Entscheidungsvorlage - FB 11/0184/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Artenschutzes durch den Kreis Aachen zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt stimmt  der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben des Artenschutzes durch den Kreis Aachen zu.

 

 

(Dr. Linden)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Mit Gründung der Städteregion soll folgender Aufgabenteilbereich der Unteren Landschaftsbehörde der Stadt Aachen  (ULB) auf die Städteregion übertragen werden:

 

Die Aufgaben der unteren Landschaftsbehörde im Zusammenhang mit den Besitz- und Vermarktungsverboten des § 42 Abs. 2 BNatSchG, dem den Handel mit geschützten Arten betreffenden Vollzug des Artenschutzes im Sinne der einschlägigen Verordnungen der EU (VO EG Nr. 338/97, 865/2006 u.a.) und der Überwachung der Anzeige-, Buchführungs- und Kennzeichnungspflichten nach dem BNatSc­hG i.V.m. der Bundesartenschutzverordnung und den dort aufgeführten Verboten.

            (Anlage zum Aachen-Gesetz: Ziff. 32 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen Stadt

            und Kreis Aachen)

 

Es ist beabsichtigt, diese Teilaufgabe aus dem Bereich des Artenschutzes baldmöglichst auf den Kreis Aachen zu übertragen und die hierfür erforderliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung abzuschließen (siehe Anlage zur Vorlage).

 

Durch die Übertragung dieser Aufgabe auf die Städteregion lassen sich Synergieeffekte erzielen: Die Erfüllung der Aufgabe erfordert Kenntnisse auf einem aufgrund zahlreicher nationaler und internationaler Gesetze und Verordnungen sehr komplexen Rechts­gebiet. Zudem sind spezifische Kenntnisse in Bezug auf das Erkennen und Beurteilen von geschützten Arten  erforderlich.  Diese wurden bislang durch die ULB für eine allerdings überschaubare Zahl von Fällen auf Aachener Stadtgebiet vorgehalten (aktueller Umfang: 0,3 Stelle). Der zuständige Sachbearbeiter bei FB 36 hat diese Aufgaben seit ca. 20 Jahren wahrgenommen und verfügt - wie auch sein Stellvertreter - über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen. Auch der Kreis nimmt diese Aufgabe für sein Gebiet in einem Umfang von weniger als einer Stelle wahr, bei identischer Software-Ausstattung.

 

Sowohl der Sachbearbeiter bei der ULB der Stadt als auch sein Stellvertreter haben zum 01.02. bzw. zum 01.03. die ULB verlassen. Beide Stellen müssen neu besetzt werden, so dass das für die Bearbeitung des o.g. Aufgabenbereichs erforderliche Sachwissen derzeit in der ULB nicht verfügbar ist und auch bei kurzfristiger Besetzung der Stelle erst sukzessive aufgebaut werden müsste. Die entsprechenden Aufgaben können derzeit - wenn überhaupt - nur sehr einge­schränkt wahrgenommen werden.

 

Vor dem Hintergrund dieser Sachlage und der anstehenden endgültigen Übertragung dieser Aufgabe auf die Städteregion ist es sinnvoll, die Aufgabe schon jetzt auf den Kreis zu übertragen. Vorteile sind:

 

-  kurzfristige Sicherstellung  einer qualitativ adäquaten Sachbearbeitung für die Antragsteller

-  Verzicht auf aufwändige Schulung neuer Sachbearbeiter für eine zeitlich begrenzte

   Aufgabenerfüllung.

                                                               

Der Kreis hat bereits seine grundsätzliche Bereitschaft zur Übernahme der Aufgabe signalisiert. Ein Inkrafttreten der Vereinbarung wird nicht vor dem 01.07.2008 angenommen. Entsprechend ist der Erstattungsanspruch des Kreises Aachen an Personal- und Sachkosten beziffert. Die Vereinbarung ist bis zur Auflösung des Kreises mit Bildung der Städteregion gem. Aachen-Gesetz mit Ablauf des 20.10.2009 befristet.

 

Der Personalrat der Allgemeinen Verwaltung ist im Rahmen seiner Mitwirkung bei der Gründung der Städteregion beteiligt. Über das Ergebnis der Beratung in seiner Sitzung wird mündlich berichtet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es entstehen der Stadt Aachen Erstattungskosten von insgesamt rund 27.000 € in 2008 und 2009. Dem gegenüber werden Personalkosten durch bereits eingetretene Stellenvakanzen im Fachbereich Umwelt in Höhe von rund 39.000 € vermieden. 

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Anlagen

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