Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0791/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Eilendorf-Süd - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Eilendorf-Süd - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Eilendorf-Süd - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

In Ihren Sitzungen am 05.12. und 18.12.2007 empfahlen die Bezirksvertretungen Aachen-Mitte und Aachen-Eilendorf die öffentliche Auslegung der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613. Der Planungsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 24.01.2007 die IX. Änderung öffentlich auszulegen.

 

Die öffentliche Auslegung der Planung erfolgte in der Zeit vom 11.02. bis einschließlich 11.03.2008.

 

Ziel der Planung ist die Ergänzung der schriftlichen Festsetzungen der I., II. und V. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 zur Steuerung des Einzelhandels im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd. Im Plangebiet ist Einzelhandel künftig ausgeschlossen, mit Ausnahme des KFZ-Handels und untergeordneter Verkaufsflächen von Handwerksbetrieben. Dies gilt auch für das Eckgrundstück Trierer Straße / Debyestraße. Hier war zunächst eine weitere Ausnahme vorgesehen, die aber zur Offenlage gestrichen wurde.

 

Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit

Von Seiten der 3 beteiligten Behörden erfolgte lediglich eine Stellungnahme. Die Anregung des Einzelhandelsverbandes, für das Eckgrundstück Trierer Straße / Debyestraße keine Ausnahmeregelung für den Einzelhandel vorzusehen, wurde zur Offenlage im Bebauungsplan berücksichtigt. (s. Offenlagebeschluss vom 24.01.2007). Der Einzelhandels-verband hat mit Schreiben vom 04.04.2008 bestätigt, dass nun keine Bedenken mehr gegen die Planung bestehen. Eine weitere Beteiligung der Behörden im Rahmen der Offenlage war deshalb nicht mehr erforderlich.

Die Anregungen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung wurden zurückgewiesen (s. Vorlage zum Offenlagebeschluss vom 24.01.2007).

Im Rahmen der Offenlage erfolgte lediglich eine Eingabe von Seiten der Öffentlichkeit, die der Vorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung zur Eingabe von Herrn Lautermann:

Bei der IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 handelt es sich ausschließlich um ergänzende Festsetzungen zum Einzelhandel. Ansonsten handelt es sich um ein bestehendes Gewerbegebiet mit rechtsgültigem Bebauungsplan. Dementsprechend betreffen die Anregungen nicht die Inhalte der Bebauungsplanänderung.

 

Empfehlung zum Satzungsbeschluss

Als Ergebnis der Offenlage empfiehlt die Verwaltung, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die nicht berücksichtigten Anregungen der Öffentlichkeit zurückzuweisen und die IX. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 613 - Eilendorf-Süd - als Satzung zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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