Kenntnisnahme - FB 61/0881/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - Mitte genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 GO NW die Dringlichkeitsentscheidung vom 24.07.2008 zur Abgabe der Stellungnahme der Stadt Aachen bei der Bezirksregierung Arnsberg.

 

Die zusätzlichen Erläuterungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Projekt

Die RWE - Transportnetz Gas mit Sitz in 44137 Dortmund beabsichtigt den Neubau der o.g. Erdgastransportleitung Sayda - Werne - Eynat­ten/Lichtenbusch . Hierfür ist ein geeigneter Trassenkorridor raumordnerisch abzustimmen.

Für dieses Neubauvorhaben hat die RWE - Transportnetz Gas , Königswall 21 in 44137 Dort­mund bei der Bezirksregierung Arnsberg (Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nach § 11a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 73 Verwaltungsverfahrensgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (VwV­fG NRW) für den in Nordrhein-Westfalen liegenden Planungsteil beantragt.

 

Die RWE beabsichtigt den Bau einer kapazitätsstarken Erdgasleitung, die in der BRD Deutsch­land eine Verbindung herstellt von den russischen Gasfeldern zum bestehenden Versogungsnetz in Mittel- und Westeuropa.

Die geplante Erdgastransportleitung Sayda - Werne - Eynat­ten/Lichtenbusch soll dabei an das bereits vorhandene Transitsystem in Tschechien anschließen und von Sachsen bis nach NRW verlaufen.

 

Der Durchmesser der Leitung soll DN 1000 (=1000 mm) bei einem zulässigen Betriebsdruck (MOP) von 100 bar betragen.

Das Bauvorhaben, eine rd. 740 km langen Erdgastransportleitung, führt von der tschechischen Staatsgrenze in Sachsen bei Sayda durch die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Thüringen, Niedersachsen und Hessen nach NRW zur belgischen Staatsgrenze nahe dem belgischen Eynatten. Die Leitung wird u.a. am Leitungsknotenpunkt Werne (nordöstlich von Dortmund) mit dem vorhandenen Leitungsnetz der RWE verbunden.

 

 

2. Energiewirtschaftliche Projektbegründung

2.1 Bewältigung des zukünftigen Gasimports nach Westeuropa

Zahlreiche Untersuchungen belegen, dass zukünftig verstärkt Gas aus den GUS-Staaten nach Westeuropa importiert werden muss, um den Bedarf nachhaltig zu sichern. Die geplante Ostseepipeline mit Anlandepunkt in Greifswald stellt in diesem Szenario ein wesentliches und sehr leistungsfähiges Element dar. In der ersten Ausbaustufe sollen über diese Leitung jährlich 27 Mrd. m3 Erdgas antransportiert werden; mit Realisierung der zweiten Baustufe wird sich die Kapazität der Leitung verdoppeln. Der gesamte Importstrom aus den GUS-Staa­ten wird sich somit nicht nur stark erhöhen, sondern aufgrund der zuvor erwähnten Ostseepipeline von seinem Schwer­punkt her auch nach Norden verschieben.

Die bestehenden Systeme der deutschen Fernleitungsbetreiber reichen zur Bewältigung der prognostizierten Mengenzuwächse aus den GUS-Staaten nicht aus; diese Aussage bestätigt sich auch durch einige bereits veröffentlichte Verstärkungsvorhaben. Vor allem im Norden Deutschlands ist ein Kapazitätsengpass zu erwarten, da ein Großteil der in Greifswald eintretenden Mengen in den Großraum Emden – Bunde zwecks weiterem Transit nach Großbritannien transportiert werden muss; dies zeigt sich u.a. in aktuellen Vorhaben des niederländischen Transportnetzbetreibers GTS, welcher die Planung einer Verstärkung seines Tran­sitsystems ausgehend vom Raum Bunde (auf niederländischer Seite Oude Statenzijl) zur Absicherung einer Vermarktung veröffentlicht hat.

Aus dieser Notwendigkeit entsteht innerhalb Deutschlands ein erhöhter Bedarf an Leitungstransportkapazität in Ost-West-Richtung, einerseits zur Abdeckung des inländischen Bedarfs und andererseits zum Transit in weiter westlich gelegene Länder. In diesem Zusammenhang ist für die MET insbesondere ein Weitertransport von Gasmengen über Belgien und / oder Niederlande in Richtung Großbritannien bedeutsam.

Aus Vorstehendem folgt, dass die geplante MET, welche im Vergleich zu bestehenden leistungsfähigen Transitstrecken (z.B. MEGAL) deutlich weiter nördlich angeordnet ist und damit näher am zukünftigen Importschwerpunkt liegt, einen sinnvollen Bestandteil der grundsätzlich notwendigen Verstärkung des in Ost-West-Richtung verlaufenden deutschen Ferngasnetzes darstellt. Neben einer Anbindung an das herkömmliche Antransportsystem, d.h. das Transitsystem durch Tschechien, wird die geplante Leitung MET aus vorgenannten Grün­den über die geplante Ostseepipelineanbindungsleitung (OPAL) auch mit der neuen Pipeline durch die Ostsee und der bestehenden Pipeline durch Polen (YAMAL) verbunden werden.

 

Zudem führt die geplante MET direkt in Richtung des Verbrauchsschwerpunkts Rhein-Ruhr.

 

 

2.2 Erhöhung der Versorgungssicherheit

Durch die Steigerung der Anzahl einzelner Ferngasleitungen erhöht sich die großräumige Versorgungssicherheit grundsätzlich. Eine Besonderheit der MET besteht darin, dass diese Leitung an mehrere vorgelagerte Transitsysteme angeschlossen werden kann; hierdurch reduziert sich das Risiko eines Verlustes der Leitungsfunktion aufgrund einer Störung in östlich vorgelagerten Systemen außerhalb Deutschlands erheblich.

Es ist zu bedenken, dass aus Gründen einer Bezugsdiversifikation zukünftig auch Alternativen zu einer Gasbeschaffung aus den GUS-Staaten geschaffen werden müssen. Hier zeichnet sich gegenwärtig ein Import von verflüssigtem Erdgas (LNG) an der Adriaküste Kroatiens ab sowie ein Import von Gasmengen aus dem kaspischen Raum, das über das Pipelineprojekt NABUCCO antransportiert wird. In beiden Fällen würde ein Import der entsprechenden Gasmengen nach Deutschland zum überwiegenden Teil über das tschechische Transitsystem erfolgen. Da dieses System in Waidhaus und in Sayda mit dem deutschen Fernleitungsnetz in Verbindung steht, können über die MET somit auch außerhalb von den GUS-Staaten beschaffte Mengen im Verbrauchsschwerpunkt Rhein-Ruhr abgesetzt bzw. im Transit durch Deutschland transportiert werden.

Auch für den Fall eines Imports von LNG über Belgien nach Deutschland ist die Leitung für die deutsche Gasversorgung von Vorteil. Es können Gasmengen mit hoher Flexibilität aus unterschiedlichen Herkunftsgebieten und damit von konkurrierenden Produzenten bezogen werden. Hierdurch wird die Versorgungssicherheit wesentlich erhöht und bestehende Restriktionen bzw. Abhängigkeiten werden teilweise aufgelöst und gleichzeitig kann ein stark diversifizierter Gasbezug mit entsprechenden Preisvorteilen realisiert werden.

 

2..3 Angaben zu den Standorten

Am Grenzübergabepunkt zwischen Tschechien und Sachsen wird voraussichtlich eine Übergabe-/ Molchstation mit Anschluss an das tschechische Transitnetz errichtet.

 

Verdichterstationen zum erforderlichen Druckaufbau für den Gastransport sind geplant im Raum Sayda (Sachsen), im Großraum Querfurt (Sachsen - Anhalt) und auf Aachener Stadtgebiet in Verlautenheide südöstlich des Autobahnkreuzes “Kreuz Aachen”. Dafür ist jeweils ein Platz­bedarf von ca.  3 ha vorgesehen.

 

Im weiteren Trassenverlauf werden etwa alle 16 - 18 km Absperrarmaturen errichtet, deren Standorte in der weiteren Planung festgelegt werden. Hierfür ist ein Platzbedarf von ca. 200 qm je Station anzugeben.

 

Im Abstand von ca. 200 km werden Molchschleusenstationen (Platzbedarf ca. 600 qm) errichtet, um die Rohrleitung für Reinigungs - und Prüfarbeiten in kleine Abschnitte unterteilen zu können. Auch diese Standorte werden in der weiteren Planung präzisiert.

