Kenntnisnahme - E 26/0124/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Vereinshauses Nirmer Straße in EilendorfSachstandsbericht der VerwaltungTagesordnungsantrag der SPD-Fraktion vom 02.04.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Betriebsausschuss Gebäudemanagement
|
Kenntnisnahme
|
|
|
24.06.2008
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion hat mit Tagesordnungsantrag vom 02.04.2008 beantragt, das folgende Thema im Betriebsausschuss Gebäudemanagement am 29.04.2008 behandeln zu lassen:
„Erweiterung des Vereinshaus Nirmer Straße in Eilendorf, Sachstandsbericht der Verwaltung.“
Da dieser Sitzungstermin auf den 13.03.2008 vorverlegt wurde, erfolgt der Sachstandsbericht in der Sitzung am 24.06.2008.
Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf hat am 18.12.2007 die Verwaltung beauftragt, ein Raumprogramm für eine Versammlungsstätte für 199 Personen zu erstellen. Diese Versammlungsstätte soll das Vereinshaus Nirmer Straße ergänzen. Gleichzeitig soll die Verwaltung die planungsbaurechtlichen Möglichkeiten prüfen.
Die planungsrechtliche Situation stelle sich wie folgt dar:
Das Baugebiet liegt in einem nicht gültigen Bebauungsplangebiet, da der Bebauungsplan mit Rechtsmängeln behaftet ist. Beurteilt man die Fläche nach § 34 Baugesetzbuch, so ist mit Möglichkeit der Ausdehnung des Baukörpers des Vereinshaus in nordwestlicher Richtung zur Birkstraße hin zu rechnen.
Mit der Festlegung der Größe der Versammlungsstätte auf 199 Personen sollte erreicht werden, dass zwingende Vorschriften von „echten“ Versammlungsstätten nicht zum Tragen kommen. Rücksprachen mit der Bauaufsicht haben ergeben, dass nach der veränderten Versammlungsstättenverordnung in ihrer Fassung von 2007 die vorgenannte Personenzahl kein Kriterium mehr ist, nachdem sich eine Versammlungsstätte von einer echten Versammlungsstätte nach Verordnung unterscheidet.
In Abstimmung mit dem Bezirksamt und der Bauaufsicht wird für die weiteren Überlegungen von einer Saalfläche von insgesamt 270 m² ausgegangen. Hinzu kommt, dass nach Versammlungsstättenverordnung notwendige Nebenraumprogramm (Garderoben, WC‘s, Küche, Schankraum etc.).
Bei der Weiterplanung ist zu prüfen, ob und in wieweit die bestehenden Räumlichkeiten (ca. 90 m²) in den Gesamtzusammenhang integriert werden können.
Nachdem der E 26 diese Grundlagenermittlung abgeschlossen hat, wird er die Bezirksvertretung bitten, ihm die notwendigen Mittel zur Beauftragung externer Planer für die Entwurfsplanung zur Verfügung zu stellen.
Der E 26 hat, wie dem Betriebsausschuss bekannt ist, aufgrund der Konsolidierungsvorgaben Personal abgebaut, was in den vergangenen Jahren Eigenplanungen durchgeführt hat. Aufgrund dessen ist eine Vergabe zwingend erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
25,2 kB
|