Entscheidungsvorlage - FB 51/0258/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmt -vorbehaltlich der Zustimmung des Kinder- und Jugendausschusses- der Einrichtung eines Fan-Projekts „Alemannia“ in Trägerschaft der AWO Kreisverband Aachen-Stadt zu, sofern eine Cofinanzierung durch die Deutsche Fußballliga, das Land NRW und den Verein TSV Alemannia Aachen erfolgt. Das Projekt soll mit der Konstituierung der Städteregion als Projekt der Städteregion fortgeführt werden. Er beauftragt die Verwaltung eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2008 ist damit abschließend bearbeitet.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss und der Schulausschuss nehmen die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und stimmen der Einrichtung eines Fan-Projekts „Alemennia“ in Trägerschaft der AWO Kreisverband Aachen-Stadt zu, sofern eine Cofinanzierung durch die Deutsche Fußballliga, das Land NRW und den Verein TSV Alemannia Aachen erfolgt. Das Projekt soll mit der Konstituierung der Städteregion als Projekt der Städteregion fortgeführt werden. Sie beauftragen die Verwaltung, eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 21.05.2008 ist damit abschließend bearbeitet.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Die Szene der Fußballzuschauer hat sich deutlich verändert. So wird Gewalt im Umkreis von Fußballspielen seit Jahren als eines der gravierendsten Problemfelder wahrgenommen. Randalierende Zuschauer sind zu einem sozialen Problem geworden, aber auch verbale Attacken mit rechtsextremistischen, rassistischen oder sexistischen Parolen haben deutlich zugenommen. Schon 1982 wurde in dem vom Bundesinnenministerium 1979 in Auftrag gegebenen Gutachten „Sport und Gewalt“ erstmals ein zielgruppenorientierter Einsatz von Sozialarbeitern in der Fanszene gefordert (Günter A. Pilz u.a. 1982).

1992 hat das Land NRW das „Nationale Konzept Sport und Sicherheit“ initiiert. An der Erstellung dieses gemeinsamen Handlungskonzeptes gegen Gewalt waren neben der Innenministerkonferenz u. a. der deutsche Städtetag und der der Deutsche Fußballbund beteiligt. Den Fanprojekten wurden in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zugesprochen, weil sie sich als besondere Form der Jugend- und Sozialarbeit bewährt haben. Fußballanhänger würden oft nur unzureichend von der allgemeinen Jugendsozialarbeit erreicht; das gelte im besonderen Maße für Problemgruppen der gewaltbereiten und Gewalt suchenden Personen.

 

Seit den 1990er Jahren haben verschiedene Städte z.B.  Hamburg, Dortmund, Bochum, Gelsenkirchen, Mönchengladbach aufgrund der zunehmenden Gewalt im Zusammenhang mit Fußballveranstaltungen so genannte Fan- Projekte eingerichtet. Ausgehend hiervon wird von allen Beteiligten aus der Stadt Aachen, nicht zuletzt auch vom Verein Alemannia Aachen (derzeit ca. 10.000 Mitglieder) und der Polizei die Einrichtung einer kontinuierlichen Fanarbeit begrüßt, die insgesamt auch positive Auswirkungen auf die 39 Fußballvereine in der Stadt haben wird.

Die SPD Fraktion beantragt mit dem beigefügten Antrag vom 21.05.2008 die Unterstützung eines sozialpädagogisch angeleiteten Alemannia-Fanprojektes in der Trägerschaft der Arbeiterwohlfahrt.

 

Zielsetzung:

Mit der Einrichtung eines Fanprojektes in Aachen soll erreicht werden, dass junge Menschen nicht in den Sog gewaltbereiter Fangruppen gezogen werden. Die Erfahrungen in den o.g. Städten hat gezeigt, dass gerade den gewaltbereiten Fans außer mit notwendigen repressiven Maßnahmen der Polizei nur mit langfristig angelegten Beziehungs- und Betreuungsprojekten zu begegnen ist.

 

Darüber hinaus sollen perspektivisch u.a. folgende Ziele in der Arbeit mit den jungen Menschen erreicht werden:

·         Verringerung der rassistischen, rechtsextremen und sexistischen Äußerungen

·         Eindämmung von Gewalt und Hinführung zu gewaltfreier Konfliktlösung

·         Abbau extremistischer Orientierungen

 

Maßnahmen:

·         Aufsuchende Sozialarbeit z.B. an Treffpunkten und Begleitung von Heim- und Auswärtsspielen zum Kontaktaufbau zu den betreffenden, potenziell gewalttätigen Fans

·         Begegnung zwischen Fans und Polizei, Behörden und Medien

·         Durchführung von sport-, erlebnis- und freizeitpädagogischen Maßnahmen wie z.B. grenzüberschreitenden Fußballturnieren

·         Organisation von Jugendbegegnungen, auch im euregionalen und internationalen Rahmen.

 

Organisatorische Rahmenbedingungen

Die Konzeption zur Einrichtung des Fanprojektes in Aachen orientiert sich an den Erfahrungen anderer Städte.

 

Für das Fan-Projekt werden zwei Mitarbeiter mit sozialpädagogischer oder freizeitpädagogischer Ausbildung benötigt, die als Teilzeitkräfte beschäftigt werden können.

 

Das Projekt benötigt eine Anlaufstelle als Büro und Treffpunkt, die auch von den Fans gestaltet werden kann. Dazu ist notwendig, entsprechende Räumlichkeiten in der Nähe des Stadions zu nutzen.

