Entscheidungsvorlage - A 61/0069/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Lombardenstraße, Einrichtung BushaltestelleAntrag der SPD-Fraktion zur Tagesordnung vom 03.01.2005
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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20.01.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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15.02.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Verkehrsausschuß nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung vorbehaltlich der zustimmenden Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, die Ausbauplanungen für die Einrichtung einer zusätzlichen Fahrbahnrandhaltestelle „STAWAG“ in der Lombardenstraße vorzunehmen. Die Planungen werden nach Abschluß den zuständigen politischen Gremien zur Beschlußfassung vorgelegt.
2. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuß die Einrichtung einer Fahrbahnrandhaltestelle „STAWAG“ in der Lombardenstraße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Verkehrsmanagementausschuß hat am 07.11.2002 über die Einrichtung eines zusätzlichen Haltepunktes STAWAG in der Lombardenstraße beraten. Der Anlage von Fahrbahnrandhaltestellen wurde hierbei nicht zugestimmt. Nur unter der Maßgabe, dass die Haltestellen als Busbuchten angelegt werden und die STAWAG alle Kosten übernimmt, wurde der Einrichtung der Haltestellen mehrheitlich zugestimmt. Für die Einrichtung von Busbuchten würden Kosten in Höhe von ca. 18.000 € anfallen.
Die STAWAG hatte bereits früher erklärt, dass sie bei Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen Kosten in Höhe von maximal 10.000 € übernehmen werde. Nach telefonischer Rücksprache hat dieses Angebot auch heute noch Gültigkeit.
Zu dem o.g. Beschluss des Verkehrsmanagementausschusses hat die STAWAG wie folgt Stellung genommen:
Nach Ansicht der STAWAG werden - unabhängig von den entstehenden Mehrkosten - folgende Nachteile in der Anlage einer Busbucht gesehen:
· der Vorplatzcharakter vor dem Eingangsbereich werde entfallen
· die Busbucht werde aufgrund ihrer Lage zum Eingang von Lieferanten und Kunden als Kurzzeitparkplatz missbraucht und stehe im entscheidenden Moment nicht zur Verfügung
· es fielen mehr öffentliche Parkplätze weg als bei der Anlage von Fahrbahnrandhaltestellen, womit sich die Gefahr des Missbrauchs des STAWAG-Kundenparkplätze durch die Anlieger erhöhen werde.
Die STAWAG hat daher die Bitte geäußert, zumindest versuchsweise die Einrichtung einer Fahrbahnrandhaltestelle zuzulassen.
Für die Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen spricht neben den von der STAWAG angeführten Argumenten weiterhin der geringere Kostenaufwand. Eine Behinderung des Kfz-Verkehrs ist aufgrund der Gesamtfahrbahnbreite von 10,40 m, die ausreicht, um an einem haltenden Bus vorbeizufahren, nicht zu erwarten. Probleme können sich eventuell durch die westlich der Einmündung der Ungarnstraße gelegene Fußgängermittelinsel ergeben. Sollte der Betriebsablauf dies zeigen, könnte die Mittelinsel zurückgebaut werden.
Die Verwaltung schlägt aufgrund der o.g. Argumente die Variante Fahrbahnrandhaltestelle zur Umsetzung vor. Die ASEAG befürwortet weiterhin die Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen in der Lombardenstraße. Ebenso spricht sich die STAWAG weiterhin für die Einrichtung von Fahrbahnrandhaltestellen aus.
Für die vorgeschlagene Maßnahme ist die zustimmende Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte einzuholen. Da es sich bei diesem Tagesordnungspunkt um einen Antrag zur Tagesordnung des Verkehrsausschusses handelt und die Verwaltung gehalten ist, diesen Antrag daher zuerst im Verkehrsausschuss zu beraten wird vorgeschlagen, ausnahmsweise von der üblichen Beratungsreihenfolge abzuweichen und die Empfehlung der Bezirksvertretung nachträglich einzuholen.
Auswirkungen
Finanzielle
Auswirkungen:
Für
Markierungsarbeiten und die in Teilbereichen notwendig werdenden
Tiefbauarbeiten zur Befestigung der Haltestelle fallen Kosten in Höhe von ca.
5.000 € an. Bei einer zusätzlichen Entfernung der Fußgängermittelinsel westlich
der Ungarnstraße fallen nochmals Kosten in Höhe von ca. 2.500 € an. Kosten in
Höhe von maximal 10.000 € werden bei Einrichtung einer Fahrbahnrandhaltestelle
von der STAWAG übernommen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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401,3 kB
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4
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(wie Dokument)
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314,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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449,9 kB
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