Entscheidungsvorlage - E 26/0125/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Aufstellung des Sanierungskonzeptes für das Stadttheater Aachen vom 25.04.2008Vorgang Gemeinsamer Ratsantrag der SPD-Fraktion und Grüne-Fraktion vom 04.03.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Verfasst von:
- E 26/00
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Gebäudemanagement
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Entscheidung
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24.06.2008
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Text der Dringlichkeitsentscheidung vom 25.04.2008 zum Sanierungskonzept Stadttheater Aachen:
Sanierungskonzept Stadttheater Aachen
Gemeinsamer Ratsantrag SPD Fraktion und GRÜNE Fraktion vom 04.03.2008
Mit als Anlage beigefügtem Ratsantrag wird die Verwaltung beauftragt, ein Sanierungskonzept für das Stadttheater Aachen vorzulegen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In fachlicher Abstimmung zwischen E 46/47 und E 26 soll in 2008 mit den im Investitionshaushalt eingeplanten Mitteln von 400.000 Euro durch E 26 mit der Fassadenplanung/-sanierung begonnen werden und weiterhin sollen die Sanitäranlagen in der Spielzeitpause saniert werden.
Die Sanierung der Sanitäranlagen ist nur in der Spielzeitpause möglich; aus diesem Grund wird nach Beschlussfassung durch beide Betriebsausschüsse durch E 26 eine vorzeitige Mittelfreigabe beantragt.
Der Bühnenboden wird - da Betriebsausstattung - aus dem Wirtschaftsplan des Stadttheaters in 2008 erneuert.
Der Ratsantrag der SPD-Fraktion und Grüne Fraktion vom 04.03.2008 über die gemeinsame Erstellung eines Sanierungsprogramms wird in 2008 weiter bearbeitet und den beiden Betriebsausschüssen in einer der nächsten Sitzungen vorgestellt.
Der Betriebsausschuss Theater/VHS hat der o.a. Verfahrensweise in seiner Sitzung am 17.04.2008 bereits zugestimmt.
Da die nächste Sitzung des Betriebsausschusses des Gebäudemanagements erst für den 24.06.2008 terminiert ist, bittet die Verwaltung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 4 der Betriebssatzung für das Gebäudemanagement um Zustimmung zur o.a. Verfahrensweise.
Anlage: Ratsantrag vom 04.03.2008
Dringlichkeitsentscheidung:
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen wird im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Absatz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in Verbindung mit § 5 Abs. 3 Nr. 4 der Betriebssatzung für das Gebäudemanagement beauftragt, wie oben beschrieben zu verfahren.
Diese Entscheidung ist dem Betriebsausschuss nach den gleichen Vorschriften in der Sitzung am 24.06.2008 zur Genehmigung vorzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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