 

 

3. Stellungnahme der Stadt Aachen

3.1 Untere Landschaftsbehörde - Rechtliche Würdigung -

Nach den Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Landschaftsgesetzes ist bei beabsichtigten Eingriffen zunächst zu prüfen, ob diese unvermeidbar sind. In Anbetracht der Tatsache, dass bereits drei Gasleitungen auf der Trasse der Variante Aachen vorhanden sind, stellt sich die Frage, ob eine weitere Gasleitung über­haupt notwendig ist und hier nicht die Nullvariante anzuwenden ist.

 

Vom Antragsteller ist daher zunächst nachzuweisen, dass diese weitere Leitung zur Versorgung zwingend notwendig ist.

 

Sollte dieser Nachweis erbracht werden, sind nach den geltenden Bestimmungen  un­vermeidbare Eingriffe so auszuführen, dass die Beeinträchtigung auf ein Minimum reduziert wird.

 

Diesem zwingenden gesetzlichen Grundsatz folgend fanden in der Vergangenheit Abstimmungsgespräche mit dem Betreiber statt, damit der geplante Eingriff dadurch minimiert wird, dass diese neue Gasleitung neben die bereits vorhandenen drei Gasleitungen gelegt wird.

 

Vor Ort wurde eine mögliche Trassenführung festgelegt. Es erfolgte darauf hin der Auftrag an den Betreiber RWE diese Trassenführung zu untersuchen und in das Raumordnungsverfahren einzubringen.

 

Bei möglichen Schwierigkeiten (Engpass im Bereich Trierer Straße) sollten alternative Trassenvarianten im direkten Umfeld der Trierer Straße neu festgelegt werden.

 

Die von allen Beteiligten akzeptierte Trasse (im ROV die Variante Aachen) ist aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich des Eingriffes zu akzeptieren und ausgleichbar.

 

In den nunmehr vorgelegten Antragsunterlagen ist diese Trassenführung nur als Alternative für den Fall vorgesehen, wenn die geplante Trasse entlang des FFH-Gebietes bzw. durch das Naturschutzgebiet N 11 Indetal nicht durch­führbar ist.

 

Gegen die geplante Erdgastransportleitung im Aachener Süden bestehen aus Sicht der Stadt Aachen - Unteren Land­schaftsbehörde - erhebliche Bedenken, die letztendlich zur Versagung dieser Variante führen, da hierdurch in unnötigerweise ein großes Gefährdungspotenzial für den Flächenschutz (Naturschutzgebiet Indetal, Land­schaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale) sowie für den Tierartenschutz des FFH - Gebietes Brander Wald. entstehen.

 

Den in den Untersuchungen dargestellten Abschätzungen, wonach der Bau der Leitung zwar als Eingriff in hochwertige Gebiete angesehen wird, letztendlich aber als ausgleichbar angesetzt wird, kann diesseits nicht gefolgt werden.      

 

Für den Bereich der Verlegung der Erdgastransportleitung bestehen keine Bedenken, wenn die in rot gestrichelt dargestellte und mit dem Antragsteller abgestimmte Trassenführung der Variante Aachen gewählt wird.

 

Gegen die Verlegung im Bereich des Aachener Nordens bestehen aus Sicht der Unteren Landschaftsbehörde keine Bedenken.

 

 

3.2 Vorzugstrasse

3.2.1 Wasserschutz - Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen -

1. Gegen die geplante Erdgastransportleitung im Aachener Süden bestehen aus Sicht der Unteren Wasserbehörde grundsätzliche erhebliche Bedenken; dieser Leitungsverlauf wird aufgrund des sehr großen Gefährdungspotentials für den Trinkwasserschutz abgelehnt.

Für den Bereich des Aachener Südens bestehen gegen die Verlegung der Erdgas­transportleitung nur dann keine Bedenken, wenn die in rot, gestrichelt dargestellte und bei Vorbesprechungen abgestimmte Trassenführung - im ROV die Variante Aachen -gewählt wird.

 

2. Gegen die Verlegung der Erdgastransportleitung bestehen seitens der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen im Bereich des Aachener Nordens keine grundsätzlichen Bedenken. Im Bereich Verlautenheide / Kreuz Aachen sind jedoch die Inhalte der rechtskräftigen Wasserschutzgebietsverordnung Aachen - Reichs­wald zu beachten!

 

Begründung zu Punkt 1:

Gegen die Verlegung der Erdgastransportleitung für den Bereich Aachen - Lichtenbusch bestehen grundsätzliche Bedenken, da die Leitung durch die Trinkwasserschutzzone II und die im Entwurf befindliche Trinkwasserschutzzone II a des Trinkwasserschutzgebietes Eicher Stollen verläuft. Die anstehenden Deckschichten sind sehr gering, so dass schon bei einer Verlegung einer Leitung durch dieses Gebiet eine Beeinträchtigung der Trinkwassergewinnung zu besorgen ist.

 

Zwar befindet sich das Wasserschutzgebiet Eicher Stollen im Neufestsetzungsverfahren; damit verbunden ist eine erhebliche Erweiterung der Trinkwasserschutzzone IIa. Derzeit sind große Einzugsgebietsflächen als Schutz­zone III festgelegt. Wie die gutachterlichen Ermittlungen gezeigt haben, entspricht diese damalige Festlegung nicht den Erfordernissen des Trinkwasserschutzes, da die schützenden Deckschichten im Gebiet Aachen - Lichtenbusch sehr gering sind. Teilweise sind sogar kaum Deckschichten vorhanden. Der durch dieses Gebiet verlaufende Holzbach versickert bei Niedrigwasser komplett. Im Kreuzungsbereich des Baches mit dem Rit­scheider Weg steht der Kalkstein bis zur Oberfläche an, so dass eine schützende Deckschicht dort nicht vorhanden ist. Dar­über hinaus ist es im hohen Maße wahr­scheinlich bzw. muss davon ausgegangen werden, dass die Kalkst­einrippen bis in die Gasleitungst­rasse hineinreichen. Die nicht beherrschbare Gefahr der Verkei­mung des Rohwassers ist damit gegeben.

 

Eine Erdgasrohrleitung durch dieses Gebiet würde nicht nur während des Baubetriebes sondern auch infolge der Eingriffnahme in die gering mächtigen, schützenden Dec­kschichten dauerhaft eine Gefährdung der Grund- Trinkwasserqualität bewirken..

 

Es werden insbesondere aufgrund der o.a. sensiblen geologischen Verhältnisse auch von Privatpersonen erhebliche Anstrengungen seitens der Unteren Wasserbehörde abgefordert. Eine Verlegung einer Transportleitung würde diese Anstrengungen konterkarrieren und darüber hinaus die Akzeptanz in der Bevölkerung herabsetzen.

 

 

3.2.2  Naturschutzgebiet N 11 Indetal und FFH-Gebiet Brander Wald 8FFH - Gebiet DE - 5203 - 310

Die geplante Erdgastransportleitung soll durch das Naturschutzgebiet (NSG) Indetal verlaufen. In Naturschutzgebieten sind grundsätzlich alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Gebietes, seiner Bestandteile oder zu einer nachhaltigen Störung führen können. Aufgrund der zerschneidenden Wirkung (vor allem während der Bauphase) sowie der Entfernung von Vegetationsstrukturen im Bereich der Leitungstrasse wird dieses mit 145 ha zweitgrößte Naturschutzgebietutzgebiet der Stadt Aachen in seiner Funktionalität erheblich beeinträchtigt.

 

Die Schutzzuweisung des NSG Indetal erfolgte zur Erhaltung des naturnahen Bachlaufs der Inde und natürlicher Überschwemmungsgebiete sowie zur Erhaltung und Schaffung einer naturnahen Bachaue mit Auwäldern, Feucht- und Nasswiesen, Staudenfluren, Heckengehölzen und der in den Hanglagen vorhanden Magerrasen und Obstwiesen. Das NSG Indetal zeichnet sich somit durch eine besondere biotische Vielfalt aus, dessen Biotopkomplexe von sehr hoher Bedeutung als Lebensraum für Tiere sind. Streng geschützte Vogelarten wie Eisvogel, Steinkauz und Grünspecht sind Bestandteil der Fauna des NSG Indetal. Als weitere Vogelarten wurden bei vorangegangenen Untersuchungen beispielsweise Wasseramsel, Teichrohrsänger, Goldammer, Gelbspötter, Wiesenpieper, Dorngrasmücke und Klappergrasmücke nachgewiesen. 

