Entscheidungsvorlage - 0010/ FB 02/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl städt. Vertreter in Gesellschaften und sonst. OrganisationenNachtrag zu Top 19,21,38
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.10.2004
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Die
Bezirksregierung Köln rät mit anliegendem Schreiben vom 24.09.04 bei der
Vergabe von Verkehrsleistungen Personenidentitäten bei den Gremien von
Bestellerseite (AVV) einerseits und nutznießenden Verkehrsunternehmen (ASEAG)
andererseits auszuschließen. Ziel
ist die Vermeidung eines Schadenersatzrisikos.
Ausweislich TOP
19, 21 und 38 der Ratsvorlage zur Besetzung von Gremien waren bereits in der
abgelaufenen Wahlperiode entsprechende Personenüberschneidungen nicht gegeben.
Es wird empfohlen
Mandatsüberschneidungen bei AVV und ASEAG auch in der kommenden Ratsperiode zu
vermeiden. Ebenfalls sollte ausgeschlossen werden, dass Vertreter, die in AVV-Gremien bestellt werden, innerhalb
ihrer beruflichen oder privaten Sphäre mit einem Verkehrsunternehmen verbunden
sind oder ein Mandat in entsprechenden Gremien wahrnehmen. Betroffen sind die
TOPs 19 (ASEAG) einerseits und 21 (AVV GmbH) bzw. 38 (Zweckverband AVV) der
Verwaltungsvorlage andererseits.
Personenidentitäten
innerhalb der AVV-Gremien (Aufsichtsrat AVV-GmbH und Verbandsversammlung AVV)
sind selbstverständlich weiterhin möglich.