Empfehlungsvorlage (inaktiv) - B 03/0126/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausbauplanung für den nachmaligen Ausbau der Borngasse von Franzstraße bis Theaterstraße sowie für die erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten des Gehweges in der Franzstraße im Bereich des Bauvorhabens der AachenMünchener Versicherung AG zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die Planung des Ingenieurbüros emig-vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH (Projektplan 2006/06-02/P-1 und 2006/06-02/P-2, Ausbauquerschnitt 2006/06-02/Q) vom 10.10.2007, geändert am 25.07.2008 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu beschließen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung für den nachmaligen Ausbau der Borngasse von Franzstraße bis Theaterstraße sowie für die erforderlichen Wiederherstellungsarbeiten des Gehweges in der Franzstraße im Bereich des Bauvorhabens der AachenMünchener Versicherung AG zur Kenntnis und beschließt die Planung des Ingenieurbüros emig-vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH (Projektplan 2006/06-02/P-1 und 2006/06-02/P-2, Ausbauquerschnitt 2006/06-02/Q) vom 10.10.2007, geändert am 25.07.2008 zum Gegenstand des Ausbauvertrages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Derzeit entsteht an der Ecke Borngasse / Franzstraße das Neubauvorhaben der AachenMünchener Versicherung AG. Im Planverwirklichungsvertrag zum Bebauungsplan Nr. 873 – AachenMünchener – Borngasse – hat sich die Investorin zum Neuausbau der Borngasse von Franzstraße bis Theaterstraße und zur Vorfinanzierung dieser Maßnahme verpflichtet.

 

 

Begründung der Maßnahme

Aufgrund des schlechten baulichen Zustands, sowohl der Fahrbahn als auch der Nebenanlagen, ist unabhängig von der Hochbaumaßnahme eine vollständige Erneuerung des betreffenden Straßenabschnitts nötig. Mit dem Vollausbau über die gesamte Querschnittsbreite wird zudem die Gelegenheit genutzt, den Straßenraum neu zu gliedern und im Rahmen des Hochbauvorhabens der AachenMünchener neben der Anlegung einer Treppenanlage zur Aureliusstraße auf dem Privatgrundstück der AM im Bereich der öffentlichen Flächen weitere architektonische Oberflächengestaltungen vorzunehmen. Die Treppenanlage ist nicht Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

Beschreibung der Maßnahme

Grundlage des Neuausbaus ist die Planung des Ingenieurbüros emig-vs Ingenieurgesellschaft für Verkehrs- und Stadtplanung mbH (Projektplan 2006/06-02/P-1 und 2006/06-02/P-2, Ausbau-querschnitt 2006/06-02/Q) vom 10.10.2007, geändert am 25.07.2008 sein. Diese Planung wurde mit der Stadt - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen abgestimmt.

 

Der abzuschließende Ausbauvertrag umfasst den nachmaligen Ausbau der Borngasse von Franzstraße bis Theaterstraße einschließlich eines Teilbereiches des AachenMünchener-Platzes sowie die Wiederherstellung des Gehweges in der Franzstraße im Bereich des Bauvorhabens der AachenMünchener.

 

Fahrbahn:

Im Zuge der Umgestaltung wird die Fahrbahn durchgehend in einer Breite von 6,00 m ausgebaut. Der Aufbau erfolgt in einer Stärke von 70,0 cm, bestehend aus einem Splitt-Mastix-Asphalt, einem Asphaltbinder und einer Asphalttragschicht auf frostsicherem Unterbau auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht und einer Frostschutzschicht. Optional ist auch der Standardausbau der Stadt Aachen (60 cm) möglich.

Als ein architektonisches Element wird die Fußquerung zwischen dem Eingangsbereich des Neubaus der AachenMünchener und der Treppenanlage zur Aureliusstraße (AachenMünchener-Platz) durch einen Materialwechsel der Oberfläche realisiert. Dies geschieht durch einen qualitativ hochwertigen Betonstein in Fortführung der Gestaltung der Außenanlagen des Baugrundstückes. In einer Länge von ca. 20 m ist der Ausbau in diesem Betonstein vorgesehen. Dieser Aufbau erfordert eine Ausbaustärke von 75,0 cm. Die Betonsteine (40X30X12 cm) werden in einem Spezialbettungsmörtel auf eine Dränbetonschicht auf einer Frostschutzschicht verlegt.

 

 

 

Parken:

Entlang der nordwestlichen Seite zwischen Franzstraße und Einfahrt AM ist ein 2,00 m breiter Längsparkstreifen für 12 Fahrzeuge unterbrochen durch Baumfelder vorgesehen. Der 60,0 cm starke Aufbau sieht ein Betonsteinpflaster in anthrazit (8 cm) in einem Sand-Splitt-Gemisch auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht und eine Frostschutzschicht vor.

