Entscheidungsvorlage - FB 61/0806/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Baubeschluss für die Umgestaltung Dahmengraben/Holzgraben gemäß dem Plan 05-L-200-001 zu fassen.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Ausführungsplanung aus städtebaulicher Sicht. Gleichzeitig empfiehlt er dem Verkehrsausschuss, den Baubeschluss für die Umgestaltung Dahmengraben/Holzgraben gemäß dem Plan 05-L-200-001 zu fassen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst den Baubeschluss für die Umgestaltung Dahmengraben/Holzgraben gemäß dem Plan 05-L-200-001.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Grundlagen

 

Die Umgestaltung der Fußgängerzonen Dahmengraben und Holzgraben wird als eine Maßnahme des Innenstadtkonzepts von den politischen Gremien mit hoher Priorität verfolgt. Mit Datum vom 06.11.2006 wurde durch die Fraktion der SPD und der Grünen im Rat der Antrag (Nr.160) zur Umgestaltung der Fußgängerzonen Dahmen- und Holzgraben gestellt.

Beide Bereiche sind in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts entstanden und präsentieren sich heute mit ihren maroden Bodenbelägen in einem desolaten Zustand. Eine Erneuerung ist daher erforderlich, nicht zuletzt auch, um ein einheitliches, an die neu entstandenen Fußgängerzonen Adalbertstraße und Großkölnstraße angepasstes Erscheinungsbild zu schaffen.

In ihrer Sitzung am 23.05.2007 empfahl die Bezirksvertretung Aachen-Mitte dem Planungsausschuss, die Erstellung der Ausführungsplanung aufgrund der vorliegenden Entwurfsplanung des Büros Atelier Fritschi Stahl Baum zu beauftragen. Der Planungsausschuss hat anschließend am 24.05.2007 die Erstellung der Ausführungsplanung beauftragt.                                                                                                 

 

Beschreibung der Maßnahme

 

Es ist vorgesehen, die Bereiche Holzgraben, Büchel, Dahmengraben und Bädersteig zwischen Ursulinerstraße, Mefferdatisstraße und Peterstraße zu erneuern. Der neue Belag soll auf den vorhandenen Unterbau mit seiner Betontragschicht aufgebracht werden. Nur dort, wo Einbauten geplant sind und Arbeiten von den Versorgungs-trägern durchgeführt werden, muss für die notwendigen Aufbrüche die Tragschicht erneuert werden.

Wie in den anderen Fußgängerzonen soll das Leitmotiv der langen Steinteppiche auch hier ausgeführt werden.

Diese variieren aufgrund der unterschiedlichen Straßenquerschnitte in Breite und Länge. Ihren Belag bildet

10 cm dickes Betonsteinpflaster im Format 18 x 30 cm in heller, weißgrauer Farbe mit veredeltem und profiliertem Vorsatz.

Die Randflächen sowie die platzartigen Aufweitungen Büchel und Bädersteig werden einheitlich mit Blaubasalt-Naturstein-Kleinpflaster verlegt. Da der Bereich Büchel  durch Scherkräfte von Lieferverkehren hochbelastet ist, wird zur Sicherung der Festigkeit eine starre Bettung des Pflasters durch einen besonderen Verlegemörtel

angewendet.

Zur Entwässerung von Holzgraben und Dahmengraben ist auf einer Seite des Betonpflasterteppichs eine

3-zeilige Naturstein-Plasterrinne vorgesehen. Ähnlich wie schon beim Umbau Großkölnstraße wird aus optischen Gründen eine entsprechende Scheinrinne auf der gegenüberliegenden Seite des Teppichs ausgeführt.

                                                                                                               

Zur Ausstattung gehören neben einer neuen linearen Beleuchtung auch neue Bänke und wartungsfreundliche Unterflur-Abfallbehälter wie in den Fußgängerzonen Großkölnstraße und Adalbertstraße. Fahrradbügel sind im Büchel und im Anschlussbereich Bädersteig vorgesehen.

  

Die Neuanpflanzungen von 3 Solitärbäumen im Holzgraben, Büchel und Bädersteig werden mit Bodenstrahlern ausgestattet.

 

Die Stadtwerke Aachen beabsichtigen umfangreiche Erneuerungen ihrer Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Wasser, Fernwärme) im gesamten Umbaubereich. Diese sollen in Abstimmung unmittelbar vor der Straßenumbaumaßnahme durchgeführt werden.

 

Die Planung wird am 24.04.2008 der Standortgemeinschaft ISG Holzgraben/Dahmengraben vorgestellt. Eine Bürgerinformation ist für Anfang Mai angedacht. Der Termin wird den Fraktionen gesondert zugesandt. Über die Ergebnisse wird in den Sitzungen berichtet.

 

Durchführung

 

Mit den Arbeiten soll voraussichtlich im August/September 2008 begonnen werden. Es ist vorgesehen, in einem ersten Abschnitt den Bereich Dahmengraben zwischen Bädersteig und Büchel baulich abzuschließen. In der Weihnachtszeit sollen die Bauarbeiten unterbrochen werden. Ab Beginn des Jahres 2009 wird in einem 2. Bauabschnitt der restliche Umbau in den Bereichen Holzgraben, Büchel und Bädersteig durchgeführt.

Die reine Bauzeit beträgt insgesamt ca. 6-7 Monate.

 

Finanzierung                                                                                                               

 

Die Baukosten für den Ausbau betragen ca. 650.000 Euro.

Mittel in dieser Höhe stehen bei den Auftragssachkonten B 09010004 7853002 - “Fußgängerzonen, Dahmengraben, Holzgraben, Krämerstraße, Bädersteig, Verbesserung”, Produkt 090010010,  für 2008 zur Verfügung. Die Mittel müssen noch freigegeben werden.

 

Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln über Landeszuweisungen liegt noch nicht vor. Die Bewilligung ist jedoch angekündigt.

 

Beitragsrechtliche Beurteilung

 

Die oben näher erläuterte Ausbaumaßnahme stellt eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 Kommunal-abgabengesetz NW (KAG NW) dar (nachmalige Herstellung / Erneuerung).

Die Einstufung dieser Maßnahme erfolgt gem. § 4 Abs. (5) Buchstabe e) der städtischen Beitragssatzung als Fußgängergeschäftsstraße.

Nach § 4 Abs. 3 Pkt. 5. dieser Satzung werden sowohl die anrechenbaren Breiten als auch der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand durch eine noch zu erlassene Einzelsatzung festgesetzt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von insgesamt 650.000 € ergeben. Die Kosten sind beim Auftragssachkonto B 09010004 7853002 - “Fußgängerzonen, Dahmengraben, Holzgraben, Krämerstraße, Bädersteig, Verbesserung”, Produkt 090010010,  vorgesehen und stehen für 2008  zur Verfügung.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen:                                          

Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich aus Zuwendungen nach den Bestimmungen der Richtlinien der Stadterneuerung und durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW).

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Anlagen

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