Entscheidungsvorlage - FB 61/0795/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht die Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Diepenbenden.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Verlängerung der Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Diepenbenden.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 17 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Diepenbenden.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2005 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg, Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring beschlossen.

Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:

1. Sicherung der geordneten städtebaulichen Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.

2.            Erhaltung der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.

3.            Sicherung der vorhandenen prägenden Durchgrünung.

4.            Maßvolle Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung

 

Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegen die Grundstücke Diepenbenden 18 - 32. Für diese Grundstücke lag der Verwaltung ein Baugesuch für die Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Stellplätzen vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde dieses Baugesuch bis zum 01. Juli 2006 zurückgestellt.

 

Da zu befürchten war, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele insbesondere der Erhaltung der vorhandenen Grünstrukturen sowie der Verhinderung einer ungeordneten Nachverdichtung durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird, wurde für den Bereich der Grundstücke Diepenbenden 18 - 32 eine Veränderungssperre erlassen und das Baugesuch auf dieser Grundlage abgelehnt.

 

Diese Veränderungssperre, die am 17.06.2006 öffentlich bekannt gemacht wurde und am 18.06.2006 in Kraft trat, läuft gemäß § 17 BauGB am 17.06.2008 ab. Um auch weiterhin die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanverfahrens sichern zu können, empfiehlt die Verwaltung die Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr.

 

Die entsprechende Satzung ist der Vorlage beigefügt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...