Entscheidungsvorlage - FB 61/0863/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss, den Radfahrstreifen zwischen Haus-Nr. 416 und 422 in seiner heutigen Breite zu belassen und keinen zusätzlichen Parkstreifen zu markieren.        

 

Der Verkehrsausschuss beschließt, den Radfahrsteifen zwischen Haus-Nr. 416 und 422 in seiner heutigen Breite zu belassen und keinen zusätzlichen Parkstreifen zu markieren.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ein Bewohner aus der Roermonder Straße hat sich in zwei Schreiben vom 01.06.2007 und 5.12.2007 (s. Anlage 1) sowie telefonisch an die Stadtverwaltung Aachen gewandt: Er bemängelte, dass nach der Markierung des Radfahrstreifens auf der Roermonder Straße vor den Häusern 416 bis 420 (im Frühjahr 2007) keine Parkmöglichkeiten am Straßenrand mehr bestehen und beantragte die Wiedereinrichtung der Parkplätze.

 

Die Schreiben an das Bezirksamt Aachen-Laurensberg sowie an den Bürger- und Beschwerdeausschuss wurden an FB 61 zur Bearbeitung weitergeleitet. Nach einem Zwischenbescheid im Herbst 2007 erfolgte im Januar 2008 eine negative Stellungnahme des zuständigen Fachbereichs zu den dargelegten Anregungen, dem eine intensive Beratung und Beschäftigung vorausging (s. Anlage 2). In einem Telefonat bekräftigte der Bürger, dass er mit dem Ergebnis nicht einverstanden sei und eine Beratung seines Antrages in der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg sowie im Verkehrsausschuss wünsche und wandte sich an den Bürger – und Beschwerdeausschuss.

 

Der Bürger - und Beschwerdeausschuss hat am 11.03.2008 die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen und den Antrag zur weiteren Beratung an die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg und den Verkehrsausschuss verwiesen.

 

 

Heutige Situation

Der Bürger beantragt die Wiedereinrichtung eines Parkstreifens vor den Häusern 416 bis 420 zwischen Fahrbahnrand und Radweg. Neben dem Parkstreifen für die Anlieger (u.a. eine Praxis) würde auch gleichzeitig - durch die Verengung der Fahrbahn- eine Verkehrsberuhigung in dem zu schnell befahrenen Abschnitt geschaffen.

 

Um diese Äußerung zu verifizieren, war eine Recherche in den Archiven verschiedener Dienststellen notwendig. Das Thema “Anlage von Parkstreifen” konnte bis ins Jahr 1985 zurückverfolgt werden: Ende 1985 beantragte die SPD-Fraktion im Bezirk Aachen-Laurensberg die Anlage von Parkbuchten. Die angeordneten Parkbuchten wurden im Zusammenhang mit der Installation einer Fußgänger-Druckampel sowie 2 neuen Bushaltestellen (Haus Linde) 1986 einstimmig beschlossen. Der Längsparkstreifen wurde stadtauswärts auf der rechten Seite von der Eisenbahnbrücke bis zur Signalanlage Laurentiusstraße markiert. Einen markierten Parkstreifen hinter der Signalanlage hat es dort nicht gegeben.

 

Das Projekt “ Radverkehrsanlage Roermonder Straße” geht auf das Jahr 1999 und Anträge des ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) sowie der Fraktionen von CDU, SPD und Die Grünen in Aachen-Laurensberg zurück: Im  Jahr 1999 wurde die Verwaltung von der Politik in Laurensberg mit der Verbesserung des Angebots für Radfahrer und die Markierung von Schutzstreifen und Radfahrstreifen (Radweg) im Bereich Laurensberg beauftragt. Nach Beschlussfassung durch den Bezirk Aachen-Laurensberg und den Verkehrsausschuss wurden Fördermittel bei der Bezirksregierung Köln zur Realisierung der Maßnahme beantragt, die 2006 bewilligt wurden. 2007 konnte die Maßnahme im Frühjahr realisiert werden. (s. Anlage 3)         

 

 

Ergebnis der Überprüfung

Die Fragestellung, ob die 1986 markierten Parkstreifen durch die Neumarkierung des Radfahrstreifens im Jahr 2007 weggefallen sind, muss deshalb verneint  werden. Es hat in dem vom Antragsteller genannten Abschnitt kein Parkstreifen existiert, er wurde auch nicht für den neuen Radfahrstreifen demarkiert. Trotzdem war es nach der StVO nicht verboten, auf der Fahrbahn zwischen Roermonder Straße Nr. 416 und 420 Fahrzeuge abzustellen, da in diesem Straßenabschnitt die Fahrbahn ausreichend breit gewesen ist.

 

Zur Zeit der Bestandsaufnahme und Planung der Radverkehrsanlage im Jahr 2000 hat zu keinem Zeitpunkt der Vororterhebungen in diesem Bereich ein Fahrzeug gestanden. Auch in den anschließenden politischen Beratungen ist im Bezirk Laurensberg nicht auf ein Parkbedürfnis an dieser Stelle hingewiesen worden. 

 

Die Anregungen des Bewohners wurden von der Fachverwaltung zum Anlass genommen, zu überprüfen, ob die Markierung eines zusätzlichen Parkstreifens hinter der Lichtsignalanlage bis zur Haus-Nr. 420 in Richtung Richterich verkehrstechnisch möglich und sinnvoll ist (s. Anlage 4).

 

Der Vorschlag, einen 1,90m breiten Parkstreifen sowie einen 1,50m breiten Schutzstreifen im betroffenen Bereich zu markieren wurde, mit den verkehrsrelevanten Dienststellen (Polizei, ASEAG, Straßenverkehrsbehörde) erörtert. Die Einrichtung des Schutzstreifens zugunsten eines zusätzlichen Parkstreifens wurde abgelehnt: In diesem Teilstück der Roermonder Straße besteht kein Parkdruck. Die Grundstücke, auf deren Höhe nicht mehr geparkt werden konnte, verfügen über Zufahrten und private Einstellplätze. Darüber hinaus können Fahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum wenige Meter unterhalb des besagten Straßenabschnittes oder in der Laurentiusstraße abgestellt werden.

 

Da der Radfahrstreifen mit Landeszuschüssen hergestellt worden ist, besteht nach Auskunft des Zuschussgebers bei einer Änderung der Maßnahme eine Rückzahlungspflicht.

 

 

Fazit

Die Verwaltung empfiehlt, den Radfahrstreifen zwischen Haus-Nr. 416 und 422 in seiner heutigen Breite zu belassen und keinen Schutzstreifen zugunsten eines zusätzlichen Parkstreifens zu markieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

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Anlagen

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