Entscheidungsvorlage - FB 61/0857/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Reichsweg;Umbau von Adalbertsteinweg bis Stolberger Str.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/72
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2008
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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21.08.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Beschlussvorschlag Bezirksvertretung Aachen-Mitte :
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Baubeschluss für den Reichsweg gem. den Plänen
04-393, Blatt 23a, 24a, 25a ,26a und 2003_003_L1zu fassen.
Beschlussvorschlag Verkehrsausschuss :
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, und fasst den Baubeschluss für den Umbau des Reichsweges Gem. den Plänen 04-393, Blatt 23a, 24a, 25a, 26a und 2003_003_L1.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Grundlagen
Der Reichsweg verbindet die Viertel rechts und links des Adalbertsteinweges mit den östl. gelegenen Gewerbegebieten, mit dem Stadtteil Rothe Erde und der Hüls. Er ist Bestandteil des Verkehrsstraßennetzes und durch die Nutzung mit Wohnen und Gewerbe charakterisiert.
Der Reichsweg nimmt eine überbezirkliche Radverkehrsverbindung auf.
Der Reichsweg zwischen Adalbertsteinweg und Stolberger Str. ist ca. 850m lang. Er ist nur auf der Nordseite angebaut, entlang der Südseite erstreckt sich die Bahnlinie Aachen-Köln. An Hand der Bebauung und ihrer Nutzung lässt sich der Reichsweg recht gut in drei Abschnitte gliedern.
Abschnitt 1: Adalbertsteinweg bis Düppelstr. ca. 200m
Dieser Abschnitt wird durch eine vier- bis fünfgeschossige Wohnbebauung geprägt.
Abschnitt 2: Düppelstr. bis Hausnummer 55 ca. 400 m
Hier befinden sich ausschließlich gewerbliche Anlieger
Abschnitt 3: Hausnummer 55 bis Stolberger Str. ca. 250 m
In diesem Abschnitt stehen wieder vier- bis fünfgeschossige Wohnbauten mit eingestreuten Gewerbeflächen.
Im Kreuzungsbereich Reichsweg/Adalbertsteinweg wird eine neue Lichtsignalanlage installiert.
Nach dem Umbau soll das Linksabbiegen vom Adalbertsteinweg in den Reichsweg und aus dem Reichsweg auf den Adalbertsteinweg ermöglicht werden. Um ein verkehrssicheres Abbiegen zu gewährleisten, wird der komplette Einmündungsbereich signalisiert. Auch der Fußgänger über den Adalbertsteinweg erhält nördlich der Eisenbahnlinie die Möglichkeit über eine signalisierte Furt sicher zu queren.
Die Fahrbahn des Reichsweges und die Nebenanlagen sowie die zu kleinen Baumfelder sind in einem
bedauernswerten Zustand. Die Straße weist unterschiedliche Aufbaustärken und schwere Schadensbildung auf.
Im Rahmen des Vorentwurfs wurden versch. Umbauvarianten geprüft, vorgestellt und diskutiert.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Verkehrsmanagementausschuss haben in ihren Sitzungen am 09.04.2003 sowie am 15.05.2003 die Verwaltung beauftragt, aufgrund der vorgelegten Pläne, die Planung gem. Var. 2 zu erstellen.
Beschreibung der Maßnahme
Der Reichsweg erhält eine Fahrbahn in lärmoptimierter Asphaltbauweise, deren Breite im Abschnitt 1 Adalbertsteinweg bis Düppelstr. 5,75m beträgt, im Abschnitt 2 Düppelstr. bis Hausnummer 55 zwischen 6,25m und 6,75m und im Abschnitt 3 bis zur Stolberger Str. 6,00m misst. In Fahrtrichtung Adalbertsteinweg wird auf der gesamten Länge für den Radverkehr ein Schutzstreifen mit 1,25m Breite markiert.
Der Gehweg auf der bebauten Seite, mit einer Breite von 2,75m bis 3,00m, wird durch einen Parkstreifen, in dem die vorh. Bäume in großzügige Baumbeete integriert werden, von der Fahrbahn getrennt.
Auf der Bahndammseite wird ein 1,85m bis 2,40m breiter Einrichtungsradweg angelegt, der im Abschnitt 1 Adalbertsteinweg bis Düppelstr. durch einen Parkstreifen mit neuen, integrierten Baumpflanzungen von der Fahrbahn getrennt wird. Im Bereich der Bahndammstützmauer ( von Fa. Rheinnadel bis Haus Nr. 55) können ein Parkstreifen und Baumpflanzungen nur teilweise realisiert werden, da zum einen vorh. Strommastfundamente der Bahn Platz in Anspruch nehmen und zum anderen einige Gewerbebetriebe Sperrflächen für die Zufahrtsschleppkurven benötigen. In diesem Bereich wird entlang der Bahndammstützmauer ein Grünstreifen bis zu 1,80m Breite angelegt.
Im Abschnitt 3 von Haus Nr. 55 bis Stolberger Str. können wieder Radweg und Parkstreifen weitergeführt werden. Baumanpflanzungen sind nur noch bis zum Beginn des selbst mit Bäumen bewachsenen Bahndammes sinnvoll bzw. erforderlich.