Die Art der Bäume sowie die Pflanzbedingungen sind mit dem Fachbereich Umwelt noch abzustimmen.

 

Gehwege:

Die Gehwege im Ausbauabschnitt mit Ausnahme von Franzstraße bis einschließlich der Zufahrt Alter Posthof erhalten eine Breite von 2,00 m. Der Ausbau erfolgt entsprechend des städtischen Standards in einer Aufbaustärke von 40,0 cm in Betonplatten (30X30X8 cm) in einem Sand-Splitt-Gemisch auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht und einer Frostschutzschicht. Die Ein- und Ausfahrten in diesem Bereich werden in Betonsteinpflaster in grau (8 cm) ausgeführt. Der Aufbau entspricht dem des Parkstreifens.

Der Gehweg entlang des Neubaus der AM von Franzstraße bis hinter der Zufahrt Alter Posthof wird auf Wunsch der Investorin übergangslos als architektonisches Element mit den gleichen Materialien der Außenanlagen des Neubauprojektes erstellt. Gleiches ist optional für die Wiederherstellung des Gehweges in der Franzstraße im Bereich des Bauvorhabens geplant.

Mit Ausnahme der Fußquerung im Bereich der Treppenanlage (AachenMünchener-Platz) ist der Aufbau 40,0 cm stark und setzt sich aus Betonsteine (8 cm) in einem Sand-Splitt-Gemisch auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht und einer Frostschutzschicht zusammen.

Im Bereich der Fußquerung der Treppenanlage (AachenMünchener-Platz) ist der Aufbau 70,0 cm stark, bestehend aus Betonsteine (60X40X16 cm) in einer 4,0 cm Bettung auf einer hydraulisch gebundenen Tragschicht und einer Frostschutzschicht. Eine Rinne und ein Rundbordstein (3-5 cm Auftritt) grenzen die Fahrbahn vom öffentlichen Gehweg ab. Optional zum herkömmlichen Rundbordstein wird die Verwendung vom “Kasseler Rollstein” betrachtet. Der Höhenunterschied von 0 cm bis ca. 3 cm verläuft schräg ohne Abstufung. Zu prüfen ist, ob sich die Steinbreite von 25 cm in das Oberflächenbild einfügt.

 Vor dem Eingang des Neubaus AM entsteht eine private Platzanlage, die mit einem Gehrecht zur öffentlichen Nutzung belegt wird. Um ein Abstellen von Fahrzeugen im Bereich des öffentlichen Gehweges zu verhindern, soll die gesamte Fläche abgepollert werden.

 

Beleuchtung:

Die Beleuchtung ist mit der Stawag abzustimmen.

 

Barrierefreies Bauen:

Die Belange behinderter Mitmenschen werden bei der Baumaßnahme berücksichtigt.

Im Bereich des standardmäßigen Ausbaus werden in den Gehwegen an den Fußgängerüberwegen Noppenpflastersteine o.ä. taktile Oberflächenbefestigungen verlegt. An der Fußgängerquerung im Bereich der Treppenanlage (AachenMüncherner-Platz) werden die vorgesehenen Platten mit Edelstahl-Markierungsnägel versehen.

 

Finanzierung:

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme werden durch die Investorin vorfinanziert.

Da diese Baumaßnahme eine Verbesserung / Erneuerung im Sinne des § 8 Kommunalabgaben-gesetz NW (KAG NW) darstellt, werden durch die Stadt Anliegerbeiträge erhoben.

Eine Kostenerstattung an die Investorin erfolgt daher in Höhe des städtischen Anteils und des auf die Fremdanlieger entfallenden KAG-Anteils bezogen auf die öffentliche Fläche des Straßenabschnitts Borngasse. Die Wiederherstellungskosten des Gehweges in der Franzstraße gehen komplett zu Lasten der Investorin.

Der kostenmäßige Mehraufwand der durch den Ausbau höherwertiger Materialien im Bereich des Gehweges des Neubaus sowie der Fußgängerquerung in der Fahrbahn im Bereich der Treppenanlage entsteht, wird ausschließlich von der Investorin getragen und ist bei der Abrechnung zu berücksichtigen.

Die erforderlichen Mittel stehen in Höhe von 480.000,00 € unter dem Auftragssachkonto B 12020253  7852253 bereits mit Kassenwirksamkeit 2009 zur Verfügung.

Diese Kosten- und Erstattungsregelung wird Bestandteil des Ausbauvertrages. 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen werden sich in Höhe von 480.000 Euro im Vermögenshaushalt ergeben. Entsprechende Mittel stehen unter dem Auftragssachkonto B 12020253  7852253 zur Verfügung.

 

 

Maßnahmebezogene Einnahmen

 

Maßnahmebezogene Einnahmen werden sich durch die Erhebung von Beiträgen gem. § 8 Kommunalabgabengesetz NW (KAG NW) ergeben.

 

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Anlagen

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