Entscheidungsvorlage - FB 61/0799/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt aus bezirklicher Sicht den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Moltkestraße.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass einer Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte, Moltkestraße.                                                  

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 BauGB die als Anlage beigefügte Satzung über eine Veränderungssperre für den Bereich im Stadtbezirk Aachen Mitte, Moltkestraße.

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.01.2007 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. A 210, Molkestraße für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte beschlossen.

 

Durch dieses Bebauungsplanverfahren sollen im Verfahrensbereich folgende Ziele gesichert werden:

                     Durchgrünte Bebauung entlang der Bahnlinie

                     Abrundung der städtebaulichen Qualität des Frankenberger Viertels

                     Berücksichtigung der klimatischen Funktionalität.

 

Der Planbereich umfasst dabei die Fläche, die im Norden von der Bergischen Gasse, im Osten von der Montessori-Gesamtschule, im Süden von der Eisenbahnlinie und im Westen von der Moltkestraße begrenzt wird. Es handelt sich um Teile der Flurstücke 1447, 3034, 3147, 3148, 3149, 3167 der Flur 1 der Gemarkung Burtscheid. Der Geltungsbereich umfasst rd. 2,5 ha. Der Geltungsbereich wird im Norden und Osten vom B-Plan Nr. 816, “3. Gesamtschule Moltkebahnhof” umschlossen. 

 

Die Abgrenzung ist zeichnerisch dargestellt und ist der Vorlage beigefügt.

 

Für eines der Grundstücke liegt der Verwaltung ein Bauantrag auf Nutzungsänderung vor. Das Vorhaben beinhaltet einen Autohandel. Die Zustimmung zum Antrag würde die derzeitige Situation dort verfestigen.

Die Entscheidung über die Zulässigkeit des beantragten Vorhabens wurde gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.

 

Es ist zu befürchten, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung des geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wird.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, für den Bereich des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. A 210, Moltkestraße, eine Veränderungssperre zu erlassen, um den Antrag rechtssicher ablehnen zu können.

 

Die Satzung ist der Vorlage beigefügt.

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Anlagen

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