Entscheidungsvorlage - B 03/0124/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen- Haushaltsjahr 2008 -Produktsachkonten 120.010.020 – 5314000 / 7314000 – 'Zuschuss an DB zum Bau Lärmschutzwand Welkenrather Straße'
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement
- Verfasst von:
- B 03
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Kenntnisnahme
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13.08.2008
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Beschlussvorschlag
Erläuterungen
Erläuterungen:
Zur Zeit wird durch die DB im Bereich der Welkenrather Straße eine Lärmschutzwand errichtet. Für den Bereich Haus-Nr. 54-60 bestand für die DB aus rechtlichen Gründen keine Verpflichtung, ebenfalls Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte in diesem Bereich jedoch ebenfalls eine Lärmschutzsanierung erfolgen. Durch Verhandlungen zwischen dem Bundesministerium Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der DB und der Stadt konnte eine Lösung entwickelt werden. Ergebnis ist, dass die DB bereit ist, die Lärmschutzwand zu verlängern um den angesprochenen Bereich, wenn sich die Stadt mit einem Betrag von 100.000,--Euro an dieser Maßnahme beteiligen würde.
Eine entsprechende Beauftragung der DB könnte nach entsprechender Beschlussfassung
erfolgen.
Da es sich um erhebliche Aufwendungen / Auszahlungen i. S. d. § 83 GO NRW handelt, ist
vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen erfolgt aus den
Produktsachkonten 150.010.020 – 5291000 / 7291000 – „Projekt Tuchfabrik,
Planungskosten“, da hier der Mittelabfluss nicht wie geplant zu erwarten ist.
Die Angelegenheit ist von besonderer Eilbedürftigkeit, da
ohne die entsprechenden Finanzmittel keine vertraglichen Verpflichtungen
eingegangen werden können, jedoch die Maßnahme im Interesse aller Beteiligten
kurzfristig weiterbetrieben werden soll.
Da der Sachverhalt allen Beteiligten hinreichend bekannt
ist, wird es aus Sicht der Verwaltung für vertretbar gehalten, unmittelbar dem
Rat die Sache zur Beschlussfassung vorzulegen.