Entscheidungsvorlage - FB 61/0871/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Sperrung der Ursulinerstraße zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße für den motorisierten Individualverkehr zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Teileinziehungsverfahrens zu beauftragen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Sperrung der Ursulinerstraße zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße für den motorisierten Individualverkehr und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Teileinziehungsverfahrens.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Aktuelle Beschlusssituation:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Planungsausschuss haben in ihren Sitzungen vom 11.6.2008 und 12.06.2008 die Entwurfsplanung für die Ursulinerstraße in dem Abschnitt zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße beschlossen, die deren Umgestaltung zur Fußgängerzone vorsieht.

 

Der Baubeschluss zum Umbau des Elisengartens und dessen Umsetzung nach Abschlußss der archäologischen Arbeiten beinhaltet bereits den Wegfall der gartenseitigen Parkplätze in der Hartmannstraße und der Ursulinerstraße. Die Umgestaltung des Elisengarten soll bis Mai 2009 erfolgt sein. Wie in den Ausführungen zum Planungsausschuss vom 12.6.2008 bereits erläutert, bietet es sich an, in direktem Anschluss an diese Maßnahme die Ursulinerstraße im Abschnitt zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße zum Fußgängerbereich aus zu bilden und die Hartmannstraße am Münsterplatz abzubinden und mit einer Wendemöglichkeit im oberen Bereich zu versehen. Schon heute wirkt dieser Abschnitt der Ursulinerstraße zu besonderen Gelegenheiten wie „september special“ oder in den Wochen vor Weihnachten wie eine Fußgängerzone, da die Bürgersteige die Menge der Fußgänger nicht bewältigen können und sie auf die Fahrbahnfläche der Ursulinerstraße ausweichen, mit dem Resultat, dass PKẂ nicht mehr abfließen können.

 

Die Einrichtung der Fußgängerzone folgt auch dem im Jahr 2002 einstimmig beschlossenen Innenstadtkonzept, das als Maßnahme erster Priorität die Verbindung der Einkaufslagen und damit verbunden die Schaffung von weiteren Fußgängerzonen zwischen Dom/Rathaus und Adalbertstraße vorsieht.

 

Zukünftige Verkehrserschließung:

Die zukünftige PKW-Erschließung ist von Süden über Kapuzinergraben und Elisabethstraße und Hartmannstraße bis zum Geldbrunnen im Zweirichtungsverkehr vorgesehen; auf Höhe der Einmündung Münsterplatz wird eine Fläche für Wendemöglichkeiten eingerichtet. Von Norden aus bleibt die Erschließung über Peterstraße, Holzgraben und die untere Ursulinerstraße bis zur Buchkremerstraße bestehen. Die Durchfahrt wird in der Ursulinerstraße durch Poller unterbunden.

In der neuen Fußgängerzone werden die ortsüblichen zeitlich befristeten Liefer- und Ladezeiten und Befahrbarkeiten für Anlieger sowie für Radfahrer eingeräumt. Die Zufahrt zum Parkhaus der Deutschen Bank ist  weiterhin möglich bzw. nicht betroffen. Die Zufahrt zum Parkhaus Büchel bleibt über die Peterstraße und die Ursulinerstraße, die Abfahrt über Büchel, Kleinköln- und Minoritenstraße bestehen.

 

Werktäglich fahren in den Bereich ca. 2.300 Kfz über die Hartmannstraße und 4.100 Kfz über die Ursulinerstraße ein. Davon sind insgesamt ca. 3100 Fahrten, der Umfahrung des Friedrich-Wilhelm-Platzes zuzuordnen. Diese Verkehre werden sich zukünftig großräumiger auf das städtische Straßennetz verteilen.

Der  theoretischen Mehrbelastung im Bereich der nunmehr alleinigen Zufahrt zum Parkhaus Büchel über Peterstraße und untere Ursulinerstraße steht die vorgenannte Reduzierung der Gesamtverkehrsmenge gegenüber, sodaßss hier keine zusätzlichen Leistungsprobleme im Straßenraum entstehen.

 

Ingesamt reduziert sich die Verkehrsbelastung im betrachteten Bereich.

 

Straßenrechtliche Umwidmung:

Die Ursulinerstraße ist bisher für den Gemeingebrauch ohne Ausschluss gewidmet. Im Zuge der Einrichtung einer Fußgängerzone wird üblicherweise neben der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung - durch eine Teileinziehung der Gemeingebrauch mit Beschränkung des Fahrverkehrs auf den Anlieger- und Lieferantenverkehr nach §7Abs.3 StrWG NRW beschränkt

 

Weiteres Vorgehen:

Ein Antrag auf Städtebaufördermittel ist bereits eingereicht. Mit einer Förderungszusage wird für das Jahr 2009 gerechnet, sodaßss der Umbau der Ursulinerstraße möglichst nahtlos an den Umbau des Elisengartens anschließen kann.

 

Die Ausbauplanung wurde bereits durch den Planungsausschuss beauftragt. Parallel dazu wird die Verwaltung mit der Durchführung des Teileinziehungsverfahrens beauftragt.

 

Kosten:

Die Kosten für die Baumaßnahme, einschließlich Honorar wurden für den Förderantrag auf 520.000 € geschätzt Eine Kostendeckung wird durch Zuschüsse über die Städtebauförderung und Beiträge gemäß § 8 KAG erwartet.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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