Entscheidungsvorlage - 0010/ FB 02/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Zweckverbandssatzung des Zweckverbandes AVV
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.10.2004
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt Aachen stimmt der Streichung des § 15 Abs. 1 Zweckverbandssatzung
AVV mit der Befristung des
Zweckverbandes AVV auf 10 Jahre zu und weist die Vertreter/innen der Stadt in
der Verbandsversammlung am 17.12.2004 an, entsprechend abzustimmen.
(Dr.
Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Nachtrag
Mit
Schreiben vom 09.09.2004 informierte der Vorsteher des Zweckverbandes AVV unter
Bezugnahme auf die entsprechende Beschlussfassung der AVV-Verbandsversammlung
vom 09.07.04 über eine erforderlich gewordene Satzungsänderung.
Nach
§ 15 Abs. 1 Zweckverbandssatzung ist der Zweckverband auf 10 Jahre befristet.
Für seinen Fortbestand ist die satzungsmäßige Befristung aufzuheben. Hierzu
bedarf es u.a. der Zustimmung des Rates der Stadt Aachen.
Eine
Beschlussfassung der Verbandsversammlung zur Satzungsänderung soll am 17.12.04
erfolgen.
Der
Verbandsvorsteher wies in o.g. Schreiben ebenfalls darauf hin, dass im
Zusammenhang mit der Überarbeitung sämtlicher AVV-Vertragswerke zur
Sicherstellung einer EU-konformen Finanzierung des ÖPNV auch eine grundlegende
Überarbeitung der Zweckverbandssatzung in Zusammenarbeit mit der
Beratungsgesellschaft WIBERA vorbereitet wird. Die Beratung der sich daraus
ergebenden Änderungsnotwendigkeiten ist für Anfang bis Mitte 2005 vorgesehen.