Entscheidungsvorlage - FB 40/0189/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Ganztagsverpflegung im S I-Bereich
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- FB 45/40, Herr Hahn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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28.08.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1) Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2) Der Schulausschuss folgt der Empfehlung der Verwaltung und beschließt bezüglich des "1.000-Schulen-Programms" die Umsetzung der Kiosk-/Cafeteria-Lösung.
3 a) Bei der Umsetzung des "1.000-Schulen-Programms" sind die Gymnasien wegen des verkürzten Bildungsganges und des hieraus resultierenden Nachmittagsunterrichts vorrangig zu behandeln.
3 b) Über die Schulen, die den gebundenen Ganztag einführen wollen, sind aufgrund der zu erwartenden finanziellen Auswirkungen in der Sitzung am 23.10.2008 gesonderte Beschlüsse zu fassen.
4) Die nachstehenden Anträge gelten hiermit als behandelt:
1. Antrag SPD und GRÜNE vom 19.02.2008 - Erweiterung des Gymnasiums St. Leonhard
2. Antrag CDU vom 11.03.2008 - Erweiterung St. Leonhard
3. Antrag CDU vom 23.04.2008 - Konzept für die Einrichtung eines Ganztagsschulbetriebs
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Verwaltung hat dem Schulausschuss in seiner Sitzung am 24.01.2008 einen umfänglichen Sachstandsbericht zur Mittagsverpflegung in städtischen Gymnasien, Haupt- und Realschulen vorgelegt. Diesem Bericht lag der gemeinsame Ratsantrag von SPD, CDU, GRÜNE und FDP vom 29.05.2007 "Schulessen für alle Kinder" zugrunde. Durch die Verkürzung des gymnasialen Bildungsganges von 9 auf 8 Jahre ist in den Klassen 5-9 ein zusätzliches Stundenvolumen bereitzustellen. Hierdurch wird der Unterricht auf den Nachmittag ausgedehnt. Somit ist nach der geltenden Erlasslage eine 60-minütige Mittagspause einzuhalten. Während der Mittagspause sollen für Schülerinnen und Schüler, die in der Schule bleiben, Speisen und Getränke für eine einfache Mahlzeit zum Kauf angeboten werden.
Im Rahmen der Haushaltsberatungen 2008 ff. wurden für die bauliche Herrichtung von Möglichkeiten zur Mittagsverpflegung für die Jahre 2008-2011 p.a. ein Betrag in Höhe von 1 Mio. Euro in den Haushalt eingestellt.
I
Zwischenzeitlich hat die Landesregierung eine Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I mit drei Programmen gestartet. Mit dieser Ganztagsoffensive sollen Schulen, Schulträger und Eltern bei der inhaltlichen und organisatorischen Ausgestaltung des Schulalltags an allen Schulen der Sekundarstufe I unterstützt werden.
1) Gebundene Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
Ab dem Schuljahr 2009/10 sollen jährlich 108 Schulen, das heißt pro Jahr in jedem der 54 Kreise und kreisfreien Städte je eine Realschule und ein Gymnasium, zu gebundenen Ganztagsschulen (nach § 9 Abs. 1 SchulG) ausgebaut werden. Am Ganztagsangebot einer gebundenen Ganztagsschule - das beginnend mit der 5. Klassenstufe schrittweise aufgebaut wird - nehmen alle Schüler/-innen verpflichtend teil. Den Schulen wird für die Gestaltung des Ganztags ein 20 %iger Lehrerzuschlag zur Verfügung gestellt. Ganztagszüge werden nicht genehmigt.
Die kreisfreien Städte legen eine Prioritätenliste vor. Die an erster Stelle genannte Schule startet zum 01.08.2009, die an zweiter Stelle genannte zum 01.08.2010. Weitere Schulen können als Reserve für den Fall benannt werden, dass eine der beiden erstgenannten Schulen ausfällt oder dass in einer anderen kreisfreien Stadt oder einem Kreis keine zusätzliche gebundene Ganztagsschule eingerichtet werden kann. Voraussetzung für die Antragstellung ist, dass neben der Ganztagsbeschulung eine erreichbare Halbtagsbeschulung ermöglicht wird, es also vor Ort eine zweite Schule der jeweiligen Schulform gibt.
Erforderlich für die Genehmigung sind ein Beschluss des Schulträgers und das Einverständnis der Schulen - möglichst zu dokumentieren mit einem Beschluss der Schulkonferenz - und ein tragfähiges Ganztagskonzept der Schule.
Für jede Schule kann ein Landeszuschuss von bis zu 100.000,00 gewährt werden. Die Schulträger erbringen einen Eigenanteil in mindestens gleicher Höhe. Die Eigenanteile können aus der Bildungspauschale/Schulpauschale genommen werden, die das Land den Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung stellt.