 

Die Arbeiterwohlfahrt Aachen hat hohes Interesse, die Trägerschaft für das Fanprojekt zu übernehmen und hat dies der Stadt Aachen mit beiliegendem Schreiben vom 07.05.2008 mitgeteilt. Die Volkshochschule der Stadt Aachen beabsichtigt, sich  als Kooperationspartner eng in das Fanprojekt einzubringen und z.B. bei den außerschulischen Bildungsangeboten ihr Know How einzubringen. Die Zusammenarbeit des zukünftigen Trägers des Fan-Projekts mit dem örtlichen Träger der Jugendhilfe - z.B. Steetwork, Soziale Dienste, Jugendsozialarbeit – und dem FB 52 Sport wird selbstverständlich vorausgesetzt. Darüber hinaus wird im Rahmen der praktischen Arbeit auch die Zusammenarbeit mit den Ordnungsbehörden und der Polizei erforderlich sein.

 

Finanzierung

Bei der Realisierung der notwendigen personellen und materiellen Ausstattung werden Betriebskosten von rd. 90 000 Euro p. a. kalkuliert, die nach dem Modell der so genannten Drittelfinanzierung zwischen DFB, Land NRW und der Stadt Aachen getragen werden. Bei der Kostenschätzung handelt es sich um Rahmeneckwerte, die bei der Umsetzung des Fanprojektes variieren können. Die Ausstattung des Fanprojektes wird so gewählt, dass die Betriebskosten möglichst gering gehalten werden und 90 000 Euro p. a. nicht übersteigen.

 

1,5 Sozialpädagogische Fachkräfte            60 000 Euro

0,5 Verwaltungskraft                                    15 000 Euro

Betriebskosten                                      15 000 Euro

Gesamtkosten                                      90 000 Euro

 

Die Deutsche Fußballliga als Institution des Deutschen Fußballbundes sowie das Land NRW haben Mittel für Fan-Projekte bereitgestellt. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass ein Eigenanteil erbracht wird.  Für Zweitligavereine beträgt der Zuschuss des DFL 30.000 € pro Jahr und der des Landes beträgt ebenfalls 30.000 €. Dies bedeutet, dass von kommunaler Seite gleichfalls 30.000 € p. a. eingebracht werden müssen.

 

In Anbetracht der schwierigen finanziellen Lage der Stadt und im Hinblick auf das besondere Interesse des TSV Alemannia Aachen an der Einrichtung eines solchen Fan-Projekts hat der Geschäftsführer der Alemannia Aachen GmbH, Herr Krämer, eine einmalige Geldzahlung von 35.000 €, die auf eine Laufzeit von 5 Jahren (p.a. ca. 7.000 €) bezogen ist, zugesagt. Diese Mittel werden dem städtischen Eigenanteil zugerechnet.

Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Stadt sich verpflichtet, für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren die verbleibenden kommunalen Mittel bereit zu stellen.

 

Das Projekt soll zum 01.08.2008 starten. Um die erforderlichen Mittel der DFL und des Landes NRW zu erhalten, muss der Antrag bis zum 30.06.2008 gestellt werden.

 

Wie aus der folgenden Tabelle ersichtlich, wird die Beteiligung der Alemannia Aachen  im Jahr 2008 aber in voller Höhe berücksichtigt. Dies erfordert einen Ausgleich der Beteiligung der Alemannia Aachen in den Folgejahren auf 6.000 €. Für das Jahr 2013 ist der Anteil der Alemannia Aachen dann noch mit 4.000 € zu berechnen.

 


2008

2009

2010

2011

2012

2013

Gesamt

Alemannia

7000

6000

6000

6000

6000

4000

35000

VHS

5000

0

0

0

0

0

5000

FB 52

1500

12000

12000

12000

12000

5500

55000

FB 45

1500

12000

12000

12000

12000

5500

55000

Zwischensumme

15000

30000

30000

30000

30000

15000

150000

DFB

15000

30000

30000

30000

30000

15000

150000

Land NRW

15000

30000

30000

30000

30000

15000

150000

 

Für das Jahr 2008 stellt die VHS neben den Mitteln aus dem Jugend- und dem Sportetat ihrerseits 5.000 € als Anschubfinanzierung zur Verfügung.

 

Aus dem Bereich FB 45 stehen Mittel in Höhe von 1.500 € für 2008 im Produkt 060.020.010 zur Verfügung.

 

Die erforderlichen Mittel für die Folgejahre ab 2009 müssen bei FB 52 und FB 45 entsprechend angemeldet und eingeplant werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen im lfd. Hausjahr

 

Im Haushaltsjahr 2008 erfolgt die Beteiligung des FB 45 aus vorhandenen Mitteln des Produktes 060.020.010, Produktsachkonto 5334005 und 7334005  in Höhe von 1500 Euro.

Die Beteiligung des FB 52 in Höhe von ebenfalls 1500 Euro in 2008 erfolgt aus vorhandenen Mitteln des Produktes 080.020.020, Produktsachkonto 5318010 und 7318001.

E 42 VHS stellt im Rahmen seines Wirtschaftsplanes in 2008 einmalig 5.000 € zur Verfügung.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren

 

Die für die Haushaltsjahre 2009 bis 2013 benötigten Mittel i.H.v. 12.000 € je Fachbereich sind im Sport- und Jugendetat zusätzlich bereitzustellen.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten. Gegebenenfalls sind Spenden/Sponsorengelder und Drittmittel einzuwerben.

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Anlagen

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