 

Aus der Gruppe der Amphibien sind der Kammmolch (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) und der Springfrosch (Anhang IV FFH-Richtlinie) als streng geschützte Arten hier heimisch. Von ganz besonderer Bedeutung ist das Vorkommen der streng geschützten Gelbbauchunke (Anhang II und IV FFH-Richtlinie) im NSG Indetal, die als letzte von nur noch zwei Populationen im Gebiet der Stadt Aachen im Indetal ihren ursprünglichen Lebensraum hat. Aktuell sind in Nordrhein-Westfalen nur noch 28 Vorkommen dieser vom Ausstreben bedrohten Art bekannt (Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen, MUNLV-NW, 2008).

 

In ihrem aktuellen Untersuchungsbericht stuft die Naturschutzstation Aachen den Fort­bestand der Gelbbauchunke im NSG Indetal als akut gefährdet ein, da die Gesamtpopulation derzeit aus nur noch ca. 20 Tieren besteht (Die Gelbbauchunke in Aachen, Projektbericht der Naturschutzstation Aachen, M. Aletsee, 2007). Bereits der durch die Baumaßnahme bedingte Verlust einzelner Individuen - beispielsweise aufgrund der Lebensraum zerschneidenden Wirkung - könnte gravierende Folgen für den weiteren Fortbestand der Gelbbauchunken-Population im NSG Indetal haben.

 

Das NSG N 12 Brander Wald ist mit 194 ha das größte Aachener Naturschutzgebiet und als FFH- und Natura 2000-Gebiet in ein ökoligisches Netz zum Schutz europäischer Lebensräume und zum Erhalt gefährdeter Tier- und Pflanzenarten eingebunden. Maßgeblich für die Zuweisung des besonderen europäischen Schutzstatus gemäß der FFH-Richtlinie ist das Vorkommen der Gelbbauchunke, also der zweiten im Aachener Stadtgebiet noch vorhandenen Population.

 

Die geplante Erdgasleitung verläuft zwar nicht direkt durch das FFH-Gebiet, die unmittelbar westlich angrenzende und von der Trassenführung betroffene reich strukturierte Kulturlandschaft besitzt nach dem Untersuchungsbericht der Naturschutzstation Aachen aber gute Voraussetzungen als potentielles Verbreitungsgebiet der Gelbbauchunke. Durch die Schaffung eines über den ehemaligen Schießstand verlaufenden Verbundkorridors wird langfristig eine direkte Vernetzung der beiden Gelbbauchunken-Populationen im FFH-Gebiet und im NSG Indetal angestrebt.

 

Eine Beeinträchtigung des Areals westlich des FFH-Gebietes Brander Wald durch die Verlegung einer Erdgasleitung sollte deshalb unbedingt vermieden werden. Darüber hinaus wurden in diesem Gebiet die streng geschützten Vogelarten Baumfalke, Steinkauz und Grünspecht und weitere seltene Vogelarten wie Goldammer, Pirol, Bluthänfling und Dorngrasmücke nachgewiesen.

 

In 6.2 Trassierungsgrundsätze wird auf Seite 11 unten die Minimierung der Trassenführung durch ökologisch wert­volle Bereiche beschrieben. Dort steht, dass hierzu insbesondere die Natur 2000-Gebiete (FFH- und Vogel­schutzgebiete) sowie die Naturschutzgebie­te zählen. Bei der Planung der Vorzugstrasse im Aachener Natur­schutzgebiet N 11 Indetal sowie der Tangierung des FFH-GebietesDE-5203 - 310 /  N 12 Brander Wald ist dieser Grund­satz jedoch nicht berücksichtigt worden.

 

 

3.2.3 Stellungnahme der Stadt Aachen - Untere Boden­schutzbehörde -

Die RWE plant den Bau einer Erdgastrasse vom tschechischen Sayda bis ins belgische Eynatten -Raeren. Dabei soll ein Teil der Erdgasleitung über das Stadtgebiet Aachen geführt werden.

Für die Berücksichtigung der Belange des Bodens im Raumordnungsverfahren übersandte FB 61 den digitalen Planungsordner der RWE Transportnetz Gas GmbH. Auf Grundlage dieser Unterlagen sollen die nachstehend aufgeführten Informationen und Auflagen im weiteren Verfahren beachtet bzw. einbezogen werden:

 

1. Schutzwürdige Böden

Mit der Auskunft aus dem Altlastenverdachtsflächenkataster vom 18.3.2008 erhielt das Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR ebenfalls eine Auskunft über das Vorkommen schutz­würdiger Böden sowohl für die Vorzugstrasse der RWE (VT) als auch für die Variante Aachen.

 

Die bodenbezogenen Unterlagen zum Raumordnungsverfahren haben die Karte des Geologischen Dienstes NRW (BK 50, 1 : 50.000) der schutzwürdigen Böden berücksichtigt. Es sei jedoch darauf hingewiesen, dass erst entsprechende Bodenkartierungen im Maßstab der Planungsebene die Betroffenheit schutzwürdiger Böden flächenscharf verlässlich erfassen. Daher sind in der nächsten Stufe der UVU zum Planfeststellungsverfahren die relevanten Flächen und Bodentypen detaillierter zu beschreiben und zu bewerten, ggf. anhand von Geländeuntersuchungen.

 

Böden mit Archivfunktion

In den Unterlagen zum ROV, Abschnitt NRW, werden in Tabelle 16 die Querungslängen der Trassen nach Empfindlichkeit[1] angegeben. Laut dieser Tabelle wären bei der Vorzugstrasse auf 1,79 km Länge die Archivfunktion von Böden mit mittlerer Empfindlichkeit betroffen, wohingegen die Variante Aachen geringer mit 0,88 km mittlerer Empfindlichkeit und 0,31 km hoher Empfindlichkeit die aus Bodenschutzsicht bessere Variante darstellt, zumal im unmittelbaren Verlauf dieser Trassenvariante bereits Erdgasleitungen kürzlich verlegt und damit die Archivfunktionen in diesem Trassenverlauf schon erheblich beeinträchtigt worden sind.

 

Böden mit Verdichtungsempfindlichkeit

Der Tabelle 14 „Querungslängen der Trassen nach Verdichtungsempfindlichkeit“ ist zu entnehmen, dass die Variante Aachen mit 8,40 km mittlerer und 0,86 km hoher Verdichtungsempfindlichkeit im Vergleich zur Vorzugstrasse (7,81 km bzw. 0,41 km) hinsichtlich der Verdichtungsempfindlichkeit in beiden Bewertungsstufen längere Querungslängen aufweist.

 

An dieser Stelle sei jedoch darauf hingewiesen, dass die Variante Aachen einen Trassenverlauf mit bereits bestehenden Infrastrukturbändern berücksichtigt, der sich darüber hinaus in der Gesamtbewertung als umweltverträglicher herausgestellt hat (s. Punkt  7.).

 

2. Altlasten(verdachts)flächen / schädliche Bodenveränderungen

Mit o.a. Schreiben vom 18.3.2008 wurde das Büro Lange über das Vorkommen von altlastverdächtigen Flächen / Altlasten detailliert unterrichtet. Für das Vorhaben ergeben sich aus Sicht der Unteren Bodenschutzbehörde bezüglich altlastverdächtiger Flächen derzeit noch keine weiteren Auflagen. Diese werden nach Festlegung des exakten Trassenverlaufs bei der Beteiligung am Planfeststellungsverfahren erteilt. Generell kann jedoch festgehalten werden, dass dort, wo die Trasse Altlasten(verdachts)flächen schneidet oder tangiert, Bodenuntersuchungen auf Grundlage der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung durchzuführen sind, sofern diese noch nicht erfolgt sind.

 

3. Wiedereinbau von Boden

Gemäß den Unterlagen ist vorgesehen, das beim Ausbau zurückgelegte und somit vorhandene Bodenmaterial schichtgerecht an der gleichen Stelle wiedereinzubauen. Dies ent­spricht der bodenschutzfachlichen Praxis, sofern das vorhandene Bodenmaterial untersuchter ehemals altlastverdächtiger Flächen die nach LAGA erfolgte Klassifizierung Z 1.1 nicht überschreitet. Material der Klassifizierungen Z 1.2 und Z 2 oder schlechter soll der ordnungsgemäßen Entsorgung zugeführt werden.

