Entscheidungsvorlage - FB 02/0211/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und europäische Angelegenheiten nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu beauftragen, ein integriertes Handlungskonzept für den Bereich Aachen-Nord auszuarbeiten und zur Förderung im Programm Soziale Stadt anzumelden.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Vorlage zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, ein integriertes Handlungskonzept für den Bereich Aachen-Nord auszuarbeiten und zur Förderung im Programm Soziale Stadt anzumelden.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach bald 10 Jahren endet am 31.12.2009 die im Dezember 1999 gestartete Stadtteilerneuerung Aachen-Ost. Mit ca. 11,8 Mio. € konnten bis heute nahezu 300 verschiedene Einzelprojekte in Rothe Erde und im Ostviertel umgesetzt werden. Möglich machte dies vor allem das von Land und Bund finanzierte Förderprogramm Soziale Stadt, zu dem die Stadt Aachen regelmäßig eine Kofinanzierung beisteuerte. Aktuell finden in Aachen-Ost Gespräche und Workshops zur Gestaltung des Übergangs in die Zeit ohne Fördermittel statt, um eine Verstetigung der entwickelten Prozesse und Strukturen zu gewährleisten.

 

Mit dem Auslaufen der Förderung für Aachen-Ost stellt sich die Frage, ob die Stadt Aachen ähnlich wie andere NRW-Städte ein weiteres Gebiet zur Förderung im Programm Soziale Stadt anmeldet. Zur Klärung dieser Frage haben bereits im Herbst 2007 alle betroffenen Dienststellen der Stadtverwaltung gemeinsam Überlegungen zu einem entsprechenden Gebiet angestellt. Zur Diskussion standen dabei die Bereiche Driescher Hof, Preuswald, Gut Kullen und der Bereich Rehmviertel/Jülicher Straße - genannt Aachen-Nord. Wegen der besonderen Problemlagen aber auch der positiven Ansätze votierten die Dienststellen schließlich einstimmig für den Bereich Aachen-Nord. So wurden z.B. einerseits die schwierige soziale Situation im Rehmviertel, die z.T. problematische Wohnstruktur entlang der Jülicher Straße, die problembehaftete städtebauliche Situation etwa am Oberplatz, dem Rehmplatz, Blücherplatz oder auch im Bereich Eintrachtstraße/Talstraße genannt. Andererseits wurde auf konstruktive Entwicklungsmöglichkeiten vor allem im Bereich der Gewerbeareale an der Jülicher Straße, die Verbesserungsmöglichkeiten der Wohnsituationen oder auch die Herstellung attraktiver Grünverbindungen z.B. entlang der Wurm hingewiesen.

 

Den Anforderungen des Landes zur Aufnahme in das Stadtteilerneuerungsprogramm Soziale Stadt entspricht das Gebiet: hohe Arbeitslosigkeit, hoher Ausländeranteil, niedriges Bildungsniveau, geringe Haushaltseinkommen, zu verbessernde Gewerbe-, Wohn- und Freiraumsituationen. Der Diskussion der städtischen Dienststellen entsprechend wurde das mögliche Stadtteilerneuerungsgebiet zunächst wie in der beigefügten Anlage ersichtlich eingegrenzt. Es handelt sich hierbei jedoch nur um einen Vorschlag, der veränderbar ist.

 

Verschiedene NRW-Städte (z.B. Köln, Duisburg) sind parallel mit zwei oder drei Stadtteilen im Förderprogramm Soziale Stadt vertreten. Es ist außerdem nicht unüblich, dass Städte nach dem Ende der Förderung eines Stadtteils ein neues Gebiet beantragen. Da auch Aachen das Auslaufen der Förderung von Aachen-Ost erst abwarten würde, sind die Förderaussichten grds. als gut anzusehen. Allerdings ist nicht mehr mit einer 90 %- Förderung, sondern mit einer Förderquote von max. 80 % zu rechnen. Sicherlich wird die politische Unterstützung und Lobbyarbeit von Bedeutung sein. Neben dem Förderprogramm Soziale Stadt gab und gibt es weitere EU-, Bundes- und Landesförderprogramme, die nur Soziale-Stadt-Gebieten offen stehen: z.B. LOS – Lokales Kapital für soziale Zwecke, Wir setzen Zeichen, E + Q – Einstieg und Qualifizierung, BIWAQ – Bildung, Wirtschaft und Arbeit im Quartier. Wie für Aachen-Ost würde der Fachbereich Wirtschaftsförderung/Europäische Angelegenheiten auch hierfür Förderkonzepte ausarbeiten und beantragen.

