Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 61/0875/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 893 - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg- (Teil Nord) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 893 - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg- (Teil Nord) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Planungsausschuss hatte in seiner Sitzung vom 28.02.2008 den Offenlagebeschluss für den Bebauungsplan Nr. 894N Lütticher Straße, Hasselholzer Weg (Teil Nord) gefasst, nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte in ihrer Sitzung vom 20.02.2008 die Empfehlung zur Offenlage ausgesprochen hatte.

 

Der Planungsausschuss hatte angeregt, zwei Baufenster zu verkleinern. Es handelte sich um die Grundstücke Preusweg 99 (2. Reihe)  sowie Preusweg 52 (3. Reihe). Im ersten Fall entspricht die vorgesehene überbaubare Fläche dem bereits vorhandenen Gebäude Preusweg 99a, das zum Zeitpunkt des Offenlagebeschluss noch nicht in der Karte eingetragen war. Das Baufenster wurde daher nicht verkleinert.

 

Im zweiten Fall wurde die rückwärtige Grenze der überbaubaren Fläche bis auf die rückwärtige Grenze des Nachbargrundstücks Haus Nr. 60 zurückgenommen.

 

                                                                     

In der Zeit vom 10.03.-11.04.2008 wurde die Offenlage durchgeführt. Die Bürger hatten die Möglichkeit, sich schriftlich zu der Planung zu äußern. Die Planung war und ist zusätzlich im Internet einsehbar.

 

Von der Möglichkeit sich zu äußern, haben 4 Bürger Gebrauch gemacht, eine Frage konnte bereits schriftlich beantwortet werden. Die Abwägung zu den verbleibenden drei Bürgereingaben ist als Anlage beigefügt.

 

Es wurden 8 Behörden und Träger öffentlicher Belange an der Planung beteiligt.

Vom Landschaftsverband, (Rheinisches Archiv- und Museumsamt sowie Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege) wurden Anregungen zur Planung abgegeben, diese wurden teilweise berücksichtigt.

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Entwurf des Bebauungsplan Nr. 894 N-Lütticher Straße, Hasselholzer Weg -(Teil Nord) als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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