 

4. Rekultivierung des Bodens im Trassenverlauf

Vorbehaltlich der in den Planfeststellungsunterlagen be­schriebenen Maßnahmen und Vorkehrungen zur Rekultivierung des Bodens im tatsächlichen Trassenverlauf wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits darauf hingewiesen, dass folgende Bestandteile eines Rekulti­vierungskonzeptes Berücksichtigung finden sollen:

 

  1. Abschieben und separate Lagerung des Mutterbodens zwecks späterem Wiedereinbau als Oberboden an gleicher Stelle
  2. Seitliche Lagerung des Grabenaushubs zwecks Wiedereinbau im Rohrlei­tungsgraben (dort wo möglich und unter Berücksichtigung der unter 3. ge­nannten Anforderungen)
  3. Ermittlung der Verdichtung des Unterbodens nach Abschluss der Rohrbauarbeiten durch gutachterliche Untersuchungen alle 400 m im Fahrstreifen, im verfüllten Rohrgraben und außerhalb des Fahrstreifens
  4. Bodenlockerung bis 15 cm unterhalb der Verdichtung
  5. Aufbringen des Oberbodens und Lockerung
  6. Dokumentation der erfolgreichen Rekultivierung gegenüber der Unteren Bodenschutzbehörde (gutachterliche Bewertung und Protokolle der Untersu­chungen sowie der Abnahme durch den Bewirtschafter)

 

5. Eingriffs- / Ausgleichsregelung

Ziel der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung sind die Erhaltung und Wiederherstellung sowie die Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Mit diesem Instrument sollen negative Folgen vermieden bzw. minimiert werden, die bei Eingriffen in Natur und Land­schaft entstehen.

 

Eingriffe, soweit sie den Boden und seine Funktionen betreffen, sind grundsätzlich funktionsspezifisch auszugleichen. Ein Verlust der Archivfunktion kann nicht ausgeglichen werden. Insofern ist die In­anspruchnahme bislang „unberührter“ Archivböden aus bodenschutzrechtlicher Sicht grundsätzlich zu vermeiden.

 

Der Teil- oder Totalverlust aller Bodenfunktionen durch Versiegelung (z.B. Errichtung von oberirdischen Stationen) kann nur teilweise durch biotopbezogene Maßnahmen ausgeglichen/ersetzt werden. Für eine Versiegelung ist deshalb grundsätzlich eine Entsiegelung zu fordern. Da dies  bezogen auf die Böden oft schwer in der Nähe des Eingriffsortes zu realisieren ist, sind auch Maßnahmen (Entsiegelung von Flächen, Abriss von Hochbauten, Einzahlung in einen Fonds für bodenbezogenen Ausgleich/Ersatz) an­dernorts akzeptabel.

 

Die in Kapitel 6 (ROV) „Hinweise auf Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen und zur Kompensation des Eingriffs“ sowie die in dieser Stellungnahme unter 4. dargelegten Maßnahmen und Vorkehrungen sind im nächsten Verfahrensschritt zu beachten.

 

Sobald die Feintrassierung mit der endgültigen Planung des Arbeitsstreifens vorliegt, kann mit der Ermittlung der erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen begonnen werden.

 

6. Bestehende Konfliktpotenziale

Für den Verlauf der Vorzugstrasse zwischen km 288,8 und km 297,1 weist das „Auskunftssystems BK 50 - Karte der schutzwürdigen Böden“ des Geologischen Dienstes NRW zahlreiche Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial sowie hoher Fruchtbarkeit aus. Die Variante Aachen quert diesbezüglich weniger Flächen mit schutzwürdigen Böden.

 

Nach den Unterlagen zum ROV wird in der Konfliktanalyse zum Schutzgut Boden auf Seite 156 für die Trassenabschnitte VT Stadt Aachen und Variante Aachen Stadt Aachen wie folgt Stellung genommen:

 

„Rangfolge: 1. Vorzugstrasse 2. Variante (wird schlechter bewertet als die VT, die VT schnei­det von den konfliktträchtigen Querungslängen insgesamt außer bei der mittleren Archivempfindlichkeit etwas günstiger ab. (Anmerkung: Einstufung nicht nachvollziehbar, wegen Nicht-Ausgleichbarkeit der Archivfunktion, s. auch 7.)“

 

Da jedoch die Archivfunktion unwiederbringlich verloren geht, sind Eingriffe in bislang „unberührte“ Böden mit Archivfunktion (und Naturräume) zu unterlassen.

 

7. Bodenschutzrechtliche Bewertung

Nach § 1 Absatz 1 Satz 2 des Landesbodenschutzgesetzes NRW sind „Böden, welche die natürlichen Bodenfunktionen und die Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte in besonderem Maße erfüllen, besonders zu schützen“.

 

Demnach ist hinsichtlich des Eingriffs in Böden mit hohem Biotopentwicklungspotenzial, hoher Fruchtbarkeit und hoher Archivfunktion die Trassenführung grundsätzlich auf die umweltverträglichere „Variante Aachen“ zu lenken, auch wenn Böden mit hohem Biotopentwic­klungspotenzial und hoher Boden­fruchtbarkeit nach Rekultivierung annähernd ihre vorherigen Funktionsleistungen erbringen können.

 

In § 4 Abs. 1 und 2 des Landesbodenschutzgesetzes NRW wird auf die Pflichten anderer Behörden und öffentlicher Planungsträger hingewiesen: Im Absatz 2 heißt es:

„Bei der Aufstellung von Bauleitplänen, bei Planfeststellungsverfahren und Plangenehmigungen haben die damit befassten Stellen im Rahmen der planerischen Abwägung vor der Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen mög­lich ist.

 

Aufgrund der v.g. gesetzlichen Bestimmungen und einer bereits bestehenden Erdgastrassenführung im Aachener Südraum, die dem Verlauf der Variante Aachen weitestgehend entspricht, lehnt die Untere Bodenschutzbehörde den Bau einer Erdgastransportleitung auf der Vorzugstrasse in der Kilometrierung zwischen km 288,8 und km 297,1 ab. Sie verweist auf die Variante Aachen, bei der eine Trassenführung in Parallellage zu bestehenden Infrastrukturbändern nach den ROV-Unterlagen definitiv möglich ist und bei der sich eine umweltverträglichere Trassenführung in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung zum ROV herausgestellt hat[2].

 

 

3.2.4 Forstliche Belange

Die Waldfläche der Stadt Aachen wird lediglich von der geplanten alternativen Streckenführung der Erdgastransportleitung MET - in der Karte dargestellt als "Variante Aachen " - berührt. Die Stellungnahme beschränkt sich somit auf diese Alternativstrecke.

 

Bei der in Rede stehenden Waldfläche (Gemarkung Forst / Flur 17 / Flurstück 164) han­delt es sich um den südost-exponierten Waldrand des Augustinerwaldes mit den Abteilungen

 

 

215 A1 (90 % Stieleiche, 89-jährig, 10 % Roterle, 89-jährig),

215 B1 (Rotbuche, 210-jährig, 40 %, Stieleiche, 210-jährig, 25 % und Roterle 79-jährig, 35 %)

215 C3 (Bergahorn, 56-jährig, 55 %, Roterle, 47-jährig, 20 %, Steileiche, 55-jährig, 15 % und Esche 56-jährig, 10 %)

215 D1 (Stieleiche, 220-jährig, 50 %, Rotbuche, 153-jährig, 20 %, Kiefer, 143-jährig, 15 % und Roterle, 128-jährig, 15 %)

 

Charakteristisch für den Augustinerwald sind die rund 300 Jahre alten Eichen sowie der außerordentlich hohe Struktur- und Artenreichtum in Flora und Fauna. Der Bestand ist aus der historischen Mittelwaldbewirtschaftung hervorgegangen und in seiner Ausprägung überregional bedeutsam. Aufgrund der hohen, für den Aachener Wald einmaligen ökologischen Wertigkeit besteht die Absicht, Teile des Augustinerwaldes, darunter auch die oben angeführten Abteilungen, als Naturschutzgebiet auszuweisen. Die entsprechende Änderung des Land­schaftsplanes 1988 der Stadt Aachen - Naturschutzgebiet Beverbachtal - wird z.Z. vorbereitet.

 

Der Streckenverlauf der "Variante Aachen" führt über eine Länge von ca. 100 Meter auf einer dem Augustinerwald vorgelagerten Wiese durch einen nach § 23 LG geschützten Landschaftsbestandteil (LB 43-6). Anschließend verläuft die geplante Trasse auf einer Länge von rund 700 Meter entlang des Augustinerweges. Der Waldrand des alten Augustinerwaldes müsste der Erdgastrasse weichen. Außer der direkten Flächeninanspruchnahme durch die Trasse selbst sind Rand- und Folgeschäden für den nach gelagerten Bestand in einer Tiefe von mindestens 30 Metern zu erwarten, die das Naturgefüge der dort vorkommenden Lebensgemeinschaft erheblich beeinträchtigen (z. B. Sonnenbrand an freigestellten Bu­chen).

