Entscheidungsvorlage - 0010/ FB 02/WP15-1

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

ohne

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Die Bezirksregierung Köln rät mit anliegendem Schreiben vom 24.09.04 bei der Vergabe von Verkehrsleistungen Personenidentitäten bei den Gremien von Bestellerseite (AVV) einerseits und nutznießenden Verkehrsunternehmen (ASEAG) andererseits auszuschließen.  Ziel ist die Vermeidung eines Schadenersatzrisikos.

 

Ausweislich TOP 19, 21 und 38 der Ratsvorlage zur Besetzung von Gremien waren bereits in der abgelaufenen Wahlperiode entsprechende Personenüberschneidungen nicht gegeben.

 

Es wird empfohlen Mandatsüberschneidungen bei AVV und ASEAG auch in der kommenden Ratsperiode zu vermeiden. Ebenfalls sollte ausgeschlossen werden, dass Vertreter, die in  AVV-Gremien bestellt werden, innerhalb ihrer beruflichen oder privaten Sphäre mit einem Verkehrsunternehmen verbunden sind oder ein Mandat in entsprechenden Gremien wahrnehmen. Betroffen sind die TOPs 19 (ASEAG) einerseits und 21 (AVV GmbH) bzw. 38 (Zweckverband AVV) der Verwaltungsvorlage andererseits.

 

Personenidentitäten innerhalb der AVV-Gremien (Aufsichtsrat AVV-GmbH und Verbandsversammlung AVV) sind selbstverständlich weiterhin möglich.

 

Loading...