 

Für eine Anmeldung im Programm Soziale Stadt ist die Erarbeitung eines sog. Integrierten Handlungskonzeptes erforderlich, welches am 31.03. oder 30.09. eines Jahres beim Ministerium für Bauen und Verkehr NRW eingereicht werden kann. Die Entscheidung über die Aufnahme in das Programm trifft dann letztlich eine Interministerielle Arbeitsgruppe (Intermag). Ziel ist, einen Antrag für Aachen-Nord in 2009 zu stellen. Bis dahin ist ein breiter Beteiligungsprozess von lokalen Akteuren, Bewohnern, Gewerbetreibenden etc. vorgesehen. Hierzu sollen ca. ab September 2008 Einzelgespräche und Informationsveranstaltungen stattfinden. Ähnlich dem Vorgehen Ende der 1990er Jahre ist aber ebenfalls angedacht, eine gemischte Arbeitsgruppe bestehend aus externen Akteuren aus dem Gebiet und Verwaltungsmitarbeitern zu bilden und mit der gemeinsamen Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes zu betrauen. Flankiert werden soll dies durch eine Definition der wichtigen städtebaulichen und sozialen/beschäftigungspolitischen Zielsetzungen etwa durch die Einbeziehung entsprechender externer Experten/Büros im Wege einer interdisziplinären Rahmenplanung. Die Chancen und somit der Schwerpunkt der Konzeptentwicklung liegen hier insbesondere in der Verknüpfung der beiden Dimensionen. Im Laufe des Prozesses sollen durch die Rahmenplanung und das Integrierte Handlungskonzept möglichst konkrete Zielsetzungen in zu bestimmenden Handlungsfeldern erarbeitet werden. Verwaltungsintern ist die Federführung wie seinerzeit für Aachen-Ost bei FB 02 und FB 61 angesiedelt. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Sozialen Stadt Aachen-Nord kann auf die Erfahrungen aus Aachen-Ost zurückgegriffen werden.

 

Weitere Informationen werden in der Ausschusssitzung präsentiert.

 

In dem Ratsantrag vom 10.08.2007 wurde auf den verwahrlosten Eindruck im Rehmviertel hingewiesen. Die im Antrag monierten Gehwegplatten und Baumstümpfe wurden seinerzeit lt. E 18 kurzfristig entfernt, ein beschädigter Zaun erneuert und die Pflanzflächen turnusmäßig bearbeitet. Alle dem Rehmviertel zuzuordnenden Straßen wurden im Rahmen einer Ortsbesichtigung begangen und auf mögliche Handlungsfelder für die Bereiche Stadtreinigung und Grünunterhaltung überprüft. Alle Straßen, Wege und Plätze befanden sich in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand und gaben keinerlei Anlass zu Beschwerden. Festgestellte Wildkräuter wurden kurzfristig entfernt. Alle Straßen wurden satzungsgemäß zwei- bis dreimal wöchentlich gereinigt.

 

Hinsichtlich der im Ratsantrag ebenfalls aufgezeigten Leerstände und häufigen Betreiberwechsel in Ladenlokalen ist eine kurzfristige Lösung nicht ohne weiteres zu realisieren. Eventuelle Gegenmaßnahmen könnten aber im Rahmen und ggf. dann mit finanzieller Unterstützung  des Förderprogramms Soziale Stadt entwickelt werden.

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