Kenntnisnahme - FB 40/0184/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Unteren Schulaufsicht und der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Der Schulausschuss hat die Verwaltung bzw. die Untere Schulaufsicht um einen Bericht über die Durchführung des Gemeinsamen Unterrichts (GU) in Aachener Schulen gebeten. Die Untere Schulaufsicht nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

„Vorbemerkungen

Seit Inkrafttreten der VO-SF im Jahre 1995 (heute AO-SF = Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung) stehen für die Abdeckung sonderpädagogischen Förderbedarfs zwei Förderorte prinzipiell gleichberechtigt nebeneinander: Die Förderschule sowie die integrative Förderung.

Bereits seit Beginn der 80er-Jahre gab es Versuche integrativer Beschulung behinderter Schülerinnen und Schüler, z.B. in den Gesamtschulen Bonn –Friesdorf und Köln-Holweide, in der Region war die Astrid-Lindgren-Schule im Kreis Aachen (Weisweiler) seit 1985 Vorreiter in Sachen Integration.

Seit 1995 wurden im ganzen Land Integrationsmaßnahmen aufgebaut, der GU hatte und hat in den Schulamtsbereichen unterschiedliches Gewicht. In der Region sind der Kreis Aachen sowie der Kreis Düren die Kreise, in denen landesweit der größte Anteil an Schülern integrativ beschult wird. In diesen beiden Kreisen werden ca. 25 % aller Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf integrativ beschult. In der Stadt Aachen sind dies zur Zeit ca. 16 %, der Landesdurchschnitt liegt bei 12 %.

Es gehört zu den Aufgaben der Schulämter für den Kreis und für die Stadt Aachen, diese Entwicklung mit Blick auf die Städteregion einander anzugleichen, um vergleichbare Lebens- und Bildungschancen für alle Kinder in Stadt und Kreis zu schaffen. Darüber hinaus ist es den Schulaufsichtsbeamten ein Anliegen, bei Schaffung bzw. Aufrechterhaltung eines hohen fachlichen Standards möglichst viele Kinder integrativ zu beschulen.

Außerdem geht es darum, Standards und Verfahrensabläufe in Stadt und Kreis zu vereinheitlichen.

Mit den hier dargestellten Maßnahmen haben Stadt und Kreis den gleichen Standard und gleiche Verfahrensabläufe hinsichtlich der AO-SF-Verfahren und des Gemeinsamen Unterrichts erreicht.

 

1.       Grundschulbereich

1.1.   GU im Grundschulbereich kann mit allen Förderschwerpunkten durchgeführt werden.

1.2.   Bis 2007 wurde GU mit 11 Sonderschullehrerstellen an 6 Grundschulen durchgeführt.

1.3.   Im Sommer 2007 kamen 5 weitere Schulen und 3,5 weitere Stellen hinzu.

1.4.   Im Schuljahr 2007/2008 nehmen 108 Schülerinnen und Schüler am GU teil.

1.5.   Folgende Förderschwerpunkten sind vertreten:

?         Lernen

?         Emotionale und soziale Entwicklung

?         Sprache

?         Körperliche und motorische Entwicklung

?         Geistige Entwicklung

?         Sehen

?         Hören und Kommunikation

1.6.   Ab Sommer 2008 werden den Grundschulen in der Stadt Aachen aufgrund von Versetzungen von außen und Ausschreibungen weiterer Stellen insgesamt 21,5 Sonderschullehrerstellen zur Verfügung stehen, mit denen rechnerisch bis über 200 Schülerinnen und Schüler im GU an 12 Grundschulen der Stadt gefördert werden können (Stand: 26.05.2008). Voraussetzung dafür ist, dass alle sechs ausgeschriebenen Stellen besetzt werden können.

1.7.   Ab Sommer 2008 sind prinzipiell alle sonderpädagogischen Lehrkräfte im Grundschulkapitel angesiedelt, d.h. es gibt keine Abordnungen aus Förderschulen mehr.

(Eine von der Bezirksregierung genehmigte Ausnahmeregelung für zwei Fachlehrerinnen der Kleebachschule, die seit vielen Jahren GU am Höfling durchführen, liegt vor. 19,5 Stellen werden also im GS-Kapitel geführt, 2 Stellen werden abgeordnet.)

1.8.   Folgende Grundschulen führen ab Schuljahr 2008/2009 GU durch:

Grundschule

Sonderschul-lehrerstellen

Zahl der GU-Schüler

Beeckstr.

1

8-10

Driescher Hof

1,8

15-20

Düppelstr.

1,6

15-17

Gut Kullen

0,8

7-8

Am Höfling

4

27-32

Michaelsbergstr.

2

16-20

Montessorischule Eilendorf

3

21-25

Montessorischule Mataréstraße

1,5

12-15

Montessorischule Reumontstraße

0,8

7-9

Schönforst

2

16-20

Passstraße

2

16-20

Barbarastraße

1

8-10

Summen:

21,5

161-206

 

1.9.   Die Aufnahme erfolgt durch den/die Schulleiter/in im Rahmen der dargestellten Personalressource sowie der vom Schulträger gemachten Vorgaben. Mit dem Schulträger ist vereinbart, dass er bei den Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung und Sprache die erforderliche Zustimmung des Schulträgers zur Durchführung des GU generell erteilt; bei anderen Förderschwerpunkten, bei denen möglicherweise Kosten für den Schulträger entstehen, ist eine Einzelfallanfrage der Schulaufsicht beim Schulträger vereinbart.

