Entscheidungsvorlage - 0010/ FB 02/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Aachen stimmt der Streichung des § 15 Abs. 1 Zweckverbandssatzung AVV  mit der Befristung des Zweckverbandes AVV auf 10 Jahre zu und weist die Vertreter/innen der Stadt in der Verbandsversammlung am 17.12.2004 an, entsprechend abzustimmen.

 

 

 

 

 

(Dr. Linden)

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nachtrag

 

Mit Schreiben vom 09.09.2004 informierte der Vorsteher des Zweckverbandes AVV unter Bezugnahme auf die entsprechende Beschlussfassung der AVV-Verbandsversammlung vom 09.07.04 über eine erforderlich gewordene Satzungsänderung.

 

Nach § 15 Abs. 1 Zweckverbandssatzung ist der Zweckverband auf 10 Jahre befristet. Für seinen Fortbestand ist die satzungsmäßige Befristung aufzuheben. Hierzu bedarf es u.a. der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen.

 

Eine Beschlussfassung der Verbandsversammlung zur Satzungsänderung soll am 17.12.04 erfolgen.

 

Der Verbandsvorsteher wies in o.g. Schreiben ebenfalls darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Überarbeitung sämtlicher AVV-Vertragswerke zur Sicherstellung einer EU-konformen Finanzierung des ÖPNV auch eine grundlegende Überarbeitung der Zweckverbandssatzung in Zusammenarbeit mit der Beratungsgesellschaft WIBERA vorbereitet wird. Die Beratung der sich daraus ergebenden Änderungsnotwendigkeiten ist für Anfang bis Mitte 2005 vorgesehen.

 

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