Entscheidungsvorlage - FB 61/0850/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht für den Bereich Soers
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2008
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2008
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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28.08.2008
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach §25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach §25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach §25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg zu beschließen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die als Anlage beigefügte Satzung zur Aufhebung der Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach §25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 16.11.2005 wurde im Rat der Erlass einer Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht für den Bereich der Soers beschlossen. Die entsprechende Satzung wurde am 19.11.2005 in den Aachener Tageszeitungen bekannt gemacht.
Ziel der Vorkaufsrechtsatzung war es, bei anstehenden Grundstückverkäufen in der Soers eine Handhabung für die Erlangung von Flächen zu erhalten. Hier sollten nach Möglichkeit Flächen für die Umsetzung der Projekte der EuRegionale 2008, insbesondere des Pferdelandparks und des Weißen Weges mobilisiert werden können.
Gleichzeitig wurde für den Neubau des Tivoli-Stadions die Verlagerung zweier Kleingartenanlagen und eines Tennisvereins erforderlich. Auch hier sollte die Vorkaufsrechtsatzung den Erwerb von Ersatzflächen im Bereich der Soers im gegebenen Falle unterstützen.
Die Maßnahmen für den Pferdelandpark, die Anlage des Weißen Weges und die Verlagerung der Kleingartenanlage und des Tennisvereins sind nun weitgehend abgeschlossen. Ankäufe von Grundstücken sind hierfür nicht mehr erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, die Satzung zur Aufhebung der Vorkaufsrechtsatzung über ein besonderes Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB in den Stadtbezirken Aachen-Mitte und Aachen-Laurensberg für den Bereich zwischen Soerser Weg, Autobahn Aachen-Eindhoven, Kohlscheider Straße, Schloss Rahe und Lousberg zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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