Entscheidungsvorlage - FB 61/0838/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte empfiehlt dem Rat,  aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Sportpark Soers” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Rat,  aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Sportpark Soers” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Sportpark Soers” zu beschließen. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Rat beschließt aufgrund § 86 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 Nr. 33 bis 36 der Bauordnung NRW in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die als Anlage beigefügte Gestaltungssatzung “Sportpark Soers”. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

In den Maisitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und des Planungsausschusses wurden - im Zusammenhang mit der Planung des Vorplatzes - die grundsätzlichen Überlegungen zu den Inhalten der Gestaltungssatzung beraten.

 

Auf dieser Grundlage wurde inzwischen ein Satzungsentwurf erarbeitet. Da der Geltungsbereich der Satzung um den Bereich der geplanten Fußgängerbrücke Krefelder Straße erweitert wurde, ist nun auch die Bezirksvertretung Aachen-Mitte betroffen.

 

Die Gestaltungssatzung soll insbesondere dazu dienen, die Realisierung der dem öffentlichen Raum zugewandten Stadionfassaden in der in den politischen Gremien vorgestellten Qualität zu sichern. Die einzige Änderung gegenüber diesem Stand ist der Namensschriftzug, die exakte Festlegung des Textes ist jedoch nicht Inhalt der Satzung, sondern obliegt der Alemannia.

 

Da der Vorplatz später in das gemeinsame Erbbaurecht von Alemannia und ALRV übergehen soll, dient die Satzung auch dazu, die beim Ausbau hergestellte Gestaltqualität dauerhaft zu sichern und vor allem von unerwünschter Werbung freizuhalten.

 

Der Satzungstext wurde mit den beiden Anliegern ALRV und Alemannia abgestimmt. Aus gestalterischen Gründen konnten jedoch nicht alle Wünsche übernommen werden. Zum einen betrifft das die Dimension der an der Ecke Krefelder Straße / Albert-Servais-Allee geplanten Werbesäule. Die Stadt empfiehlt hier ein stehendes Rechteckformat, während die beiden Vereine eine fast quadratische Form bevorzugen würden. Insbesondere im Zusammenspiel mit der Brücke sollte jedoch einem stehenden, schlanken Rechteckformat der Vorzug gegeben werden.

 

Zum anderen besteht der Wunsch, mehr Fahnen auf dem Vorplatz aufstellen zu dürfen. Auch hier steht nach Ansicht der Verwaltung die geplante Vorplatzgestaltung entgegen. Neben den Bauminseln, Leuchten und anderen Ausstattungselementen würden weitere Fahnen zu einer Beeinträchtigung des Gesamtbildes führen.

 

 

Reduzieren

Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...