Der Reichsweg erhält durch diesen Umbau und die 62 Baumpflanzungen auf fast der gesamten Länge den Charakter einer Allee. Der Bahndamm tritt nicht mehr so dominant hervor, es entsteht ein angenehmes und fast geschlossenes Straßenbild.
In der Einmündung Düppelstr. sorgen eine Fahrbahnaufpflasterung, ein Baumtor und Fahrradabstellflächen in den Nebenflächen für Verkehrsberuhigung.
Die Bilanz der Parkplätze wird aufgrund der zusätzlichen Baumstandorte verschlechtert. Von den ehemals vorh. 225 zum Teil ungeordneten Parkplätzen verbleiben 168 geordnete und geschützte Längsparkstände.
Diese Reduzierung scheint vor dem Hintergrund der erheblichen Umfeldverbesserung und der Tatsache, das heute bei weitem nicht alle Parkflächen genutzt werden, vertretbar.
Für den Umbau des Reichsweges wie vorgestellt ist ein Vollausbau erforderlich. Die Fahrbahn wird nach Bauklasse II erneuert, als Befestigung ist ein Asphaltoberbau vorgesehen.
Die Herstellung der Fahrbahn und Nebenanlagen erfolgt mit folgendem Aufbau:
Fahrbahn (lärmoptimiert) Gehweg
4cm Splittmastix LS Deckschicht 0/11 8cm Bestonsteinplatten 30/30/8
8cm Asphaltbinder 0/16 4 cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
14cm Bitutragschicht 0/32 15cm Hydraulisch gebundene Tragschicht /32
34cm Frostschutzschicht 0/45 13cm Frostschutzschicht 0/45
60cm Gesamtaufbaustärke 40cm Gesamtaufbaustärke
Parkenstreifen-Zufahrten
Radweg
entlang des Bahndammes
8cm Betonsteinpflaster 20/10/8 2,5cm Asphaltbeton 0/5
4cm Brechsand-Splittgemisch 0/5
8cm Bitutragschicht 0/16
20cm Hydraulisch gebundene Tragschicht 0/32 30cm Frostschutzschicht 0/45 28cm Frostschutzschicht 0/45 40,5cm Gesamtaufbaustärke 60cm Gesamtaufbaustärke
In den Schwerlastzufahrten wird ein 18cm starkes Betonsteinpflaster 17/28/18 verlegt.
Die Gesamtaufbaustärke ändert sich dadurch jedoch nicht.
Im Bereich der Wohnbebauung werden Naturbordsteine und Bänder aus Natursteinpflaster eingebaut,
diese können aus den Aufbruchmaterialien gewonnen werden.
Im Rahmen der Durchführung der Straßenbauarbeiten werden zeitgleich Versorgungsträgerarbeiten mit ausgeführt. Die vorh. Beleuchtung wird im Zuge der Maßnahme auf der Seite der Bebauung zT. erneuert, ergänzt und verbessert.
Durchführung
Mit den Arbeiten soll voraussichtlich im Oktober 2008 begonnen werden. Die Durchführung der Baumaßnahme muss mit allen Anliegern, insbesondere den Gewerblichen intensiv abgestimmt werden. Die signalisierte Querung des Adalbertsteinweges zum Bahnhofsvorplatz Rothe Erde ist zwangsläufig mit der Baumaßnahme Umbau Bahnhofsvorplatz Rothe Erde, der zeitgleich ablaufen wird, abzustimmen.
Die Bauzeit wird ca. 8-10 Mon. betragen. ( Je nach Umfang der Versorgungsträgerarbeiten)
Finanzierung
Die Kosten für den Umbau betragen ca. 1.227.945 €.
Mittel in dieser Höhe stehen bei dem Auftragssachkonto B 12010008 7852008 "Reichsweg, Umbau", Produkt 120 010 020, für 2008 zur Verfügung. Die Mittel müssen zum Teil noch freigegeben werden.
Der Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln über Landeszuweisungen liegt vor.
Beitragsrechtliche Beurteilung
Die Baumaßnahme stellt eine Erneuerung / Verbesserung im Sinne des § 8 KAG NW dar. Sie löst damit eine Beitragspflicht aus, so dass hierfür Anliegerbeiträge gemäß § 8 KAG NW zu erheben sind.
Bürgerinformation
Vor Baubeginn wird die Verwaltung die Bürger über den Bauablauf und die zu erwartenden Beiträge
gem.
§ 8 KAG informieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von insgesamt 1.227.945 € ergeben. Die Kosten sind beim Auftragssachkonto B 12010008 7852008 "Reichsweg, Umbau", Produkt 120 010 020, vorgesehen und stehen für 2008 zur Verfügung
Maßnahmenbezogene Einnahmen:
Maßnahmenbezogene Einnahmen ergeben sich aus Zuwendungen nach dem Entflechtungsgesetz
(vormals GVFG) und Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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4
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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5
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(wie Dokument)
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369,6 kB
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