Entscheidungsvorlage - FB 61/0877/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Bebauungsplan- Trierer Straße / Heussstraße - (Linksabbiegespur)hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/20
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Brand
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Anhörung/Empfehlung
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20.08.2008
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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21.08.2008
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Erledigt
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Planungsausschuss
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Entscheidung
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28.08.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsauschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er empfiehlt dem Planungsausschuss das Bebauungsplanverfahren - Linksabbiegespur Trierer Straße / Heussstraße - nicht weiter zu verfolgen. Außerdem beschließt er, gemäß den Ergebnissen des Verkehrsgutachtens, die Planung der Linksabbiegespur einzustellen und die betroffenen Bürger hiervon zu informieren.
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss das Bebauungsplanverfahren - Linksabbiegespur Trierer Straße / Heussstraße - nicht weiter zu verfolgen und die betroffenen Bürger von der Einstellung der Planung zu informieren.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt das Bebauungsplanverfahren - Linksabbiegespur Trierer Straße/ Heussstraße-
nicht weiter zu verfolgen und die betroffenen Bürger von der Einstellung der Planung zu informieren.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bisheriges Verfahren:
Anlass der Planung war die prognostizierte Erhöhung des Verkehrsaufkommens im Rahmen der Erschließung eines weiteren Neubaugebietes im Brander Feld über die Trierer Straße/Heussstraße. Somit erschien die Einrichtung einer Linksabbiegespur auf der Trierer Straße in die Heussstraße notwendig. Zur Vermeidung von Verkehrsengpässen sollten die zur Realisierung notwendigen planungsrechtlichen Voraussetzungen, durch Aufstellung eines Bebauungsplanes, geschaffen werden. Daher hat der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 08.03.2007 die Verwaltung beauftragt, für das Vorhaben Trierer Straße / Heussstraße - einen Bebauungsplan zu erarbeiten. Am 18.04.2007 wurde die Planung auch aus bezirklicher Sicht ungeändert beschlossen. Gleichzeitig haben die Gremien beschlossen, die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 (1) BauGB und den Richtlinien des Rates Ziffer III, 1 und 2 durchzuführen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit hat in der Zeit vom 15.10.2007 bis zum 26.10.2007 stattgefunden. Der Anhörungstermin wurde am 16.10.2007 durchgeführt. Es waren ca. 26 Bürgerinnen und Bürger zum Anhörungstermin erschienen.
Da dieser Bebauungsplan, die Grundlage für ein Enteignungsverfahren bilden sollte, stieß die Planung verständlicher Weise bei den Betroffenen auf Ablehnung. Für die Eigentümer kam ein freihändiger Verkauf nicht in Betracht. Seitens der Anwohner wird generell nicht die Notwendigkeit der Linksabbiegespur gesehen. Vor allem die Gewerbetreibenden sehen Ihre Existenz bedroht. Des Weiteren fallen Stellplätze weg.
Gutachten
Um einen rechtsverbindlichen Bebauungsplan zu erstellen, der einer gerichtlichen Prüfung standhält, bedarf es einiger Gutachten, die eine Notwendigkeit der Planung nachweisen. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens wurde ein Verkehrsgutachten in Auftrag gegeben, welches die verkehrlichen Auswirkungen von Nutzungserweiterungen im Bereich Trierer Straße / Heussstraße untersuchte und die Notwendigkeit einer Linksabbiegespur überprüfen sollte.
Das Gutachten ergab, dass die Einrichtung einer separaten Linksabbiegespur von der Trierer Straße in die Heussstraße aus verkehrstechnischer Sicht nicht erforderlich ist. Der Verkehrsknotenpunkt gewährleistet auch im unveränderten Zustand eine zumindest ausreichende Leistungsfähigkeit. Dabei sind Links- und Rechtsabbieger in der Ausfahrt der Heussstraße auf separaten Spuren zu führen.
Fazit
Dementsprechend ist das Bebauungsplanverfahren, da es keine Gründe gibt, die eine Enteignung rechtfertigen, einzustellen.
Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des Verkehrsgutachtens, das Bebauungsplanverfahren - Linksabbiegespur Trierer Straße/ Heussstraße-
nicht weiter zu verfolgen und die betroffenen Bürger von der Einstellung der Planung zu informieren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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406,6 kB
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