Kenntnisnahme - FB 61/0843/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach aufgrund des sehr geringen Verkehrsaufkommens in der Schloss-Schönau-Straße sowie der erfreulichen Unfallstatistik keine weiteren Maßnahmen über die bereits vorgenommene markierungstechnische Verdeutlichung der Rechts-vor-Linkseinmündungen hinaus vorgenommen werden.

 

Der Antrag gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Aufgrund des ursprünglichen Antrages der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Richterich vom 22.08.2005 hat die Verwaltung im September 2005 eine Probemessung der Verkehrsgeschwindigkeiten in den Spitzenstunden durchgeführt. Trotz äußerst geringem Verkehrsaufkommens fuhren die  weitgehend einzeln zu beobachtenden Kraftfahrzeuge sehr angemessen, wobei die Fahrtgeschwindigkeit in Fahrtrichtung Roermonder Straße durch die zahlreichen Rechts-vor-Links-Einmündungen mit einem Mittel von 31,6 km/h noch spürbar geringer als die bergwärtige Geschwindigkeit von 35 km/h war. Von insgesamt 236 in beiden Fahrtrichtungen gemessen Fahrzeugen fuhren lediglich 23 Kfz über 40 km/h.

 

Die absolut gemessenen Werte sowie die ermittele Durchschnittsgeschwindigkeit liegen deutlich unter den Werten anderer Tempo-30-Zonen.

 

Weiterhin hat die Verwaltung im September 2006 die mittlerweile verblassten Wartelinien an

den Rechts-vor-Links-Einmündungen markierungstechnisch aufgefrischt und somit die Wartepflicht der Kraftfahrer nochmals optisch in Erinnerung gebracht.

 

Eine mittlerweile auch vorgenommene Verkehrszählung im Einmündungsbereich zur Schloss-Schönau-Straße/Parkstraße ergab in 12 h von 7.00 - 19.00 Uhr eine Verkehrsbelastung von insgesamt von 1323 Fahrzeugen für beide Fahrtrichtungen (= ca.110 Kfz/h bzw. ca. 2 Kfz/min.). In der Spitzenstunde des morgendlichen Schülerverkehrs von 7.00 - 8.00 Uhr befuhren 73 Kfz

(39 in Fahrtrichtung Roermonder Straße und 34 in Fahrtrichtung Berensberger Straße) die Schloss-Schönau-Straße.

 

Die von der Bezirksfraktion beantragten baulichen oder markierungstechnischen Einengungen an einigen der 11 Straßeneinmündungen in Fahrtrichtung Roermonder Straße würden nur Wirkung zeigen, wenn ein spürbarer Begegnungsverkehr mit evtl. Wartepflichten vor einspurigen Engstellen in der Straße vorhanden wäre. Die genannten sehr geringen Verkehrsmengen ergeben jedoch, dass in der Regel die Kraftfahrer ohne Gegenverkehr die Straße befahren und insofern frühzeitig zum Ausweichen an der Engstelle auf die linke Fahrbahnhälfte wechseln. Der Nachteil dieser baulichen Einengungen tritt dann zu Tage, wenn tatsächlich einmal ein bevorrechtigtes Kraftfahrzeug aus einer rechten Sackgasse nach links herausfahren will und sich der wartepflichtige PKW-Fahrer bereits links der Engstelle aufgestellt hat. Für diesen Fall ist das bevorrechtigte Linksausbiegen aus der Seitenstraße kaum noch zu realisieren.

 

In den letzten 12 Monaten hat die Polizei in der gesamten Schloss-Schönau-Straße lediglich 1 Verkehrsunfall am 28.09.2007 vor Haus 2 in Form eines Kleinunfalls beim Einparken aufnehmen müssen.

 

Die recht geringe Verkehrsbelastung der Schloss-Schönau-Straße, die unterdurchschnittlichen festgestellten Fahrgeschwindigkeiten sowie das äußerst erfreuliche Unfallbild geben in übereinstimmender Auffassung zwischen Verwaltung und Polizei keine Veranlassung, zusätzliche bauliche oder markierungstechnische Maßnahmen in der Schloss-Schönau-Straße zu ergreifen.

 

Es bleibt den Anwohnern freigestellt, durch das Abstellen eigener Kraftfahrzeuge am Fahrbahnrand ihrerseits die Optik der Straße im Sinne des Antrages zu beeinflussen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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