Entscheidungsvorlage - FB 61/0795/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Diepenbenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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07.05.2008
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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15.05.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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28.05.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis
und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht die Verlängerung der
Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich
Diepenbenden.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung
zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt die Verlängerung der
Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich
Diepenbenden.
Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 17 Abs. 1 BauGB die
als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für
den Bereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Diepenbenden.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 08. Juli 2005 im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich Eupener Straße, Zweiweiherweg, Diepenbenden, Hangstraße, Am Chorusberg und Luxemburger Ring beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:
1. Sicherung der geordneten städtebaulichen
Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
2. Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
3. Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
4. Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegen die Grundstücke Diepenbenden 18 - 32. Für diese Grundstücke lag der Verwaltung ein Baugesuch für die Errichtung von 4 Einfamilienhäusern mit Stellplätzen vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde dieses Baugesuch bis zum 01. Juli 2006 zurückgestellt.
Da zu befürchten war, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele insbesondere der Erhaltung der vorhandenen Grünstrukturen sowie der Verhinderung einer ungeordneten Nachverdichtung durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird, wurde für den Bereich der Grundstücke Diepenbenden 18 - 32 eine Veränderungssperre erlassen und das Baugesuch auf dieser Grundlage abgelehnt.
Diese Veränderungssperre, die am 17.06.2006 öffentlich bekannt gemacht wurde und am 18.06.2006 in Kraft trat, läuft gemäß § 17 BauGB am 17.06.2008 ab. Um auch weiterhin die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplanverfahrens sichern zu können, empfiehlt die Verwaltung die Verlängerung der Veränderungssperre um 1 Jahr.
Die entsprechende Satzung ist der Vorlage beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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73,5 kB
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