Entscheidungsvorlage - FB 51/0260/WP15

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss und der Kinder- und Jugendausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt gemäß Lösungsvorschlag A oder B zu verfahren.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt gemäß dem Lösungsvorschlag (... ) zu verfahren.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Wunsch beider Ausschüsse wird das Thema städtische Schulsozialarbeit an städtischen Schulen den Ausschussmitgliedern vorgestellt.

 

Letztmalig wurde die Situation von städtischer Schulsozialarbeit im Rahmen der Konzeptverabschiedung am 24.09.2002 in der gemeinsamen Sitzung beider Ausschüsse behandelt (siehe Anlage).

 

Die damals festgeschriebenen Handlungsgrundlagen von Schulsozialarbeit haben weiterhin ihre Gültigkeit und lauten:

 

·         Prävention

·         Intervention

·         Netzwerkarbeit

·         Koordination

·         Sozialplanung als Verbesserung der Lebenssituation im Wohn- und Schulumfeld

 

Die sich am Ort von Schule daraus ergebenen Grundleistungen gliedern sich wie folgt:

 

·         Einzelhilfe

·         Gruppenarbeit

·         Elternberatung

·         Lehrer/Innenberatung

·         Konfliktberatung

 

Im Folgenden eine Übersicht über die Verteilung:

 

Schulen

Anz. der Schüler

Lehrer-stellen

ganztags

städt. Schulsoz. arb.

Landes Schulsoz. arb.

Angebote der JBH

 

Gesamtschule Brand

1.280

87

Ja

 

1 VZ Stelle

1 VZ Stelle

Nein

 

Maria-Montessori-Gesamtschule

1.247

79,3

Ja

 

1 TZ Stelle

( 28 Wostd )

1 VZ Stelle

0,2  Stelle

Stadt

Heinrich-Heine-Gesamtschule

1.182

73,49

Ja

 

1 VZ Stelle

1 VZ Stelle

0,1  Stelle

Sozialwerk

GHS Aretzstraße

400

44

Ja

 

1 VZ Stelle

1 VZ Stelle

0,2  Stelle(Sozialwerk),

0,25 Stelle Stadt und unterrichtsbegleitende Projekte (WABe)

GHS Kronenberg

297

33

Ja

 

1 VZ Stelle

Nein

 

0,75 Stelle

Stadt

GHS Drimborn

 

514

31,9

Nein

 

Nein

 

1 VZ Stelle

3 Unterrichtstage pro Schuljahr

GHS Burtscheid

389

28,7

Ja

gebunden

Nein

 

1 VZ Stelle

0,5 Stelle

Stadt

Förderschule für emotionale Entwicklung Walheim

ca. 70

1.-4. Klasse

11,6

Nein

3 Gruppen OGS

1 VZ Stelle

Nein

 

Nein

 

Förderschule für emotionale Entwicklung Martin-Luther-King

ca 73

5.-10. Klasse

16

Nein

 

1 VZ Stelle

Nein

 

Nein

 

Förderschule Förderschwerpunkt Lernen Am Rödgerbach

116

13,8

Nein

3 Gruppen OGS

1 VZ Stelle

Nein

 

0,25 Stelle

Sozialwerk

Förderschule

Förderschwerpunkt Lernen

Kennedypark

117

14,6

Ja

 

1 VZ Stelle

Nein

 

0,25 Stelle

Sozialwerk

 

 

 

Zur Vorgeschichte:

 

Ausgehend von den 1970er Jahren entwickelten sich bedingt durch vorhandene Fördervereine zunächst an den Schulen "Kennedypark, Aretzstraße und Kronenberg" die ersten Formen von Schulsozialarbeit. Zur damaligen Zeit wurden über die Fördervereine der einzelnen Schulen im Einvernehmen mit den damaligen Schulleitungen über sogenannte "ABM-Verhältnisse" Sozialarbeiter/Sozialpädagogen, die die Schülerschaft betreuten.

 

In den weiteren Jahren folgten die Förderschule für emotionale Entwicklung (damals noch ein Schulstrang von Klasse 1 bis Klasse 10) und die Gesamtschule Brand mit dem Einsatz von eigener Schulsozialarbeit.

