Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 36/0222/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Umweltausschuss nimmt den Umweltbericht zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Planungsausschuss dessen Integration in den Bebauungsplan. Umweltrelevante Massnahmen, die nicht Festsetzungen gem. BauGB werden können, sind in vertraglicher oder anderer Form zu sichern.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf dem ehemaligen Grundstück des Parkplatzes des Saaltheaters Geulen in Aachen, Von Coels-Straße, ist beabsichtigt,  ein Nahversorgungszentrum zu errichten mit einer Straßenrandbebauung (mit Einzelhandelsflächen und einer Wohnung) sowie einem Parkplatz für einen sog. Vollsortimenter-Supermarkt in der zweiten Reihe .

 

Weil es sich um ein Verfahren nach § 13a BauGB handelt, ist ein Umweltbericht nicht verpflichtend, jedoch sind wesentliche Umweltbelange abzuarbeiten. Insofern handelt es sich bei der Anlage formal um einen freiwilligen Umweltbericht. Dennoch behandelt er in Kurzform alle Belange, die die Schutzgüter der Umwelt betreffen.

 

Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Verkehrssituation auf der Von-Coels-Straße heute zu einem hohen Belastungsstatus führt und deshalb die Lärm- wie auch die Luftschadstoffimmissionen überdurchschnittlich hoch sind.

Maßnahmen wie z.B. die Einführung eines Job-Tickets für die dort Beschäftigten können nur in begrenztem Umfang dazu beitragen, dass die zu erwartende Steigerung der Verkehre in der Von-Coels-Straße nicht allzu negativ auf die Luftschadstoffemissionen auswirken.

 

Auch sind an dieser Stelle  Auflagen zum Lärmschutz erforderlich, um die Nutzungen zu ermöglichen. Art und Umfang der Maßnahmen sind im Umweltbericht genauer beschrieben.

 

Mittelfristig kann damit gerechnet werden, dass durch den Bau der L 221n zwischen Aachen und Stolberg die Verkehre auf der Von-Coels-Strasse sinken werden und deshalb sowohl die Lärm- als auch die Luftbelastungswerte sinken werden.

 

 

Von Bedeutung für das nähere Umfeld sind noch die Lichtimmissionen, die von der neuen Bebauung ausgehen werden. Die genaue Ausgestaltung der Lichtanlagen sowie der Werbeeinrichtungen inkl. eines beleuchteten Pylons sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt. Jedoch ist als Standard in jedem Fall die Lichtimmissionsrichtlinie des Landes NRW einzuhalten. Je nach Ausführung der Leucht-/Lichteinrichtungen kann dies dazu führen, dass Dimmschaltungen oder zeitliche Beschränkungen erforderlich sind zum Schutz der Anwohner.

Alle Maßnahmen zum Schutz der zukünftigen Bewohner/Anwohner sind als Festsetzungen, vertraglich oder mit anderen geeigneten Mitteln zu sichern.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Aus dem Umweltbericht entstehen keine Folgekosten.

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Anlagen

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