Kenntnisnahme - FB 61/0842/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellung des Bebauungsplanes - Schroufstraße - hier: weiteres Vorgehen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20 Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Aachen-Brand
|
Kenntnisnahme
|
|
|
20.08.2008
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aufstellung des Bebauungsplanes - Schroufstraße -
hier: weiteres Vorgehen
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat in ihrer Sitzung am 23.04.2008 den Sachstandsbericht der Verwaltung über das Bebauungsplanverfahren - Schroufstraße - zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Brand einen Bericht zu geben, wann mit der weiteren Planung zu rechnen ist.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zur Zeit gibt es für den Planbereich - Schroufstraße - keinen Investor mit einer konkreten Planung, auf der ein Bebauungsplan aufgebaut und entwickelt werden könnte. Sobald ein Vorhabenträger für die Entwicklung dieses Geländes gefunden ist, wird die Fachverwaltung mit diesem gemeinsam das erforderliche Planungsrecht durch einen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan schaffen.
Die Frage des Standortes für eine weitere Alteneinrichtung in Brand sollte in Zusammenhang mit der Rahmenplanung für den gesamten Stadtbezirk geklärt werden.