Lichtenbusch Innenbereich 1 BA: hin zur Raerener Str. gewünscht werden, so könnte diese, wenn sie auf einer Wallschüttung durch die Wiesenfläche angelegt würde, relativ preisgünstig erfolgen. 22,00 € / qm x 300,00 qm = 6.600,00 € Netto + 1.254,00 € (19 % MWSt ) = 7.854,00 € Brutto aufgerundet ca. 8.000,00 € Gesamtsumme.
3. Antrag auf Änderung der Öffnungszeiten der KGS Kornelimünster als öffentlicher
Spielplatz
Die KGS Kornelimünster hat den Fachbereich Schule, Jugend und Kultur gebeten, den
Schulhof der KGS erst ab 16:00 Uhr statt wie bisher ab 15:00 Uhr als öffentlichen Spielplatz freizugeben, da das Betreuungsangebot nunmehr bis 16:00 Uhr stattfindet und eine ordnungsgemäße Aufsicht der Schulkinder ansonsten schwer zu gewährleisten ist.