Entscheidungsvorlage - FB 62/0052/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
UmlegungsausschussWiederwahl von Mitgliedern
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 62 - Fachbereich Geoinformation und Bodenordnung
- Verfasst von:
- Herr Preuth
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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13.08.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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13.08.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat, Herrn Thomas Hagelskamp zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, Herrn Dipl.-Ing. Heinz Bonenkamp als Bewertungssachverständigen und Herrn Dipl.-Ing. Rolf Bachmann als stellvertretenden Bewertungssachverständigen wiederzuwählen.
Der Rat wählt Herrn Thomas Hagelskamp zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses, Herrn Dipl.-Ing. Heinz Bonenkamp als Bewertungssachverständigen und Herrn Dipl.-Ing. Rolf Bachmann als stellvertretenden Bewertungssachverständigen wieder.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Umlegungsausschuss
Wiederwahl von Mitgliedern
Erläuterungen:
Die Amtszeiten
des Vorsitzenden, Herrn Thomas Hagelskamp,
des Bewertungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Heinz Bonenkamp,
des stellvertretenden Bewertungssachverständigen, Herrn Dipl.-Ing. Rolf Bachmann,
sind am 24.06.2008 abgelaufen.
Der Umlegungsausschuss, dessen Rechtsgrundlage die Durchführungsverordnung zum Baugesetzbuch ist, besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden. Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein (Vermessungssachverständiger). Ein weiteres Mitglied muss sachverständig für die Ermittlung von Grundstückswerten sein (Bewertungssachverständiger). Diese und der Vorsitzende dürfen nicht Ratsmitglieder oder Beamte, Angestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Zwei Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat angehören. Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind. Die Wahlzeit der nicht dem Rat angehörenden Mitglieder beträgt fünf Jahre.
Es wird vorgeschlagen, Herrn Thomas Hagelskamp zum Vorsitzenden des Umlegungsausschusses wiederzuwählen. Herr Hagelskamp ist 47 Jahre alt und besitzt die Befähigung zum Richteramt. Er ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht mit dem Schwerpunkt im Baurecht mit Sitz in Aachen. Zudem ist er Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Stolberg.
Weiterhin wird vorgeschlagen, Herrn Dipl.-Ing. Heinz Bonenkamp als sachverständiges Mitglied für die Ermittlung von Grundstückswerten wiederzuwählen. Herr Bonenkamp arbeitet als freiberuflicher Architekt in Kohlscheid und ist von der Industrie- und Handelskammer als Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten öffentlich bestellt und vereidigt. Herr Bonenkamp ist zudem Mitglied der Gutachterausschüsse der Stadt und des Kreises Aachen. Herr Bonenkamp ist 60 Jahre alt.
Es wird weiterhin vorgeschlagen, Herrn Dip.-Ing. Rolf Bachmann als stellvertretendes, sachverständiges Mitglied für die Ermittlung von Grundstückswerten wiederzuwählen. Herr Bachmann ist Architekt und vereidigter Sachverständiger und arbeitet als Berufssachverständiger für Grundstückswerte in Aachen. Er ist zudem Mitglied des Gutachterausschusses der Stadt Aachen. Herr Bachmann ist 59 Jahre alt.