Entscheidungsvorlage - B 03/0124/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen / Auszahlungen in Höhe von 100.000,00 € bei den Produktsachkonten 120.010.020 – 5314000 / 7314000 – „Zuschuss an DB zum Bau Lärmschutzwand Welkenrather Straße.

 

 

 

 

(Dr.Jürgen Linden)

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur Zeit wird durch die DB im Bereich der Welkenrather Straße eine Lärmschutzwand errichtet. Für den Bereich Haus-Nr. 54-60 bestand für die DB aus rechtlichen Gründen keine Verpflichtung, ebenfalls Lärmschutzmaßnahmen durchzuführen. Nach Auffassung der Verwaltung sollte in diesem Bereich jedoch ebenfalls eine Lärmschutzsanierung erfolgen. Durch Verhandlungen  zwischen dem Bundesministerium Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der DB und der Stadt konnte eine Lösung entwickelt werden. Ergebnis ist, dass die DB bereit ist, die Lärmschutzwand zu verlängern um den angesprochenen Bereich, wenn sich die Stadt mit einem Betrag von 100.000,--Euro an dieser Maßnahme beteiligen würde.

Eine entsprechende Beauftragung der DB könnte nach entsprechender Beschlussfassung

erfolgen.

 

Da es sich um erhebliche Aufwendungen / Auszahlungen i. S. d. § 83 GO NRW handelt, ist

vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

Die Deckung dieser außerplanmäßigen Aufwendungen / Auszahlungen erfolgt aus den

Produktsachkonten 150.010.020 – 5291000 / 7291000 – „Projekt Tuchfabrik,

Planungskosten“, da hier der Mittelabfluss nicht wie geplant zu erwarten ist.

 

Die Angelegenheit ist von besonderer Eilbedürftigkeit, da ohne die entsprechenden Finanzmittel keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen werden können, jedoch die Maßnahme im Interesse aller Beteiligten kurzfristig weiterbetrieben werden soll.

Da der Sachverhalt allen Beteiligten hinreichend bekannt ist, wird es aus Sicht der Verwaltung für vertretbar gehalten, unmittelbar dem Rat die Sache zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe von 100.000,00 € in der Ergebnis- und Finanzrechnung.

 

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