Der Antrag ist an die Bezirksregierung Köln bis zum 31.10.2008 zu richten. Dem Antrag des Schulträgers ist ein Kurzkonzept der Schulen beizulegen. Die Investitionen müssen bis zum 31.12.2010 abgeschlossen und abgerechnet werden.
2) "1.000-Schulen-Programm"
Das "1.000-Schulen-Programm" richtet sich an alle Schulen und Schulformen der Sekundarstufe I. Gefördert werden Investitionen für Räumlichkeiten und Erstausstattung für Aufenthalt und Verpflegung von Schülerinnen und Schülern während einer Mittagspause an Schulen der Sekundarstufe I, die im Juni 2008 noch keine Ganztagsschulen sind.
Für jede Schule kann ein Landeszuschuss von bis zu 100.000,00 gewährt werden. Die Schulträger erbringen einen Eigenanteil in mindestens gleicher Höhe. Die Eigenanteile können aus der Bildungspauschale/Schulpauschale genommen werden, die das Land den Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung stellt.
Der Bezirksregierung Köln sind die Anträge zu diesem Programm bis spätestens zum 30.11.2008 vorzulegen; hierbei handelt es sich um einen einmaligen Antragstermin. Die Investitionen müssen bis zum 31.12.2010 abgeschlossen und abgerechnet werden.
3) Pädagogische Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I ("Geld oder Stelle")
Mit dem Programm "Geld oder Stellen" stellt das Ministerium für Schule und Weiterbildung ab dem 01.02.2009 allen Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschule sind, Lehrerstellenanteile und/oder Barmittel zur Verfügung. Mit diesem Programm sollen zwei unterschiedliche Bedarfe aufgegriffen werden:
1. Die Schulen müssen eine pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schüler/-innen der Sekundarstufe I mit Nachmittagsunterricht gewährleisten.
2. Die Schulen sollen - unter Berücksichtigung der Bedarfe der Eltern - ergänzende außerunter- richtliche Ganztags- und Betreuungsangebote bereitstellen; dies können z.B. ergänzende Ar- beitsgemeinschaften, Förder- und Freizeitangebote, Sport-/Bewegungs- oder Kulturangebote sein.
Die Ganztagsangebote können sich an dem bisherigen Programm "Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I" orientieren, das zum 01.02.2009 in das neue Programm überführt wird. Die Schulkonferenz entscheidet über das schuleigene Konzept zur Umsetzung von "Geld oder Stelle", das heißt über Inhalte und Formen einer pädagogischen Übermittagsbetreuung und von Ganztagsangeboten. Die Schulleitung entscheidet unter Berücksichtigung des Votums der Schulkonferenz über die Inanspruchnahme von Geld und/oder Stellenanteilen. Bemessungsgrundlage der Förderung ist die Anzahl der Schüler/-innen einer Schule. Die Schulen entscheiden über die Inanspruchnahme von Geld und/oder Stellenanteilen. Die Bewirtschaftung der Geldmittel erfolgt über den Schulträger, der diese - im Einvernehmen mit der Schule - an Träger, z.B. der Kinder- und Jugendhilfe, weiterleiten kann, wenn diese Angebote durchführen.
Eigenanteile der Schulträger sind nicht erforderlich. Für außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote können - soweit erforderlich - Elternbeiträge genommen werden. Keine Beiträge dürfen von Eltern genommen werden, deren Kinder nur an der pädagogischen Übermittagsbetreuung an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht teilnehmen.
Für das Schuljahr 2008/09 muss der Antrag der Bezirksregierung Köln zum 31.10.2008 vorliegen, damit der pünktliche Start des Programms zum 01.02.2009 und die Überführung des bisherigen Programms "Dreizehn Plus" gesichert ist.
Die Anträge für das Schuljahr 2009/10 sind bis zum 30.12.2008 zu stellen. Für die nachfolgenden Schuljahre gilt der 30.12. des Vorjahres als Antragstermin.
II
Zu 1) Gebundene Ganztagsrealschulen und Ganztagsgymnasien
FB 45/40 hat die Schulleitungen der Realschulen und Gymnasien mit Schreiben vom 16.06.2008 auf die entsprechenden Programme der Ganztagsoffensive der Landesregierung hingewiesen und um Mitteilung gebeten, ob beabsichtigt ist, zum 01.08.2009 oder 01.08.2010 den gebundenen Ganztag einzuführen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage hat der Leiter des Geschwister-Scholl-Gymnasiums der Verwaltung mitgeteilt, dass die Schulkonferenz sich einstimmig für die Einführung des Ganztagsbetriebes ausgesprochen hat. Der Leiter des Gymnasiums St. Leonhard hat ebenfalls das Interesse an der Einführung des Ganztagsbetriebes mitgeteilt, der Beschluss der Schulkonferenz könne kurzfristig eingeholt werden.