 

1.10.         Das Schulamt hat seit 1.12.2007 folgende Unterstützungsmaßnahmen für den GU in Grundschulen durchgeführt bzw. beschlossen:

1.10.1.          Schulleiterkonferenz aller GU-Grundschulleiter und Sonderpädagogen am 5.3.2008 (zwecks Informationsaustausch und kollegiale Beratung)

1.10.2.          Planung weiterer Schulleiterkonferenzen zum Thema GU

1.10.3.          Bildung einer Lehrergruppe aus Grund- und Sonderschullehrkräften, die weitere Unterstützungsmaßnahmen für den GU im GS-Bereich plant; dies werden u.a. sein:

?         Erstellung von Unterlagen als Hilfestellung für die Schulen, z.B. zu den Themen Leistungsbewertung und Zeugnisse im GU, Teamarbeit u.a.

?         Angebot von Austauschtreffen der mit GU befassten Grund- und Sonderschullehrkräfte

?         Kooperation mit der entsprechenden Gruppe, die im Kreis Aachen bereits seit 2002 besteht („ABI“ = Arbeits- und Beratungsstelle integrative Pädagogik)

?         Angebot von Fortbildungsveranstaltungen zum Thema GU in Kooperation mit dem Kompetenzteam

 

2.       Integrative Förderung im Bereich der Sekundarstufe I

2.1.   Integrative Förderung im Sek.I-Bereich kann auf zweierlei Weise erfolgen:

2.1.1. GU kann mit Schülern in allen zielgleichen Förderschwerpunkten durchgeführt werden.

2.1.2. Schüler mit den beiden zieldifferenten Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung können integrativ nur in einer Integrativen Lerngruppe (ILG) unterrichtet werden. In der Stadt Aachen existieren solche Gruppen bisher ausschließlich in der Gesamtschule Brand. Eine Hauptschule ist in Planungsüberlegungen, 2009 eine solche Gruppe einzurichten.

2.2.   Zur Zeit nehmen 126 Schülerinnen und Schüler an GU bzw. ILG in der Stadt Aachen teil. 5 von 6 Hauptschulen fördern Schüler im GU.

Sek.I-Schule

Sonder-schul-lehrer-stellen

Abgeordnet aus Förderschule

Zahl der GU- bzw. ILG-Schüler

Aretzstraße

1,8

Kennedypark und MLK (Martin-Luther-King)

20

Burtscheid

1,4

Marienschule

18

Eilendorf

0,6

Kleebachschule

6

Franzstraße

1

Marienschule

11

Kronenberg

2,5

MLK / Beginenstr.

25

Gesamtschule Brand

5,7

Kennedypark / Rödgerbach / MLK / Kleebach / Lindenschule

46

Summen:

13

 

126

 

2.3.   Auch für den Sek.I-Bereich gibt es die Planung, eine Unterstützungsgruppe analog zu der im Grundschulbereich einzurichten und die Kooperation mit der bestehenden „ABI“-Gruppe im Kreis Aachen zu ermöglichen.

 

3.       AO-SF-Verfahren

Zur Vervollständigung der Information sind die Veränderungen bei AO-SF-Verfahren nachstehend aufgeführt:

3.1.   Unterstützungsmaßnahmen

3.1.1.        Planung und Durchführung einer Informationsveranstaltung am 22.10.2008 in der GS Schönforst mit Adressaten Kindergartenpersonal (alle Kitas in der Stadt) sowie Eltern, deren Kinder möglicherweise sonderpädagogischen Förderbedarf aufweisen; bei dieser Veranstaltung werden alle Förderschulen mit einem Stand vertreten sein, ebenso Vertreter/innen der GU-Grundschulen an einem eigenen Infotisch. Das Gesundheitsamt wird den medizinischen Teil der Darstellung übernehmen.

3.1.2.        Broschüre „Informationen für Eltern und Erziehungsberechtigte zur AO-SF“, in der für Eltern der Ablauf des recht komplizierten Verfahrens dargestellt wird und die in jedem Falle bei der Antragstellung den Eltern ausgehändigt werden soll. Ab Sommer 2008 wird diese Broschüre auch in türkischer Sprache vorliegen.

3.1.3.        Anfang des Schuljahres 2008/2009 wird das Schulamt Handreichungen für die Erstellung der Antragsbegründung und für die Gutachtenerstellung im Rahmen der AO-SF an alle Schulen herausgeben und für alle Schulen verbindlich machen. Damit wird ein hoher inhaltlicher Standard gesetzt, der zwar in einer großen Zahl der Fälle bereits erreicht, aber noch nicht für alle verbindlich ist.

3.2.   Formalia

Alle Formalia im Zusammenhang mit dem AO-SF-Verfahren wurden neu geregelt; dies betrifft Formblätter und Fristen sowie den Umgang mit einer möglichen Nichteinhaltung der Formalia.“

 

 

Die Verwaltung schließt sich den Ausführungen der Unteren Schulaufsicht an und bestätigt die unter Ziffer 1.9. getroffene Aussage. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass für eventuell erforderlich werdende bauliche Arbeiten bei den neu hinzugekommenen GU-Grundschulen mit den Förderschwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung keine Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Diese müssten gegebenenfalls für das Haushaltsjahr 2009 eingeworben werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

siehe Erläuterungen

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