Kenntnisnahme - FB 61/0848/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf Anregung des Ratsantrages vom 20.05.2008 (s. Anlage 1) wurde die Abgrenzung des Hauptzentrums - die Aachener Innenstadt - im Zentren- und Nahversorgungskonzept im Bereich Lütticher Straße / Schanz (s. Anlage 2) erweitert. Das “Bunker-Grundstück” wurde in die Abgrenzung einbezogen, um die Option zu bewahren, auf diesem Grundstück einen Lebensmittelmarkt anzusiedeln. Falls das Stadtarchiv hier nicht realisiert wird, ist der Standort für einen Markt aufgrund der integrierten Lage gut geeignet (siehe Vorlage zum Zentren- und Nahversorgungskonzept).

Einer Entwicklung des Grundstückes zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes steht demnach grundsätzlich nichts entgegen. Je nach Größe des Marktes bzw. der Verkaufsfläche ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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