Entscheidungsvorlage - FB 61/0830/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtebauliche Entwicklung und Wohnungsneubau Stolberger Straße hier: Anmeldung zum Programm Soziale Stadt NRW - Stadtteilerneuerung Aachen-Ost Ratsantrag der Fraktionen SPD und Grüne vom 28.04.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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12.06.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zum Antrag der SPD und Grüne Fraktion im Rat vom 28.04.2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Wettbewerb für die Förderung Soziale Stadt NRW - Stadtteilerneuerung Aachen-Ost anzumelden und gleichzeitig einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu beantragen.
Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Fraktionen SPD und Grüne im Rat haben mit Antrag vom 28.04.2008 die Verwaltung beauftragt, in Kooperation mit der gewoge für den Bereich Stolberger Straße einen beschränkten Realisierungswettbewerb vorzubereiten und in der zweiten Hälfte 2008 durchzuführen.
Ziel ist der Ersatz der bestehenden Wohnanlage aus den 50er Jahren durch eine Neuordnung und Neubebauung des Areals zwischen Stolberger Straße / Elsassstraße und Kennedypark. In einem städtebaulichen Entwurf soll auch die heutige Wohnanlage der gewoge entlang der Stolberger Straße (neben der Feuerwehr) sowie die heutige gewerbliche Nutzung (Autohandel und Autoteilehandel) mit überplant werden können.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat bereits Gespräche mit der gewoge über die Durchführung eines Wettbewerb geführt. Dabei wurde folgendes abgestimmt:
- die Verwaltung wird bis zum 30.06.2008 im Rahmen des Gesamtprojektes Soziale Stadt NRW - Stadtteilerneuerung Aachen-Ost einen Förderantrag stellen
- Die gewoge wird in Abstimmung mit Fachbereich Wohnen die Ziele des Wettbewerbes formulieren, d.h., welche Art von Wohnen an diesen Stellen vorgesehen ist.
- Die bisherigen Überlegungen haben ergeben, dass der Wettbewerb ca. 125.000 kosten wird. Zu erwarten ist, dass die Förderquote 90 % beträgt, die gewoge wird den Eigenanteil in Höhe von ca. 12.500 übernehmen.
Die Wettbewerbskosten setzen sich aus Preisgeld ca. 70.000 , Nebenkosten (Raummiete, Ausstellung, Honorare Preisrichter, Catering, Dokumentation) 15.000 und geschätzten Kosten für das Wettbewerbsmanagement von ca. 40.000 zusammen.
- Der gewoge ist daran gelegen, dass die Stadt Aachen die finanzielle Abwicklung des Vorhabens übernimmt. Die Kosten sollen direkt mit der gewoge abgerechnet werden. Dies soll vertraglich mit der gewoge vereinbart werden.
Die Verwaltung wird zusätzlich versuchen, weitere Fördermittel innerhalb des Projektes Aachener Handlungskonzept Wohnen zu erhalten. Für Vorhaben, die auf einem wohnungspolitischen Handlungskonzept gründen, bietet das Fachministerium Möglichkeiten von Verbesserungen und Vorteilen in der Förderlandschaft an, die allerdings nicht pauschal definiert sind, sondern am Einzelfall vom Ministerium überlegt und definiert werden.
Zeitschiene Wettbewerb
Im Ratsantrag steht, dass der Wettbewerb in der 2. Jahreshälfte 2008 durchgeführt werden soll. Dies ist aus verschiedenen Gründen nicht möglich:
1. Es gibt keinerlei "Reste" im Bewilligungsbescheid Aachen-Ost für 2008 (der noch nicht erteilt wurde), die für den Wettbewerb verwendet werden können. Darüber hinaus ist die Bereitschaft der BR Köln, Umschichtungen vorzunehmen, sehr gering.
2. Im Haushalt der Stadt Aachen stehen ebenfalls keine Mittel zur Verfügung. Die Mittel müssen für das nächste Jahr angemeldet werden. Da die Haushaltsanmeldung für 2009 noch aussteht, ist dies unproblematisch.
3. Es können auch im nächsten Jahr auf einer neuen Haushaltsstelle erst Ausgaben getätigt werden, wenn der Haushalt genehmigt ist (ca. Mai 2009). Für vorherige Ausgaben ist eine Ausnahmegenehmigung der Kommunalaufsicht erforderlich.
Die Verwaltung wird sich für einen solchen vorzeitigen Maßnahmenbeginn einsetzen.
4. Für die Erteilung des Bewilligungsbescheides gibt es keinen festen Termin, man kann daher nur schwer einen exakten Starttermin für das Projekt festlegen.
Der Wettbewerb ist daher abhängig von der Genehmigung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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106 kB
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