Empfehlungsvorlage (inaktiv) - B 03/0127/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausbauplanung für den Neubau einer Verbindungsstraße zwischen Krefelder Straße und Feldchen sowie die Herstellung einer erforderlichen Rechtsabbiegespur auf der B 57 Krefelder Straße zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss die vorgelegte Planung vom GEHA Ingenieurbüro Dipl.-Ing. G. Geßenich GmbH ProjektNr. KA 16 (Anlage 3 Lageplan vom 31.07.2008 und Anlage 5 Ausbauquerschnitte vom 02.04.2008) zu beschließen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausbauplanung für den Neuaubau einer Verbindungsstraße zwischen Krefelder Straße und Feldchen sowie die Herstellung einer erforderlichen Rechtsab-biegespur auf der B 57 Krefelder Straße zur Kenntnis und beschließt die Planung vom GEHA Ingenieurbüro Dipl.-Ing. G. Geßenich GmbH, Projekt Nr. KA 16 (Anlage Nr. 3 Lageplan vom 31.07.2008 und Anlage 5 Ausbauquerschnitte vom 02.04.2008) zum Gegenstand des Ausbauver-trages zwischen der Ausbauträgerin und der Stadt Aachen zu machen. Die Pläne sind Bestandteil des Beschlusses.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur besseren Erschließung eines Gewerbegebietes zwischen der Krefelder Straße und Feldchen beabsichtigt der Investor den Neubau einer Verbindungsstraße. Diese Straße soll als öffentliche Verkehrfläche von der Stadt übernommen und gewidmet werden. In einem noch abzuschließenden Ausbauvertrag wird die Herstellung und die Finanzierung der Baumaßnahme geregelt.

 

Die Herstellung dieser Straße umfasst die Errichtung eines Kanals im Trennsystem, des Fahrbahn- und Gehwegausbaus, der Beleuchtung und der erforderlichen Rechtsabbiegespur auf der B 57 Krefelder Straße. Grundlage des Ausbaus ist die Planung des Ingenieurbüros GEHA Dipl.-Ing. G. Geßenich GmbH, Projekt Nr. KA 16, (Anlage Nr. 3 Lageplan vom 31.07.2008 und Anlage 5 Ausbauquerschnitte vom 02.04.2008). Diese Planung wurde mit der Stadt - Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen – sowie der STAWAG abgestimmt.

 

Die ca. 190 m lange Verbindungsstraße soll eine Gesamtausbaubreite von 8,13 m erhalten. Diese setzt sich zusammen aus einem einseitigen Gehweg nördlich der Fahrbahn von 2,07 m, einer Fahrbahn von 5,50 m und ein 0,56 m breiter Schrammbord südlich der Fahrbahn.

Die Fahrbahn erhält einen Gesamtaufbau von 65,0 cm bestehend aus einer Asphaltdeckschicht, einer Asphaltbinderschicht und Asphalttragschicht auf einer Frostschutzschicht. In einem ersten Bauab-schnitt wird eine ca. 3,50 m breite Baustraße und im Rahmen des Endausbaus die restliche Fahrbahn errichtet.  

Der Ausbau des einseitigen Gehweges und des Schrammbordes erfolgt in einer Aufbaustärke von mindestens 40,0 cm in Betonplatten (30X30X8 cm) in einem Sand-Splitt-Gemisch auf einer Frostschutzschicht. Die Ein- und Ausfahrten in diesem Bereich werden entsprechend des städtischen Standards in Betonsteinpflaster (8 cm) ausgeführt. Als Abgrenzung zu den Baugrundstücken wird ein Randstein T10/25 und zur Fahrbahn ein Bordstein B15/30 eingebaut.

Entlang des südlichen Straßenrandes im Bereich des Schrammbordes ist auf Grund der topografischen Gegebenheit von der Krefelder Straße aus beginnend in einer Länge von annähernd 100 m der Einbau einer Winkelstützwand mit einer Höhe von ungefähr 0,50 m erforderlich.

 

Die Entwässerung im Trennsystem erfolgt im Einvernehmen mit der STAWAG und der Stadt. Geplant ist ein ca. 120 m langer Regenwasser- und Schmutzwasserkanal mit Anschluss an die bestehenden Leitungen in der Straße Feldchen. Hieran soll die Straßenentwässerung einschließlich des Einmündungsbereiches Krefelder Straße angeschlossen werden.

 

Obligatorisch ist ebenfalls die Errichtung der Beleuchtung in Abstimmung mit der STAWAG und der Stadt – Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen -.

 

Die Befahrbarkeit der Verbindungsstraße von der Krefelder Straße aus, ist nur durch die Anlegung einer “rechts rein – rechts raus” Einmündung aus der Fahrtrichtung stadtauswärts kommend, zu realisieren. Dem erforderlichen Umbau der Einmündung mit der Errichtung einer  Rechtsabbiegespur und der Verlegung des Geh- und Radweges einschließlich der entsprechenden Markierung und Beschilderung wurde seitens des Landesbetriebes Nordrhein-Westfalen zugestimmt.

 

Die Kosten der geplanten Verbindungsstraße einschließlich Kanalisation im Trennsystem, der Beleuchtung sowie die erforderliche Anlegung einer Rechtsabbiegespur in der B 57 Krefelder Straße werden vom Investor getragen und finanziert.

Die Finanzierung der Erstattung der Kanalbaukosten, die auf die Grundstücksentwässerung entfallen, erfolgt im Rahmen des Betriebsführungsvertrages “Kanäle” über den Vertragspartner STAWAG.

 

Nach mängelfreier Abnahme der hergestellten öffentlichen Verkehrsfläche übernimmt die Stadt diese in ihre Baulast. Die Widmung der öffentlichen Verkehrsfläche erfolgt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NW.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlagen

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