Entscheidungsvorlage - FB 61/0871/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
UrsulinerstraßeHier: Sperrung zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße für den motorisierten Individualverkehr
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/30
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2008
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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21.08.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Verkehrsausschuss, die Sperrung der Ursulinerstraße zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße für den motorisierten Individualverkehr zu beschließen und die Verwaltung mit der Durchführung des Teileinziehungsverfahrens zu beauftragen.
Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt die Sperrung der Ursulinerstraße zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße für den motorisierten Individualverkehr und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Teileinziehungsverfahrens.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aktuelle
Beschlusssituation:
Die
Bezirksvertretung Aachen-Mitte und der Planungsausschuss haben in ihren
Sitzungen vom 11.6.2008 und 12.06.2008 die Entwurfsplanung für die
Ursulinerstraße in dem Abschnitt zwischen Hartmannstraße und Buchkremerstraße
beschlossen, die deren Umgestaltung zur Fußgängerzone vorsieht.
Der
Baubeschluss zum Umbau des Elisengartens und dessen Umsetzung nach Abschlußss der
archäologischen Arbeiten
beinhaltet bereits den Wegfall der gartenseitigen Parkplätze in der
Hartmannstraße und der Ursulinerstraße. Die Umgestaltung des Elisengarten soll
bis Mai 2009 erfolgt sein. Wie in den Ausführungen zum Planungsausschuss vom
12.6.2008 bereits erläutert, bietet es sich an, in direktem Anschluss an diese
Maßnahme die Ursulinerstraße im Abschnitt zwischen Hartmannstraße und
Buchkremerstraße zum Fußgängerbereich aus zu bilden und die Hartmannstraße am
Münsterplatz abzubinden und mit einer Wendemöglichkeit im oberen
Bereich zu versehen. Schon heute wirkt dieser Abschnitt der Ursulinerstraße zu
besonderen Gelegenheiten wie „september special“ oder in den Wochen vor
Weihnachten wie eine Fußgängerzone, da die Bürgersteige die Menge der Fußgänger
nicht bewältigen
können und sie auf die Fahrbahnfläche der Ursulinerstraße ausweichen, mit dem
Resultat, dass PKẂ nicht mehr abfließen können.
Die
Einrichtung der Fußgängerzone folgt auch dem im Jahr 2002
einstimmig beschlossenen Innenstadtkonzept, das als Maßnahme erster
Priorität die Verbindung der Einkaufslagen und damit verbunden die Schaffung
von weiteren Fußgängerzonen zwischen Dom/Rathaus und Adalbertstraße vorsieht.
Zukünftige
Verkehrserschließung:
Die
zukünftige PKW-Erschließung ist von Süden über Kapuzinergraben und
Elisabethstraße und Hartmannstraße bis zum Geldbrunnen im Zweirichtungsverkehr
vorgesehen; auf Höhe der Einmündung Münsterplatz wird eine Fläche für
Wendemöglichkeiten eingerichtet. Von Norden aus bleibt die Erschließung über Peterstraße,
Holzgraben und die untere Ursulinerstraße bis zur Buchkremerstraße bestehen.
Die Durchfahrt wird in der Ursulinerstraße durch Poller unterbunden.
In der neuen
Fußgängerzone werden die ortsüblichen zeitlich befristeten Liefer- und
Ladezeiten und
Befahrbarkeiten für Anlieger sowie für Radfahrer eingeräumt. Die Zufahrt zum
Parkhaus der Deutschen Bank ist
weiterhin möglich bzw. nicht betroffen. Die Zufahrt zum Parkhaus Büchel
bleibt über die Peterstraße und die Ursulinerstraße, die Abfahrt über Büchel,
Kleinköln- und Minoritenstraße bestehen.
Werktäglich
fahren in den Bereich ca. 2.300 Kfz über die Hartmannstraße und 4.100 Kfz über
die Ursulinerstraße ein. Davon sind insgesamt ca. 3100 Fahrten, der Umfahrung
des Friedrich-Wilhelm-Platzes zuzuordnen. Diese Verkehre werden sich
zukünftig großräumiger auf das städtische Straßennetz verteilen.
Der theoretischen Mehrbelastung im Bereich
der nunmehr alleinigen Zufahrt zum Parkhaus Büchel über Peterstraße und untere
Ursulinerstraße steht die vorgenannte Reduzierung der
Gesamtverkehrsmenge gegenüber, sodaßss hier keine
zusätzlichen Leistungsprobleme im Straßenraum entstehen.
Ingesamt
reduziert sich die Verkehrsbelastung im betrachteten Bereich.
Straßenrechtliche
Umwidmung:
Die
Ursulinerstraße ist bisher
für den Gemeingebrauch ohne Ausschluss gewidmet. Im Zuge der Einrichtung einer
Fußgängerzone wird üblicherweise – neben der
straßenverkehrsrechtlichen Anordnung - durch eine Teileinziehung der
Gemeingebrauch mit Beschränkung des Fahrverkehrs auf den Anlieger- und
Lieferantenverkehr – nach
§7Abs.3 StrWG NRW beschränkt
Weiteres
Vorgehen:
Ein Antrag
auf Städtebaufördermittel ist bereits eingereicht. Mit einer Förderungszusage wird
für das Jahr 2009 gerechnet, sodaßss der Umbau
der Ursulinerstraße möglichst
nahtlos an den Umbau des Elisengartens anschließen kann.
Die
Ausbauplanung wurde bereits durch den Planungsausschuss beauftragt. Parallel
dazu wird die Verwaltung mit der Durchführung des Teileinziehungsverfahrens
beauftragt.
Kosten:
Die Kosten für die Baumaßnahme, einschließlich Honorar wurden für den Förderantrag auf 520.000 € geschätzt Eine Kostendeckung wird durch Zuschüsse über die Städtebauförderung und Beiträge gemäß § 8 KAG erwartet.