 

Mitte der 1980er Jahre wurden die an den Schulen arbeitenden Mitarbeiter/innen als städtische Bedienstete übernommen. Zum damaligen Zeitpunkt lag die Dienstaufsicht der Bediensteten beim Schulverwaltungsamt, die Fachaufsicht beim Jugendamt.

Die Verortung von jeweils einer städtischen Schulsozialarbeiterkraft an den beiden Hauptschulen Kronenberg und Aretzstraße erfolgte vor dem Hintergrund, dass beide Schulen schon damals im Ganztagsbetrieb liefen.

 

Die beiden Hauptschulen Burtscheid und Drimborn nahmen die Möglichkeit wahr, landesseitig zunächst befristet jeweils eine Vollzeitstelle Schulsozialarbeit einzurichten. Diese sind zwischenzeitlich dauerhaft.

 

Ende der 1990er Jahre/2000 bis 2001 wurde im Rahmen eines Organisationsprozesses die Dienst- und Fachaufsicht gebündelt dem Jugendamt zugeordnet. Zum damaligen Zeitpunkt wurde sowohl an der Förderschule Am Rödgerbach, als auch an den Gesamtschulen Heinrich-Heine und Maria-Montessori städtische Schulsozialarbeit verortet.

 

Die Schulleitung der Hauptschule Aretzstraße beantragte 2004 bei der Bezirksregierung eine Lehrerstelle in eine Sozialarbeiterstelle umzuwandeln; dies vor dem Hintergrund, dass die psychosoziale Betreuung an der Schule im Ostviertel mit einem hohen Migrantenanteil Oberhand nahm.

Seit dem 06.09.2004 sind ein städtischer wie auch ein Landessozialarbeiter verortet.

 

Alle drei Gesamtschulen haben ebenfalls auf Lehrerstellen verzichtet, um neben der städtischen Schulsozialarbeiterstelle eine Landessozialarbeiterstelle zu haben; dies vor dem Hintergrund der hohen Schülerzahlen und der sich daraus ergebenden Beratungs-/Betreuungsbedarfe.

 

Zwischenzeitlich haben alle Schulen verlässliche Kooperationen im Rahmen von Projektarbeiten mit in der Jugendhilfe tätigen Trägern, aber auch Pro Familia, Suchthilfe und dem Kommissariat Vorbeugung.

 

An den Förderschulen Walheim und Am Kennedypark sind teilstationäre Hilfen zur Erziehung verortet.

 

An der Hauptschule Aretzstraße ist ein Jugendhilfeträger unter Federführung des FB 45/30 im Rahmen des § 29 SGB VIII „Soziale Gruppenarbeit“ tätig.

 

Mit anderen Schulen wird zzt. den Bedarfen entsprechend über diese Angebotsform diskutiert.

 

 

Aktueller Handlungsbedarf:

 

Wie aus der unten aufgeführten Tabelle ersichtlich haben zwischenzeitlich insgesamt vier städtische Schulen die Einrichtung von Schulsozialarbeiterstellen vor dem Hintergrund sich wandelnder psychosozialer Entwicklungen in der Schülerschaft und der sich daraus ergebenden sozialpädagogischen Betreuung beantragt.

 

 

Schulen

Anz. der Schüler

Lehrer-stellen

ganztags

städt. Schulsoz. arb.

Landes Schulsoz. arb.

Angebote der JBH

 

Förderschule

Förderschwerpunkt

Lernen

Am Kurbrunnen

110

10,1

Nein

3 Gruppen OGS

Nein

 

Nein

 

0,5  Stelle

Stadt

Förderschule

Förderschwerpunkt

Lernen

Beginenstraße

110

12,1

Nein

3 Gruppen OGS

Nein

 

Nein

 

0,5  Stelle

Stadt

GHS Eilendorf

340

23,9

Nein

11 Gruppen im Unterricht bis 15.15 Uhr

Nein

 

Nein

 

0,25  Stelle

Stadt

KHS Franzstraße

303

20,8

Nein

 

