Kenntnisnahme - FB 20/0099/WP15-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt die Auflistung der im Rahmen der Abschlussbuchungen in der Übergangsphase Kameralistik/NKF entstandenen tatsächlichen Mehrausgaben gem. § 82 GO NRW (alte Fassung) zur Kenntnis.

 

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12. 12. 2007 beschlossen, bei Buchungen, die noch im Jahre 2007 erforderlich sind, um eine rechtzeitige Wertstellung am 1. 1. 2008 sicherstellen zu können, die Regelung des § 32 der Hauptsatzung hinsichtlich der Erheblichkeitsgrenze außer Kraft zu setzen. Der Rat ist nachträglich über die tatsächliche Inanspruchnahme in Kenntnis zu setzen. Zum damaligen Zeitpunkt wurde von Mehrausgaben von rd. 13 Mio. Euro ausgegangen.

 

Die im Zusammenhang mit der im Jahre 2007 einmalig zu leistenden sogen. 13.-Rate anzuweisenden Mehrausgaben stehen nach Auflösung der Personalausgaben fest. Die nunmehr genehmigten überplanmäßigen Ausgaben werden als Anlage zur Kenntnis gebracht. Insgesamt handelt es sich hierbei um einen Betrag von 9.486.073,28 Euro.

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Auswirkungen

 

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Anlagen

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