Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0221/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss dessen Integration in den Bebauungsplan. Umweltrelevante Maßnahmen, die nicht Festsetzungen gem. BauGB werden können, sind in vertraglicher oder anderer Form zu sichern.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf dem ehemaligen Grundstück des  Saaltheaters Geulen in Aachen, Von-Coels-Straße, ist beabsichtigt, unter Einbeziehung der als Denkmal geschützten Fassade des Altbaus, Wohnbebauung mit einem gewissen Anteil an Einzelhandelsflächen, zu errichten. Diese wird sich in drei Reihen/Abschnitten bis zur Urbanstrasse hin erstrecken.

 

Weil es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt, ist ein Umweltbericht nicht verpflichtend, jedoch sind wesentliche Umweltbelange abzuarbeiten. Insofern handelt es sich bei der Anlage formal um einen freiwilligen Umweltbericht. Dennoch behandelt er in Kurzform alle Belange, die die Schutzgüter der Umwelt betreffen.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Verkehrssituation auf der Von-Coels-Straße heute zu einem hohen Belastungsstatus führt und deshalb die Schaffung von Wohnbebauung an dieser Stelle nur unter Auflagen zum Lärmschutz möglich ist. Art und Umfang der Maßnahmen sind im Umweltbericht genauer beschrieben. Die Maßnahmen sind zum Schutz der zukünftigen Bewohner, als Festsetzungen, vertraglich oder mit anderen geeigneten Mitteln zu sichern.

 

Mittelfristig kann damit gerechnet werden, dass durch den Bau der L 221n zwischen Aachen und Stolberg die Verkehre auf der Von-Coels-Strasse sinken werden und deshalb sowohl die Lärm- als auch die Luftbelastungswerte sinken werden.

 

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Auswirkungen

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem Umweltbericht entstehen keine Folgekosten.

 

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Anlagen

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