13+ für Klasse 5 und 6, Sportgruppen bis 15.15 Uhr

Nein

 

Nein

 

Nein

 

 

 

Um den von den Schulen beantragten Bedarfe, die inhaltlich in vollem Umfang nachzuvollziehen sind, gerecht zu werden, ergeben sich folgende Lösungsvorschläge:

 

 

Lösungsvorschlag A:

 

Ab 01.Januar 2009 erfolgt eine Umverteilung der vorhandenen Schul- und Sozialarbeiterressourcen wie in der Tabelle aufgeführten Art und Weise. Durch die Minimierung des quantitativen wie folglich auch qualitativen Einsatzes von städtischer Schulsozialarbeit ergibt sich folgende Verteilung:

 

 

Schulen

 

Städt. Schulsozialarbeiterstellen

 

Veränderungen

 

 

Jugendberufshilfe (JBH)

Gesamtschule Brand

 

1 VZ Stelle

 

Nein

 

Maria-Montessori-Gesamtschule

 

1 TZ Stelle

28 Wostd.

 

Wie bisher

Heinrich-Heine-Gesamtschule

 

1 VZ Stelle

 

Wie bisher

GHS Aretzstraße

 

0,5 Stellen

- 0,5 Stellen

0,5  Stelle 

Sozialwerk

GHS Kronenberg

 

0,5 Stellen

- 0,5 Stellen

0,5   Stelle

Stadt

GHS Eilendorf

 

0,5 Stellen

+ 0,5 Stellen

0,5 Stelle

Stadt

KHS Franzstraße

 

0,5 Stellen

+ 0,5 Stellen

0,5  Stelle

Stadt

Förderschule für emotionale Entwicklung Walheim

1 VZ Stelle

 

Nein

 

Förderschule für emotionale Entwicklung Martin-Luther-King

1 VZ Stelle

 

Nein

 

Förderschule Förderschwerpunkt Lernen Am Rödgerbach

0,5 Stellen

- 0,5 Stellen

0,25  Stelle

Stadt

0,25  Stelle

Sozialwerk

Förderschule

Förderschwerpunkt Lernen

Kennedypark

0,5 Stellen

- 0,5 Stellen

0,25  Stelle

Sozialwerk

Förderschule

Förderschwerpunkt

Lernen

Am Kurbrunnen

0,5 Stellen

+ 0,5 Stellen

0,5  Stelle

Stadt

Förderschule

Förderschwerpunkt

Lernen

Beginenstraße

0,5 Stellen

+ 0,5 Stellen

0,5  Stelle

Stadt

 

 

Die beschriebene Verteilung bedeutet jedoch eine quantitative und damit auch qualitative Reduzierung der Schulsozialarbeit an 4 schulen. So kann es jedoch erreicht werden, dass alle Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen mit 0,5 Stellen Schulsozialarbeit versorgt sind und die und bei den Förderschulen mit dem Schwerpunkt emotionale Entwicklung (also Verhaltensauffälligkeit und Erziehungsschwierigkeiten) mit jeweils einer Vollzeitstelle städtischer Schulsozialarbeit ausgestattet sind. Das Gleiche gilt für die 3 Gesamtschulen, die aufgrund ihrer hohen Schülerzahl einer ganzen Stelle städtischer Schulsozialarbeit bedürfen.

 

 

Vor dem Hintergrund der besonderen Schülerschaft auf der einen und der quantitativen Schülerzahl und der damit verbundenen Vielfalt psychosozialer Lebenssituationen von Kindern und Jugendlichen auf der anderen Seite ist die Ausstattung mit jeweils 1 VZ Kraft gerechtfertigt.

 

Da sich zwischenzeitlich insgesamt acht Bedienstete vier Planstellen teilen, wäre durch einen personellen Ringtausch jede der Förderschulen Lernen und alle o. g. Hauptschulen mit jeweils einer halben Schulsozialarbeiterstelle ausgestattet.

 

Der Schwerpunkt von Schulsozialarbeit wird in die Klassen 5 bis 7 gelegt. Dies vor dem Hintergrund, je früher Kinder und Jugendliche auf Jugendhilfeansprechpartner stoßen, je besser der Beziehungsaufbau und die Problemlösungsstrategien.