 

Im Vorfeld der Schutzgebietsausweisung NSG Beverbachtal wurde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Schutz­würdigkeit des geplanten Naturschutzgebietes aus zoologischer Sicht beleuchtet. Im Rah­men dieses Gutachtens (2004) konnte nachgewiesen werden, dass sich große Reviere von Mittel-, Grün-, Grau- und Schwarz­specht bis hin zum Camp Hitfeld erstrecken. Mit Ausnahme des Grünspechts sind diese Arten im Anhang I (FFH) der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Neben diesen vier Spechtarten wurden auch Bunt- und Kleinspecht ver­zeichnet und somit alle in NRW als Brutvögel vorkommende Spechtarten. Außer dem hohen Anteil gefährdeter Vögel wurde eine Reihe anderer, teils stark gefährdeter Tierarten kartiert, beispielsweise Amphibien und Nachtfalter, die die Schutz­würdigkeit des Augustinerwaldes bekräftigen.

 

Von der Alternativtrasse "Variante Aachen" sind darüber hinaus zwei markante Eichen betroffen, die als Naturdenkmal (ND 699, ND 700) ausgewiesen sind. Sie unterliegen einem absoluten Veränderungsverbot.

 

Das Gemeindeforstamt weist darauf hin, dass die geplante Alternativtrasse gegen den Grundsatz der Walderhaltung nach § 1 BWaldG verstößt. Vor Ort wurde im Beisein der Vertreter der RWE - Transportnetz Gas eine mögliche Trassenführung durch Camp Hitfeld aufgezeigt, die als realisierbare Alternative mit einer deutlich kleineren und ökologisch weniger bedeutsamen Waldinanspruchnahme aus käme. Dieser Vorschlag des Gemeindeforstamtes wurde im Raumordnungsverfahren nicht aufgegriffen.

 

Zusammenfassend lehnt die Stadt Aachen -  Gemeindeforstamt - die alternative Streckenführung "Variante Aachen" aufgrund des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung (Natur- und Denkmalschutz) und mit Hinweis auf das Minimierungsgebot (waldflächenschonende Planung) ab.  Die Stadt Aachen ver­weist auf die vor Ort besprochene Trasse durch Camp Hitfeld (siehe Plan!).

 

 

3.2.5 Bodendenkmale

Nach derzeitigem Kenntnisstand der Stadt Aachen sind im Bereich der Leitungstrasse keine offensichtlichen Kon­flikte mit den Belangen der Boden­denkmalpflege zu erkennen. Gesicherte Er­kenntnisse über eventuelle archäologische Bodenfunde liegen derzeit mangels erfolgter Grabungen für den v.g. Bereich nicht vor. Dies gilt vorbehaltlich einer zu erfolgenden Prüfung des Trassenverlaufs durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege.

Vorsorglich wird jedoch auf §§ 15 und 16 des DschG verwiesen.

Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist der Stadt Aachen als Untere Denkmalbehörde oder den Landschaftsverband Rheinland, Bodendenkmalpflege, Endenichstraße 133 in 53115 Bonn, Tel.: 0228/9834-0, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zu­nächst unverändert zu erhalten. Die Weisungen des Landschaftsverbandes Rheinland für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.

Sobald hier das Ergebnis von Grabungen, Bodenfunden oder Befunden vorliegt ist es der Untere Denkmalbehörde der Stadt Aachen, Stadtverwaltung Aachen, FB 61/60 Denkmalpflege, Lagerhausstraße 20, 52064 Aachen, schriftlich mitzuteilen.

 

Im Bereich des Autobahnkreuzes Aachen-Verlautenheide befindet sich östlich der geplanten Trasse im Leitungskorridor das geschützte Boden­denkmal Nr. 45 - Römische, unbefestigte Siedlung Haaren - Verlautenheide -. Das Bodendenkmal muss unverändert bleiben. Sollte eine Veränderung unausweichlich sein, muss ein Antrag auf Veränderung des eingetragenden Bodendenkmals gemäß § 9 DschG NW der Stadt Aachen gestellt werden.. Einer Veränderung kann erst nach erfolgter Benehmensherstellung durch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege erfolgen.

D­ie Leitungsträger haben die Entde­ckungsstätten gemäß § 15 und 16 Denk­malschutzgesetz in unverändertem Zustand zu erhalten und die Arbeiten der Denkmalbehörde anzuzeigen. Sollte es durch die Maßnahme zu einer Zerstörung des Boden­denkmals muss vorab dies vorab durch eine archäologische Ausgrabung dokumentiert werden.  Die Lei­tungsträger haben die Kos­ten für Gra­bungen, Dokumentation und wissen­schaftliche Bearbeitung zu tragen (siehe Anlage).

 

 

3.2.6 Raumplanung und Siedlungsstruktur

3.2.6.1 Ortslage Brand -

Östlich der Ortslage Brand - Freund tangieren Trasse und Korridor den im Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen, dargestellten ASB Brand-Nord. Der 600 m brei­te Korridor der geplanten Erdgasleitung überlagert in diesem Bereich eine Fläche von 10 ha eines insgesamt 45 ha großen zukünftigen Entwicklungsbereiches, welcher aufgrund seiner Größe und Lage Bedeutung für die gesamte Stadt Aachen hat. Der aufgezeigte Korridor be­schreibt den Raum, ­ in der die raum­geordnete Leitung unter Zugrundelegung eines abgeschlossenen Planfest­stellungsverfahrens (PFV) verlegt werden kann. Somit stünden je nach Ergebnis des v.g. PFV der Stadt Aachen 10 ha zusätzlicher Siedlungsbereich für seine zukünftige Entwicklung nicht zur Verfügung. Eine Ver­legung der Leitung in östliche Richtung kann aufgrund des dort vorhandenen FFH-Gebietes DE 5203-310 Brander Wald sowie des gleichnamigen Naturschutzgebietes N12 nicht realisiert werden.

Im v.g. Regionalplan wird der ASB Brand-Nord in östlicher Richtung von der Trassendarstellung der B 258 n Süd begrenzt. Im Bundesverkehrswegeplan ist die Landstraße L 221 n vom Gewerbegebiet Eilendorf - Süd (Debyestraße) in Richtung Stolberg (Sebastianusstraße) mit einem Autobahnanschluss an die A 44 im Bereich des Rastplatzes Königsberg enthalten. Hierfür ist inzwischen das Linien­bestimmungsverfahren abgeschlossen. Auf­grund ihrer Lage und Bedeutung soll die B 258 n, welche nur noch bis zur Freun­der Land­straße geführt und dann als städtische Straße kon­zipiert werden könnte, die den Stadt­bezirk Aachen-Brand vom durch­fließenden Verkehr auf der Nord -Süd - Achse entlasten. Die Ergänzung des Straßennetzes zu­sammen mit dem Autobahn­anschluss an die A 44 eröffnen dem an­gesprochenen ASB Brand-Nord aufgrund einer sehr guten Anbindung an das öffentliche Verkehrsnetz zu­sätzliche Entwicklungsper­spektiven.

Die B 258 n und die Erdgasleitung haben im Bereich östlich des alten Schie­ßstandes in Brand-Freund die gleiche Tras­se. Eine Verlegung der Trasse ist wegen der dortigen Wohn­gebiete und der damit verbundenen engen Raum­verhältnisse an der Freun­der Land­straße nicht möglich.

 

Die Trasse und der 600 m breiten Korridor stellen im Bereich der Ortslage Brand für die Raumplanung und zukünftige Siedlungsstruktur einen schwe­ren sied­lungsstrukturellen Nachteil dar. Aus den v.g. raum­ordnerischen, städ­tebaulichen, ver­kehrsplanerischen und naturschutzrechtlichen Grün­den lehnt die Stadt Aachen des­halb die Vorzugstrasse in diesem Bereich ab.

 

 

3.2.6.2 Rollefbachtal - Naturschutzgebiet -

Im v.g. Bereich queren Trasse und Korridor den im Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen, dargestellten Bereich zum Schu­tz der Natur. Aus diesen Bereichen werden in der konkreten Landschaftsplanung die Naturschutzgebiete entwickelt und in den Land­schaftsplänen als solche festgesetzt. Es ist landesplanerisches Ziel, dass das bereits auf­grund der Änderung Nr. 15 des Land­schaftsplanes 1988 der Stadt Aachen festgesetzte Natur­schutzgebiet N 11 Indetal in west­liche Rich­tung durch Aus­weisung eines Natur­schutzgebietes Rollef­bachtal zu ergänzen is. Die Umsetzung des v.g. Zieles ist durch die Fest­setzung des Bereichs als NSG und die Änderung des  Land­schaftsplanes 1980 der Stadt Aachen zu dokumentieren. Der Bau einer Erdgasleitung auf­grund der damit verbundenen Veränderung von Natur und Landschaft - z.B. muss die Trasse in einem 10 m breiten Schutz­streifen von Gehölzen frei gehalten werden - wür­de dieser Ziel­setzung widersprechen. Darüber hinaus müsste damit gerechnet werden, dass bei einer raum­geordneten Vorzugstrasse und bei der Realisierung weiterer Leitungen in den kommenden Jahren das zukünftige Natur­schutzgebiet Rollefbachtal eine größere Anzahl von Baumaßnahmen hinnehmen müss­te.

