Entscheidungsvorlage - FB 61/0846/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, anhand des Planes Nr. 2008/ 06-01 L1 Süsterfeldstraße/ Schurzelter Straße die Anlage eines Gehweges entlang der Süsterfeldstraße und den Einbau einer Mittelinsel in der Schurzelter Straße zu beschließen.

 

Der Verkehrsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anlage eines Gehweges entlang der Süsterfeldstraße und den Einbau einer Mittelinsel in der Schurzelter Straße. Er bittet den Finanzausschuss, die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterung:

Die Bezirksvertretung Aachen- Laurensberg befasste sich in der Sitzung am 05.12.2007 mit oben genanntem Tagesordnungspunkt. Sie beauftragte die Verwaltung, die markierungs- und beschilderungstechnischen Maßnahmen umzusetzen und eine grundlegende Lösung durch eine verkehrstechnische Überplanung des Bereiches anzustreben.

 

Zur Situation:

Die Süsterfeldstraße, als Anbindung an den Toledoring ist Bestandteil des Verkehrsstraßennetzes der Stadt Aachen und nimmt neben dem Erschließungsverkehr des Gewerbegebietes Süsterfeld und Süsterfeldstraße/ Kackertstraße auch den überörtlichen Verkehr von und zur Autobahn auf.

Die Schurzelter Straße hat im Straßennetz eine Verbindungsfunktion zwischen der Roermonder Straße über  Seffent und das Wohngebiet Kullen bis zur Vaalser Straße. Neben dieser Aufgabe besteht eine weitere Verbindung über die Brunnenstraße in Richtung Rathausstraße.

Verkehrsführungsmäßig ist die Schurzelter Straße als durchgehende Straße ausgebaut und die Süsterfeldstraße stößt rechtwinklig darauf auf.

Regelungstechnisch ist der Straßenzug Süsterfeldstraße/ Schurzelter Straße (Abschnitt 1, Süsterfeldstraße bis Brunnenstraße) als abknickende Vorfahrtsstraße ausgewiesen und die Schurzelter Straße (Abschnitt 2, Süsterfeldstraße bis Roermonder Straße) wird untergeordnet auf die Vorfahrtstraße geführt.

Das Sichtfeld aus der Süsterfeldstraße ist durch einen Pfeiler des Eisenbahnviaduktes eingeengt. Eine Verbreiterung der Fahrbahn bzw. die Anlegung eines Gehweges auf der südlichen Seite der Schurzelter Straße ist wegen des vorhandenen Widerlagers mit einer vertretbaren Breite nicht durchführbar (siehe Luftbild).

Geschwindigkeitsmäßig ist für die ausgewiesene Vorfahrtsstraße eine Geschwindigkeit von 50 km/h vorgegeben und der untergeordnete Abschnitt 2 der Schurzelter Straße ist in eine 30 km/h - Zone integriert.

Der Bereich ist mit öffentlichem Nahverkehr durch die Linie “ 7 “ erschlossen, die den Linienweg über die Süsterfeldstraße - Schurzelter Straße Richtung Roermonder Straße und retour befährt.

 

Städtebauliche und verkehrliche Entwicklung:

In den vergangenen Jahren hat sich die städtebauliche und verkehrliche Situation um den betroffenen Knotenpunkt verändert; einzuplanen ist die Anlage weiterer Bebauung wie

- Wohnbebauung Schurzelter Winkel

- Altentagesstätte Schurzelter Straße

- Wohnbebauung an der Ölmühle und

- der Umbau des landwirtschaftlich genutzten Gebäudes Schurzelter Straße Nr.52 - 66.

 

Dadurch - sowie durch die allgemeine verkehrliche Entwicklung - hat die Kfz-Belastung leicht zugenommen (siehe Anlagen 2,3).

 

Straßenraum:

Basierend auf der bisherigen Nutzung des Gebietes sind als Nebenanlagen neben den Fahrbahnen vorhanden:

Die Querschnitte der Schurzelter Straße und der Süsterfeldstraße sind als Anlage 5 der Vorlage beigefügt.         

Entlang der Schurzelter Straße auf der südlichen Seite zwischen Seffent und der Einmündung “An der Ölmühle”, ist einseitig ein komb. Beidrichtungsrad-/-gehweg angelegt. Ab dieser Einmündung wechselt der Gehweg auf die nördliche Seite der Schurzelter Straße und wird fortgeführt bis zur Roermonder Straße. Der Radfahrer nutzt ab der Einmündung “An der Ölmühle” die Fahrbahn mit.

Entlang der Süsterfeldstraße ist auf der westlichen Seite mit Ausbau des Außenringes ein komb. Beidrichtungs-rad-/-gehweg ausgebaut und durch einen Grünstreifen von der Fahrbahn abgetrennnt, eingerichtet worden.

 

Unfälle:

Die Polizei wurde gebeten, eine Aussage zu den Verkehrsunfällen abzugeben.

“In der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 30.04.2008 ereigneten sich an der Einmündung Schurzelter Straße/ Süsterfeldstraße 6 Verkehrsunfälle, die von der Polizei aufgenommen sind.

Bei 3 Verkehrsunfällen waren Verletzte zu beklagen, 1 Verkehrsunfall war aufnahmepflichtig mit Sachschaden und 2 Verkehrsunfälle waren sogenannte Bagatell-Unfälle.

Bei 3 Verkehrsunfällen wurde von den aufnehmenden Beamten als Unfallursache “Einbiegen/ Kreuzen”, bei einem “Zusammenstoß mit Fahrzeug, das entgegenkommt” angekreuzt.