 

Ab Klasse 8 wird durch die grundsätzliche Bereitstellung von Jugendberufshilfe (40 % des Stundenaufkommens soll am Ort zur Verfügung stehen) im Besonderen mit dem Blick Übergang Schule/Beruf sozialpädagogische Beratungskompetenz in die Klassen gegeben.

 

Durch einen ganzheitlichen Beratungs-/Betreuungsansatz  sowohl durch die Schulsozialarbeiter wie auch durch die Jugendberufshilfe werden - falls notwendig - anderweitige Kontakte zu Schulpsychologischer Dienst, Sozialraumteams und anderen sozialen Diensten vermittelt.

 

Es ist erforderlich, dass es in den Schulen  zu interdisziplinären Teambildungen im Interesse der Schülerschaft kommt!

 

In diesen Teams sollten neben der Schulleitung, die Lehrerkollegien, die Schulsozialarbeit, die Jugendberufshilfe und weitere Kooperationspartner (wie oben genannt) arbeiten.

 

 

Lösungsvorschlag B:

 

Grundsätzlich obliegt die kostenmäßige Verantwortung für das pädagogische und sozialpädagogische Personal an öffentlichen Schulen gemäß § 92 Schulgesetz NRW dem Land.

Vor dem Hintergrund der konkreten Erfordernisse ist die Stadt Aachen bereits in der Vergangenheit mit der Ausstattung von insgesamt 9 Vollzeitstellen Schulsozialarbeit in erheblichem Maße in Vorleistung getreten.

Dem stehen derzeit 6 landesfinanzierte Stellen gegenüber!

 

Um dem allein rein quantitativ zu entsprechen, müssten landesseitig noch 3 Stellen geschaffen werden.

 

Ungeachtet hiervon wird es zur Aufrechterhaltung der von den Schulleitungen eingeforderten Qualität der städtischen Schulsozialarbeit als notwendig erachtet, diese an den Schulen, an denen sie bisher stattfindet, sowohl qualitativ als auch quantitativ zu erhalten. Somit erscheint es notwendig für Schulsozialarbeit an den Schulen, welche ihre berechtigten Bedarfe angemeldet haben, ab dem Schuljahr 2009/2010 Schulsozialarbeit einzurichten, was bei einem Stellenumfang von 4 ganzen Stellen ein jährliches Kostenvolumen von bis zu 200.000 Euro bedeutet.

 

Voraussetzung hierfür ist aber, dass die o.g. Schulen beim Land NRW die Umwandlung von Lehrerstellenanteilen Schulsozialarbeiterstellen in Vollzeit beantragen, damit das Land NRW zu gleichen Teilen wie die Stadt Aachen in der Schulsozialarbeit tätig ist (siehe Anlage 2).

 

Wenn die Stadt Aachen ihrerseits  die Zahl der städtischen Schulsozialarbeit ab 2009 schrittweise um insgesamt 4 Stellen erhöht, wäre auch das Land NRW gehalten zu den z. Z. noch zu schaffenden 3 Landesstellen, weitere 4 Landesstellen Schulsozialarbeit, also insgesamt 7 Landesstellen Schulsozialarbeit an Aachener Schulen bereitzustellen.

 

Bei Aufrechterhaltung der von allen Schulleitungen genannten guten Qualität der städtischen Schulsozialarbeit könnte beginnend ab dem Haushaltsjahr 2009 die Einrichtung von zunächst vier halben (Kostenvolumen ca. 100 000 Euro) und in weiteren Haushaltsjahren aufzustockenden vier ganzen Planstellen Schulsozialarbeit geschaffen werden (Kostenvolumen ca. 200.000 Euro jährlich).

 

Angesichts der oben angeführten veränderten Rahmenbedingungen und der Erfahrungen der letzten 6 Jahre mit Schulsozialarbeit in Aachen ist die bestehende Konzeption der Schulsozialarbeit aus dem Jahr 2002 den neuen Erfordernissen und Herausforderungen anzupassen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

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Anlagen

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