Es ist vorgesehen, im Arbeitsstreifen auf einer Breite von 29 m entsprechend der jeweiligen Schichtmächtigkeit den Boden mit seiner Vegetation abzutragen und seitlich zu lagern. Durch die vorübergehende Deponierung des Mutterbodens würde eine kom­plette Zerstörung der bestehenden Vegetationsdecke stattfinden. Diese unmittelbar negativen Auswirkungen auf Natur und Land­schaft einschließlich des Freihaltens der Trassse von Gehölzen würden in einem Bereich geschehen, der jetzt noch als naturnah zu bezeichnen ist und als solcher auch weiterhin erhalten werden soll. Die kurz­fristige Realisierung der jetzigen Vorzugstrasse und die langfristig angedachte Nutzung dieses Korridors durch weitere Erdgasleitungen würden einen großen Raum nachhaltig zerstören, dem auf­grund planerischer Vorgaben durch den Regionalplan bzw. dem Landschaftsplan der Stadt Aachen - Bereich zum Schutz der Natur / Naturschutzgebiet - andere Aufgaben zugedacht sind.

 

Eine Trassenführung durch das Rollefbachtal wird aus Naturschutz­gründen seitens der Stadt Aachen abge­lehnt.

 

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3.2.6.3 Zukünftige Leitungen

Beim informellen Abstimmungsgespräch zum Raumordnungsverfahren (ROV) am 29.11.20­07 bei der Be­zirksregierung Köln wurde seitens RWE zur Findung einer Tras­se von Sayda in Sachsen nach Eynatten im deutsch-belgischen Grenzgebiet die Bündelung mit vorhandenen Erdgasleitungen als Schwer­punkt des Projektes ge­nannt. Dieser Grund­satz wird durch die jetzige Planung aufgegeben, wobei die angeführten Argumente in den Unterlagen zum ROV sachlich nicht zutreffend bzw. nur vorgeschoben sind.

Die jetzige Vorzugstrasse zwischen der Bundesgrenze bei Lichtenbusch und der östlich der Ortslage Brand durch das zukünftige NSG Rollefbachtal und das vorhandene NSG Indetal ist sowohl aus grundwassertech­nischen, naturschutzrechtlichen als auch städtebaulichen und raumordnerischen Grün­den abzulehnen. Neben diesen schwerwiegenden Argumenten kommt ein weiterer wichtiger Aspekt zum Tragen. Eine raumgeordnete Vorzugstrasse würde für die Zukunft eine neue zweite Leitungstrasse in diesem wertvollen und z.Z. frei von Versorgungsanlagen größeren Ausmaßes unbelasteten Bereiches be­deuten. Unter dem Aspekt der Bündelung würde dies die Mög­lichkeit eröffnen,  direkt vom belgischen Ausland neue Transitleitungen zu planen und zu realisieren. Bei solchen zukünftigen RVO und PFV würden die jetzigen Kriterien Was­serschutz und Naturschutz schon bei der Planung bzw. zu Beginn der Verfahren keine negative Rolle mehr spie­len. Probleme wie z.B. die der Raum­ordnung und der damit verbundenen zukünftigen Entwicklung des Stadtteils Aachen-Brand wären erst viel später als solche erkennbar und würden somit dem jetzigen ROV nicht zugeordnet.

Nach dem o.g. informellen Abstimmungsgespräch zum ROV wurde im Rahmen eines Ortstermins am 10.12.20­07 mit dem Antragsteller RWE und dem Planungsbüro Lange die Trasse begangen. Seitens der Vertreter der Stadt Aachen wur­den dort die Pro­bleme dieser Trassenführung in der inhaltlichen Aussage deut­lich und auch im Detail angesprochen. Es wurde darauf hingewiesen, dass es für diese Linienführung aus Ver­waltungssicht und in den im Verfahren zu beteiligenden parlamentarischen Gremien des Rates der Stadt keine Mehr­heiten bzw. Akzeptanz für die jetzige Vorzugstrasse zu errei­chen wäre. Die Mög­lichkeit der Parallelführung der Trasse an den bereits vorhandenen Leitungen - Variante Aachen - wurde durch Lösungsvor­schläge seitens der Stadt Aachen untermauert (siehe weiter 3.4 Alternativtrasse der Stadt Aachen).

 

Die Stadt Aachen ist aufgrund der Anlage in Eynatten / Belgien bereits jetzt Teil des europäischen Transitsystems für den Energieträger Erdgas. Ergebnis der durchgeführten ROV und PLV der letzen Jahre war, dass aufgrund der zahlreich verlegten neuen Erdgasleitungen der hierfür zur Verfügung stehende freie Raum fast nicht mehr vorhanden war. Nur durch die Bereitschaft der an den Verfahren beteiligten TÖB, eine realisierbare Trasse zu finden war es überhaupt noch möglich, die Projekte zu Ende zuführen und nicht  frühzeitig scheitern zu lassen. Aufgabe der Raum- und Landesplanung muss es für die Zukunft sein, sich des Themas anzunehmen und hier nach Lösungen zu suchen. Dass dies möglich ist zeigt z.B.der Gebietsentwicklungsplan, Stand 1991, für den Kreis Aachen / kreisfreie Stadt Aachen, welcher einen solchen Kor­ridor für Erdgasleitungen damals bereits vorsah. Leider ist dieses positive landesplanerische Ziel nicht weiter verfolgt und in die Tat umgesetzt worden.

 

 

3.2.6.4 Stadtbezirk Aachen - Brand

Der Stadtbezirk Brand ist mit über 16.000 Einwohnern der nach Einwohnern zweitgrößte Stadtbezirk Aachens. Durch mehrere Siedlungserweiterungen, vor allem durch die Entwicklung des „Brander Feldes­“,  ist der Stadtbezirk in den letzten Jahrzehnten stark gewachsen. So sind auch die ehemals räum­lich voneinander getrennten Ortschaften Brand, Niederforstbach und Freund immer stärker zusammenge­wachsen, während die Ortschaft Krauthausen nach wie vor durch das Indetal von den anderen Ort­schaften getrennt ist. Die Lage in der Nähe der Aachener Innenstadt, an der BAB 44 sowie am hochwertigen Freiraum des Eifel-Vorlandes trägt zur Attraktivität des Stadtbezirks für Alt- und Neubürger bei.

Durch die starke Entwicklung von Brand in den vergangenen Jahrzehnten kommt dem Erhalt von Natur und Land­schaft für den Bezirk und seiner Bewohner eine besondere Bedeutung zu. Teilweise wurde dem dadurch Rechnung getragen, dass sowohl aufgrund der naturfachlichen als auch der Bedeutung für die Erholung die beiden großen Naturschutzgebiete (NSG) N 11 Indetal und N12 Brander Wald als solche ausgewiesen wurden; die Festsetzung eines NSG Rollefbachtal - in Zukunft vorgesehen und unter Pkt. 3.1.5­.2 ausführlich beschrieben - wird diese vorhandenen Möglichkeiten noch stärken bzw. weiterentwickeln.

Derzeit wird eine städtebauliche Rahmenplanung (Entwicklungskonzept) für den Stadt­bezirk Aachen - Brand unter intensiver Beteiligung von Brander Bürgern erarbeitet. Schwerpunkt sowie ein wichtiges Thema und eine besondere Qua­lität ist hier­bei die Verknüpfung von Siedlung und Landschaft und die Vernetzung mit dem Stadtteil. Es ist vorgesehen, sowohl die Nutzung des wertvollen Land­schaftsraumes des Münsterländchens für die Erholung weiter auszubauen bei gleich­zeitigem Schutz vor Überanspruchung.

Rollefbachtal und Indetal sind sehr sensible Bereiche, deren Beanspruchung durch Infrastrukturmaßnahmen zu großen Konflikten mit den Brander Bürgern führen könnten, insbesondere auch, wenn in Zukunft neben der Vorzugstrasse noch der Bau weiterer Erdgasleitungen zu erwarten wären. Diese Hal­tung wurde in einem Bürger­workshop Ende Juni 2008 deutlich und ist in den künf­tigen weiteren Bürgerbeteiligungen zur Rahmenplanung Brand und den damit verbundenen Bauleitplanverfahren zu erwarten. Unter der großen Akzeptanz der Bran­der Bevölkerung sind im Naturschutzgebiet N 11 Indetal nur wenige Wege festgesetzt worden, die nicht vom Betre­tungsverbot für Wan­derwege für NSG betroffen sind; der überwiegende Teil darf nicht wie bisher mehr genutzt werden. Die Erhaltung eines hochwertigen und großen zusammenhängenden Lebensraumes für Pflan­zen und Tiere in nächs­ter Nähe zum Wohn­bereich war hier wichtiger als der Erhalt bzw. der Aus­bau der Wandermöglichkeiten.