Auffällig ist, dass alle aufnahmepflichtigen Unfälle ein Kriterium gemeinsam ist:

Die Fahrbahn war aufgrund von Regen nass bzw. feucht, sodass ggf. die gefahrene Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer nicht unbedingt zu schnell, aber den Umständen nach nicht angepasst war.

Hieraus ergeben sich aus polizeilicher Sicht folgende Überlegungen:

Es sollte geprüft werden, ob eine Griffigkeitsprüfung der Fahrbahn notwendig ist und es muss überlegt werden, evtl. die bestehende Vorfahrtregelung im Knoten zu ändern bzw. durch bauliche Maßnahmen übersichtlicher zu gestalten.”   

 

Planung:

Unabhängig von planerischen Überlegungen wird von der Straßenbauverwaltung die Griffigkeitsprüfung durchgeführt.

Folgende Möglichkeiten der Veränderung der Verkehrsführung wurden überlegt. Dabei werden zur Verdeutlichung der Idee jeweils Systemskizzen verwandt. Links ist die Vorfahrtsituation dargestellt und rechts die daraus resultierenden frei fließenden (blau) bzw. wartepflichtigen (rot bzw. gestrichelt) Verkehrsströme.

 

 

 

 

A) vorhandene Situation            abknickende Vorfahrt Süsterfeldstraße – Schurzelter Straße (Seffent)

sh. Anlage 6 schematische Darstellungen

 

 

 

 

Der Straßenzug Schurzelter Straße (FR Seffent)/ Süsterfeldstraße ist mit Verkehrszeichen 306 und Zusatzzeichen 1002-13 als Vorfahrtstraße ausgewiesen. Die zul. Geschwindigkeit ist auf 50 km/h begrenzt. Die Schurzelter Straße (FR Roermonder Straße) ist mit Verkehrszeichen 205 “Vorfahrt gewähren” und Zusatzzeichen 1002-14 untergeordnet. Sie geht in eine 30 km/h- Zone über.

 

 

 

B) Alternative 1                                                  abknickende Vorfahrt

Süsterfeldstraße - Schurzelter Straße (Roermonder Straße)

 

sh. Anlage 6 schematische Darstellungen

 

 

 

Der Straßenzug Süsterfeldstraße/ Schurzelter Straße (FR Roermonder Straße) ist als Vorfahrtstraße

ausgewiesen. Die zul. Geschwindigkeit wechselt von 50 km/h in die vorhandene 30 km/h - Zone. Die Schurzelter Straße (FR Seffent) ist dem Vorfahrtstraßenzug untergeordnet.

Diese Verkehrsführung käme der Verkehrsführung für den ÖPNV zu Gute.

 

 

 

C) Alternative 2                                                  Vorfahrtstraße Schurzelter Straße

 

sh. Anlage 6 schematische Darstellungen

 

 

 

Die Schurzelter Straße wird als Vorfahrtstraße ausgewiesen und die Süsterfeldstraße wird durch Verkehrszeichen untergeordnet.

Es entsteht ein Nachteil für den ÖPNV, die potenzielle Gefährdungssituation wird durch die Unterordnung der Süsterfeldstraße allerdings reduziert.

 

 

 

 

D) Alternative 3                                                  Rechts- vor- links- Regelung

 

sh. Anlage 6 schematische Darstellungen

Die Schurzelter Straße und die Süsterfeldstraße werden als gleichberechtigte Straßen mit einer Rechts- vor- links- Regelung ausgewiesen.

 

 

Vorteil: Die rechtsabbiegenden Ströme und der Geradeausstrom auf der Schurzelter Straße aus Richtung Roermonder Straße können ungehindert durchfahren.

Nachteil: Die linksabbiegenden Ströme aus der Süsterfeldstraße und Schurzelter Straße (Abschnitt Roermonder Straße), sowie der Geradeausstrom aus Richtung Seffent sind gegenüber den von rechts kommenden Fahrzeugen wartepflichtig.

 

 

 

 

 

E) Alternative 4                                                  Minikreisverkehr

 

sh. Anlage 6 schematische Darstellungen

 

 

 

Aufgrund der Lage des Verkehrsknotens Schurzelter Straße/ Süsterfeldstraße zum Viadukt der Eisenbahnstrecke Aachen- Mönchengladbach könnte hier nur ein Minikreisverkehr eingerichtet werden. Bei diesem Minikreisverkehr müsste die Mittelinsel überfahrbar für Busse, Lkw usw. ausgebaut werden. 

Der Mittelpunkt des Kreisverkehrs müsste wegen der Lage des Viaduktes so verschoben werden, dass die Schurzelter Straße den Kreis nur tangiert.

Ohne zusätzlichen Grunderwerb ist die Anlage, die zudem auch sehr kostenintensiv wäre, nicht möglich.

 

Nachdem die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten mit Polizei und ASEAG besprochen und abgestimmt wurden, wird eine Veränderung der Vorfahrtregelung skeptisch betrachtet, da die aktuelle Vorfahrtregelung die Verkehrsstraßennetzbeziehung unterstützt. 

 

Unabhängig einer Entscheidung zur Vorfahrtsituation soll zur Erhöhung der Fußgängersicherheit entlang der Süsterfeldstraße auf der östlichen Straßenseite, beginnend gegenüber dem Ende des vorhandenen Rad-/ Gehweges, ein 2,00 m breiter Gehweg bis in die Schurzelter Straße (FR Roermonder Straße) hinein angelegt werden. Darüber hinaus soll dort eine Mittelinsel eingebaut werden.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Reduzieren

Anlagen

Loading...