Entscheidungsvorlage - FB 40/0186/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Tischvorlage: Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 11.09.2007 "Zukunftsfonds für Kinder"; hier: Finanzierung der Erstausstattung des Schulranzens für bedürftige Erstklässler zum Schuljahresbeginn 2008/2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/10, Herr Ernst
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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19.06.2008
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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19.06.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss sowie der Kinder- und Jugendausschuss beschließen, die Finanzierung der Erstausstattung des Schulranzens für bedürftige Erstklässler zum Schuljahresbeginn 2008/2009 in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Form aus dem Zukunftsfonds für Kinder und Jugendliche zu realisieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der vorgenannte Ratsantrag zielt darauf ab, für bedürftige Familien mit Kindern und Jugendlichen sowie für Alleinerziehende in unterschiedlichsten Notlagen „schnell und unbürokratisch“ Unterstützung leisten zu können.
Der Antrag benennt beispielhaft die Erbringung des Eigenanteils an den Schulbüchern, die Ausrüstung für den Schulanfang und die Teilnahme an Klassenfahrten sowie die Bezahlung des Mittagessens bei Ganztagsangeboten.
Ein finanzieller Grundstock für den Fonds soll aus von der Stadt verwalteten Stiftungsmitteln geschaffen werden. Die weitere Aufstockung soll aus Spenden der Bürgerschaft sowie aus Handel und Gewerbe erfolgen. Der Fonds soll nach Möglichkeit durch eine „nicht staatliche Organisation oder Einrichtung“ verwaltet werden.
Jugend- und Sozialverwaltung werden gebeten, Vorschläge für die Umsetzung zu erarbeiten.
Bisheriger Sachstand:
Die federführende Bearbeitung des Antrages wurde in der Verwaltung zunächst dem früheren Schulverwaltungsamt, inzwischen dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule zugeordnet. In einem ersten Schritt wurde im Zusammenwirken zwischen Schulverwaltung, Jugendverwaltung und Sozialverwaltung sowie der Kämmerei ermittelt, welche unterschiedlichen Notlagen von Kindern und Jugendlichen bzw. Familien und Alleinerziehenden in den beteiligten Fachbereichen gesehen werden und welche Stiftungsmittel in den Zukunftsfonds einfließen können.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen zum Haushalt 2008 wurden durch die Mehrheitsfraktionen im Schulausschuss 70.000,00 € für den Zukunftsfonds eingeplant.
Diese stehen nach verbindlicher Aussage der Kämmerei unter Einbeziehung unterschiedlicher Stiftungsmittel im Haushalt 2008 finanzwirksam zur Verfügung.
Angeregt durch die im Ratsantrag formulierte Zielsetzung, die Verwaltung des Zukunftsfonds einer nicht staatlichen Organisation oder Einrichtung zu übertragen, hat inzwischen der Verein für Jugendhilfe e.V., der seit über 25 Jahren auf diesem Gebiet tätig ist, Interesse an der Übernahme dieser Aufgabe bekundet.
Finanzierung der
Erstaustattung des Schulranzens der Erstklässler aus bedürftigen Familien:
Da die Aachener Tafel plant, wie schon im letzten Jahr eine Sammlung von gebrauchten, aber noch gut erhaltenen Schulranzen durchzuführen, um diese an die Erstklässler bedürftiger Familien zum Ende der bevorstehenden Sommerferien zu verteilen, wurde durch Frau Bürgermeisterin Scheidt angeregt, die Erstausstattung der Schulranzen für diese Kinder aus dem Zukunftsfonds zu finanzieren.
Im Rahmen eines am 03.06.2008 geführten Gespräches zwischen der Leiterin des Fachbereiches 45, Vertreterinnen der Aachener Tafel und Frau Bürgermeisterin Scheidt wurde deutlich, dass die Aachener Tafel sich auf die Sammlung und Verteilung von Schulranzen beschränken möchte.
Es wurde angeregt, dass die Finanzierung der Erstausstattung der Schulranzen in Zusammenarbeit zwischen FB 45 und den Schulen geregelt werden könnte und ein entsprechender politischer Beschluss herbeigeführt werden müsste.
Hinsichtlich des Bedarfs bzw. der für eine Unterstützung in Frage kommenden Kinderzahl wurde seitens der Vertreterinnen der Aachener Tafel auf der Basis der Erfahrungen des Vorjahres eine Größenordnung von etwa 300 Kindern geschätzt.
Ausgehend von dieser Zahl sowie der Einschätzung, dass für die Erstausstattung eines Schulranzens maximal 40,00 € pro Kind benötigt werden, würde hierdurch der Zukunftsfonds im Umfang von rund 12.000,00 € in Anspruch genommen werden müssen.
An dieser Stelle ist allerdings anzumerken, dass die Verwaltung inzwischen auch in Kontakt steht mit der „Nele und Hanns Bittmann – Stiftung“, um über eine zusätzliche Beteiligung dieser Stiftung eine Verringerung der aus dem Zukunftsfonds erforderlichen Summe zu erreichen. Gegebenenfalls kann hierzu in der Sitzung selbst bereits Konkreteres berichtet werden.
Zur Abwicklung der Aktion ist Folgendes vorgesehen:
Sowohl die Grundschulen und die Kindertagesstätten als auch die Eltern der zukünftigen Erstklässler sollen schriftlich über die geplante Aktion informiert werden.
Die Schulen sollen gebeten werden, zu Beginn des Schuljahres festzustellen, für wie viele Erstklässler eine Unterstützung bei der Erstausstattung des Schulranzens erforderlich ist, dann die jeweiligen Ausstattungsgegenstände (Malkasten, Zeichenblock, Hefte, Stifte, etc.) entsprechend dem – ggf. von Schule zu Schule unterschiedlichem – Bedarf zu beschaffen und die hierfür erforderlichen Finanzmittel aus dem Zukunftsfonds beim Fachbereich Kinder, Jugend und Schule in entsprechender Höhe abzurufen.
Durch dieses Verfahren soll sicher gestellt werden, dass die erforderliche Erstausstattung des Schulranzens unmittelbar bei den bedürftigen Kindern ankommt und darüber hinaus den Anforderungen und Vorstellungen der einzelnen Schule entspricht und gerecht wird.
Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die oben dargestellte Aktion durchaus im Sinne des Ratsantrages zum Zukunftsfonds ist und erbittet deshalb die Zustimmung der beiden Ausschüsse im Vorgriff auf die noch zu treffenden endgültigen Regelungen zum Zukunftsfonds.
Hier wird dem Grundsatz gefolgt, dass zunächst dem bürgerschaftlichen Engagement Vorrang eingeräumt wird und erst wenn hier alle Möglichkeiten ausgeschöpft sind, die Stadt Aachen in die Unterstützung mit einsteigt.
Die Verwaltung geht davon aus, dass diese in der nächsten gemeinsamen Sitzung beider Ausschüsse nach der Sommerpause beschlossen werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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86,9 kB
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