 

 

3.2.7 Zusammenfassung - Vorzugstrasse -

Die Vorabstimmung der Trasse parallel zu den vorhanden Erdgasleitungen in den Bereichen Augustiner Wald, Brander Feld und Debyestraße mit dem Antragssteller RWE Trans­portnetz Gas GmbH und dem Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR Moers hat gezeigt, dass die jetzige Alternativtrasse (Variante Aachen mit der Trassenführung durch Camp Hitfeld) auf­grund der aufgezeigten Rahmenbedingungen und der tech­nischen Mög­lichkeiten mach­bar ist. Im Gegensatz hierzu sprechen gegen die jetzt vorgestellte Vorzugstrasse ­schwer­wiegende Gründe des Wasserschutzes, des Natur- und Landschaftsschutzes sowie der Raumordnung und Landesplanung im Zusammenhang mit den städtebaulichen Zielen dieser Stadt­.

Die Stadt Aachen geht davon aus, dass nicht technische Gründe gegen die Alternativtrasse “Variante Aachen” spre­chen, sondern strategische Überlegungen entscheidend waren, die Vorzugstrasse in dem Raum­ordnungsverfahren weiter zu verfolgen.

 

Die Trasse mit dem 600 m breiten Korridor stellt im Bereich der Ortslage Brand einen schwe­ren siedlungs­strukturellen Nachteil dar. Aus den v.g. raum­ordnerischen und landesplanerischen, städtebauli­chen, ver­kehrsplanerischen und natur­schutzrechtlichen Grün­den lehnt die Stadt Aachen deshalb die Vorzugstrasse in diesem Bereich ab.

 

Die Stadt Aachen spricht sich für die von ihr vorgelegte Alternativtrasse  durch das Camp Hiteld sowie parallel zu den bereits vorhandenen drei Leitungen zwischen Lichtenbusch über das Baugebiet Bran­der Feld bis zur Debyestraße im Gewerbegebiet Eilendorf-Süd aus. Darüber hinaus lehnt sie die Tras­senführung gemäß ROV (Vorzugstrasse) durch das Karstgebiet / Wasser­schutzgebiet Eicher Stollen nördlich der Orts­lage Ober­forstbach, durch das geplante Naturschutzgebiet Rollefbachtal sowie das vorhandene NSG N 11 Indetal und den als “Allgemeine Siedlungsbereiche” im Regionalplan, Teilab­schnitt Region Aa­chen, dargestellten Bereich Brand - Freund ab.

 

 

3.3 Variante Aachen - Alternativtrasse der Stadt Aachen -

Mit Schreiben vom 10.01.2008 an Ingenieur- und Planungsbüro Lange GbR Moers, RWE Trans­portnetz Gas GmbH Dortmund und der Bezirksregierung Köln h­at die Stadt Aachen im Rahmen der Findung einer Alternativtrasse einen eigenen Vor­schlag zu einem möglichen Trassenverlauf im Bereich des Augustiner Waldes gemacht, welcher die damalige Alternativtrasse bzw. heutige Vorzugstrasse überflüssig macht. Er berücksichtigt die Schutzgüter Natur- und Landschaftsschutz, den Wasserschutz sowie die planerischen Vorgaben der Regional­- und Landesplanung sowie die städtischen städ­tebaulichen  Ziele.

Darüber hinaus hat die Stadt Aachen für den Bereich Brander Feld / Debyestraße sowohl in Schreiben als auch in Gesprächen die planerischen und städtebaulichen Vorgaben mitgeteilt bzw. erläutert. In dieser Phase der Zielfindung einer Tras­seführung ist seitens des Antragsstellers (RWE) und des v.g. Pla­nungsbüros Lange der Stadt Aachen mitgeteilt worden, dass diese Linienführung, wenn auch mit größerem planerischen und tech­nischem Aufwand, realisierbar sei. Aufgrund dieser Sachlage verliert die Vorzugstrasse ihre Be­rechtigung !

 

Die in der Kurzcharakteristik der Variante 18.1 ungünstig dargestellte Raumplanung bzgl. des Wasserschutzes in der vorhandenen Wasserschutzzone II  wird von der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen so nicht gesehen, ist doch die Wasserschutzzone IIa der zukünftigen Wasserschutzgebietsverordnung Eicher Stollen ­mit dem dort betroffenen Kalksteinkarstgebiet viel problematischer (siehe 3.2.1 Wasserschutz - Stellungnahme der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen).

Die günstige Darstellung der Ökologie, abgeleitet vom nicht in Anspruchnehmen des Augustiner Waldes, wird erkauft von der wesentlich größeren Belastung und des damit verbundenen Risikos der zukünftig ausgewiesenen Wasserschutzzone IIa. Die Stadt Aachen hat hier einen praktikablen Lösungsvorschlag unterbreitet (siehe oben).

Die ungünstige Bewertung des Themas Bautechnik beschreibt einen Trassenverlauf, welcher bereits beim o.g. Ortstermin 10.12.2007 durch den Alternativvorschlag der Stadt Aachen keine weitere Be­rücksichtigung mehr finden sollte.

Die ungünstige Bewertung der Variante in der Kurzcharakteristik 18.1 ist ebenso fehlerhaft wie die in der Raumplanung gemachte. Der viel problematischere Wasser­schutz in der Wasserschutzzone IIa der zukünftigen Wasserschutzgebietsverordnung Eicher Stollen ­mit dem dort betroffenen Kalksteinkarstgebiet erfährt nicht seine für diesen Zweck erforderliche wassertechnische Würdigung (siehe 3.2.1 Was­serschutz - Stel­lungnahme der Unteren Wasserbehörde der Stadt Aachen).

Da die Aussagen zum Thema Wasserschutz keinen Vorteil für die Vorzugstrasse haben, reduziert sich die Negativbewertung der Variante Aachen auf deren Mehrlänge. Die längere Strecke von 0,23 km oder 0,03 % (!) kann bei einer Gesamtlänge der zukünftigen Erdgasleitung von ca. 740 km als Argument nicht geltend gemacht werden bei gleichzeitigem Außerachtlassen des schlechteren Wasserschutzes..

 

Die Variante Aachen berührt mit Camp Hitfeld einen Bereich, welcher im Regionalplan, Teilabschnitt Region Aachen, unter Pkt. 2. Freiraum als Allgemeine Freiraum - und Agrar­bereiche, überlagert mit Schu­tz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung, Regionale Grünzüge und Grundwasser und Gewässerschutz dargestellt ist. Da Allgemeine Siedlungsbereiche dort nicht dargestellt sind, wird hier die bauliche Entwicklung der Stadt Aachen im Gegensatz zum Bereich Ortslage Brand-Freu­nd nicht beeinträchtigt.

 

 

3.4 Abzweig Verlautenheide - Haaren

3.4.1 Alternativtrasse der Stadt Aachen

In dem Bereich zwischen der Ortslage Verlautenheide und dem Kreuz Aachen quert die geplante Erdgasleitung der RWE diesen auf der Straße Kleinheider Weg und einem Feldweg, der von der Kleinheidstraße in Richtung A 544 ab­zweigt. In der Nähe des Kreuzes Aachen befindet sich auf einer Fläche von ca. 5 ha eine Umspannanlage. Zwischen der v.g. Anlage und der Ortslage Verlautenheide queren zwei Erdgasleitungen der E.ON - Ruhrgas AG (TEN­P) diesen Freiraum, um diesen nach Unterquerung der Autobahnen A 544 in Richtung Würselen sowie der A 44 Richtung Reichs­wald wieder zu verlassen.

 

Der Bereich zwischen Verlautenheide und dem Kreuz Aachen war in den Jahren 1991 und 1997/98 Such­raum für die mögliche Ausweisung eines Gewerbegebietes sowie der eines Wind­parks mit der damit verbundenen Installierung von Windkraftanlagen.

Beim informellen Abstimmungsgespräch zum Raumordnungsverfahren (ROV) am 29.11.20­07 bei der Be­zirksregierung Köln wurde seitens RWE der Findung einer Tras­se von Sayda in Sachsen nach Eynatten im deutsch-belgischen Grenzgebiet die Bündelung mit vorhandenen Erdgasleitungen als Schwer­punkt des Projektes ge­nannt. Dieser Grund­satz sollte hier ebenfalls verwirklicht werden. Die Parallelführung der geplanten Leitung zu den bereits vorhandenen beiden Leitungen ergibt eine zusätzliche Verlängerung der Trasse um nur ca. 350 m. Es könnten allerdings schon vorhandene Trassen auf Würselener Stadtgebiet genutzt werden, einschließlich der einseitigen Nutzung der Schutzstreifen von 5 m; es entstünde somit keine weitere In­anspruchnahme von wertvollem Frei­raum. Mit der Bün­delung der Tras­sen würde ein Bereich in Aachen, welcher aufgrund seiner Größe von ca. 55 bis 60 ha viele Mög­lichkeiten einer zukünftigen gesamtstädtischen Entwicklung mit den unter­schiedlichsten möglichen Nutzungen beinhaltet, nicht durch eine zusätzliche Erdgasleitung zer­schnitten und damit in seinem Wert gemindert. Aus raum­ordnerischen Grün­den ergäbe sich sowohl mittelfristig als auch für die Zukunft - die Lebens- und Nutzungsdauer von Erdgasleitungen ist auf 100 Jahre ausgelegt - für diesen Bereich zwi­schen Verlautenheide und dem Kreuz Aachen in seiner Gesamtheit ein enormer Gewinn. 

Der aufgezeigte Korridor be­schreibt den Raum, ­ in der die raum­geordnete Leitung unter Zugrundelegung eines abgeschlossenen Planfest­stellungsverfahrens (PFV) verlegt werden kann. Sollte aus bisher unbekannten Gründen die Trasse in diesem Korridor verschoben wer­den müssen, hätte die Stadt Aachen aufgrund eines abgeschlossen ROV keine Möglichkeit mehr, hier gegen ihre Bedenken im PLV gegen einen von ihr abgelehnten Tras­senverlauf geltend zu machen.

 

Die Stadt Aachen spricht sich für die von ihr vorgelegte Alternativtrasse parallel zu den bereits vorhandenen Leitungen in Verlautenheide aus und lehnt die Trassenführung gemäß ROV ab.

 

 

3.4.2 Verkehrsplanungen

3.4.2.1 Umbau BAB-Knoten Kreuz Aachen

Der Landesbetrieb Straßenbau wird im kommenden Jahr mit dem Umbau des Verkehrsknoten beginnen. Auf die in diesem Bereich eintretenden technischen und liegenschaftlichen Veränderungen ist Rücksicht zu neh­men.

 

3.4.2.2 Verkehrskonzept Haaren / Verlautenheide

Die geplante Trasse tangiert projizierte Flächen für eine Ortsumgehung respektive eines geänderten BAB - Anschlusses. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren sind die Detailplanungen mit der Stadt Aachen, FB 61 / 30, abzustimmen.

 

3.4.2.3 Parkplätze Tivoli

Auf dem Anschlußstück im Bereich der Friedensstraße wird die durch Festsetzung im Bebauungsplan Nr. 890 überplante Fläche für Parkplätze zum neuen Stadion Tivoli berührt oder tangiert. Im anschließenden Planfeststellungsverfahren sind die Detailplanungen mit der Stadt Aachen, FB 61/20 und FB 61/30, abzustimmen.

Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass sich auf dem genannten Areal alte, überdeckte Bun­keranlagen befinden.

 

 

 

3.5 Wasserschutz

Im Bereich Verlautenheide / Kreuz Aachen sind die Inhalte der rechtskräftigen Wasser­schutzgebietsverordnung Aachen - Reichs­wald zu beachten.

 

3.6 Kreuzung öffentlicher Verkehrsflächen

Die geplante Erdgasleitung kreuzt mehrere öffentliche Verkehrsflächen im Stadtgebiet. Daher ist ein Ge­stattungsvertrag mit der RWE Transportnetz Gas abzuschließen. Hierzu sind entsprechende Unterlagen, u.a. Bau­beschreibung, detaillierte Lagepläne und Querschnitte mit den Kreuzungen der öffentlichen Verkehrsflächen in dreifacher Ausfertigung vorzulegen. Die Antragsunterlagen sind zusätzlich in digitaler Form (pdf-Format) zu übersenden, damit seitens der Stadt Aachen, B03/10, die Weiterleitung an bestimmte städtische Fachbereiche erfolgen kann, die im Rah­men des Genehmigungsverfahrens ihre Stellungnahmen zu den technischen Details abgeben müssen.

Nach dem Bau der Erdgasleitung sind die öffentlichen Verkehrsflächen wieder in dem ursprünglichen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Sollten im Bereich der projektierten Erdgastransportleitung Parallelleitungen von anderen Energieversorgungsunternehmen vorhanden sein, ist auf jeden Fall Kontakt mit den jeweiligen Betreibern bezüglich der Sicherung der Leitungen aufzunehmen.

Des weiteren wird darauf hingewiesen, dass der Kampfmittelbeseitigungsdienst Rhein­land, Bezirksregierung Düs­seldorf, Dezernat 22.5 (KBD), Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf am Verfahren zu beteiligen ist.

 

 

4. Dringlichkeitsentscheidung

Die RWE - Transportnetz Gas plant den Neubau der o.g. Erdgastransportleitung Sayda - Werne - Eynatten/Lichtenbusch. Hierfür ist ein geeigneterTrassenkorridor raumordnerisch abzustimmen.

 

Mit Schreiben vom 21.05.2008 hat RWE hierfür die erforderlichen Unterlagen bei der Bezirks­regierung Arnsberg, die für den in NRW liegenden Planungsteil das ROV federführend durchführt, eingereicht.

Zur Vorbereitung der raumordnerischen Beurteilung ist die Stadt Aachen mit Schreiben vom 04.06.2008, hier eingegangen am 10.06.08. als am Verfahren beteiligter Träger öffentlicher Belange (TÖP) um Stellungnahme zum Leitungsprojekt aufgefordert worden. Die Frist, innerhalb der sie Bedenken und Anregungen zum Vorhaben der RWE vorbringen kann, ist auf Freitag, den 22. August 2008 festgesetzt.

 

Die Stadt Aachen hat daher bei der BZR Arnsberg schriftlich um Fristverlängerung bis 05. September ersucht. Dies wurde mit der Begründung, dass das RVO spätestens nach 6 Monaten mit der “Raumordnerischen Beurteilung” abgeschlossen sein muss, mündlich abge­lehnt.

 

Neben der Erarbeitung der hierzu erforderlichen Vorlagen für die v.g. Gremien des Rates ist der Zeitrahmen durch die Sitzungstermine vorgegeben sowie die damit verbundenen Ladungsfristen einzuhalten. Die Beratungen dieses Themas in den Sitzungen der Gremien kann aus den v.g. Gründen somit erst nach den Sommerferien statt­finden - die Sitzungen der Bezirksvertretungen finden ab dem 12.08.08., die des entscheidenden Planungsausschuss erst am 28.08.08. statt -.

Zur Einhaltung der Frist vom 22.08.2008 hat die Verwaltung deshalb entschieden, dass die Beratungen in der Bezirksvertretung Aachen - Eilendorf und dem Umweltausschuss innerhalb des Sitzungsplanes am 12.08.2008 stattfinden. In der Bezirksvertretung Aachen - Mitte ist daher ein Dring­lichkeitsbeschluss gefasst worden.­­ Gemäß § 36 V GO i.V. m. § 60 I GO  haben als Unterzeichner der Vorsitzende und ein Mitglied der Bezirksvertretung folgende

 

 

Dringlichkeitsentscheidung getroffen:

 

Die Bezirksvertretung Aachen - Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss,  diese in der vorliegenden Form als Stellungnahme der Stadt Aachen bei der Bezirksregierung Arnsberg einzureichen.


[1]     1 Hinweis: Bei der Berücksichtigung von seltenen Böden in Planungsprozessen sind nicht nur die landesweiten Anteile entsprechender Böden zu berücksichtigen. Es besteht Konsens unter Bodenfachleuten, beim Kriterium „Seltenheit“ die Flächenanteile schutzwürdiger Böden auf dem planungsrechtlichen Hoheitsgebiet einer Kommune mit mindestens gleicher Gewichtung in die Bewertung zur Seltenheit miteinzubeziehen.

[2]     2 s. Antragsunterlagen zum ROV, Seite 121, Punkt . 6.1.1. Allgemeine und technische Maßnahmen, und Seite 197, 8.2 Beschreibung der umweltverträglichen Trassenführung

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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