Zu Geschwister-Scholl-Gymnasium:
Im Raumbestand stehen drei Züge für die Sekundarstufe I und vier Züge für die Sekundarstufe II zur Verfügung. Nach der Schülerentwicklung beträgt die tatsächliche Zügigkeit der Schule 2,2 Züge in der Sekundarstufe I und 3,3 Züge in der Sekundarstufe II. Im Falle des gebundenen Ganztages sind für den Ganztagsbetrieb nach Musterraumprogramm folgende Räume vorzusehen mit insgesamt 360 m² Grundfläche:
? Küche
? Speiseraum
? Spielraum
? Musikraum
? Aufenthaltsraum
Der Schule stehen im Pavillontrakt (6 Klassenräume) insgesamt 412 m² zur Verfügung, wovon bereits zwei Räume mit 137 m² für den Ganztagsbetrieb hergerichtet sind.
Fazit:
? Die notwendigen Räume für den Ganztagsbetrieb können ohne großen finanziellen Aufwand hergerichtet werden.
? Aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen des "Schulentwicklungsplanes weiterführende Schulen 2005-2013" wird sich die Schule in der Sekundarstufe I auch weiterhin nur zweizügig entwickeln und in der Sekundarstufe II bis zum Ende des Prognosezeitraumes die Dreizügigkeit noch unterschreiten.
? Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage lag das Gutachten zur Schulentwicklungsplanung noch nicht vor. Möglicherweise werden als Handlungsempfehlungen schulorganisatorische Maßnahmen vorgeschlagen.
Zu St. Leonhard:
Im Raumbestand stehen an allgemeinen Unterrichtsräumen in der Sekundarstufe I drei Züge, in der Sekundarstufe II allerdings nur zwei Züge zur Verfügung. Im Fachraumbereich besteht ein Fachraummangel in den Naturwissenschaften. Die Schule hat in der Vergangenheit zur Kompensation des gesamtstädtischen Anmeldedrucks mehr Neuaufnahmen getätigt als Räume vorhanden waren. Die räumliche Versorgung konnte nur gewährleistet werden, indem "Wanderklassen" gebildet wurden (Kurse der Oberstufe ohne feste Klassenräume). Die räumlichen Verhältnisse sind insgesamt sehr beengt. Nicht alle Klassenräume der Sekundarstufe I besitzen die notwendige Größe. Es fehlen neben den allgemeinen Unterrichts- und Fachräumen auch Räume im Verwaltungsbereich sowie Neben- und Sammlungsräume.
In den Erläuterungen zum "Schulentwicklungsplan weiterführende Schulen 2005-2013" wurde bezüglich des Gymnasiums St. Leonhard ausgeführt, dass eine bauliche Erweiterung auf dem Schulgelände möglich ist. Der angestrebte Raumbestand von Dreizügigkeit in der Sekundarstufe I und Dreizügigkeit in der Sekundarstufe II wird um zwei Klassenräume unterschritten, da wegen der geringen Schulhoffläche der Erweiterungsbau aufgestelzt werden müsste und wegen einzuhaltender Abstandsflächen.
Die notwendigen Räume für den Ganztagsbetrieb (Musterraumprogramm)
? Küche
? Speiseraum
? Spielraum
? Musikraum
? Aufenthaltsraum
mit insgesamt 540 m² wären weder im Bestand noch als Erweiterung auf dem Schulgelände zu realisieren.
Mit dem beigefügten Antrag der CDU-Fraktion soll die Verwaltung beauftragt werden, das von der Schule St. Leonhard und eines von ihr beauftragten Architekten erarbeitete Konzept zu prüfen, dieses Konzept in die Route Charlemagne aufzunehmen, eine Kostenschätzung durchzuführen sowie einen Zeitplan und einen Finanzierungsvorschlag zu erarbeiten. Mit dem ebenfalls beigefügten Antrag der Ratsfraktionen von SPD und GRÜNE wird die Verwaltung gebeten, unter Berücksichtigung und Einbeziehung der Planungen zum Europa-Park (wiederum Route Charlemagne) an der Südseite des ehemaligen Parkplatzes "Brot Schneider" die beabsichtigte Erweiterung des Gymnasiums St. Leonhard zu prüfen.
Fazit:
? Der für das Gymnasium St. Leonhard benötigte Erweiterungsbau zur Unterrichtsversorgung kann bis auf zwei Klassenräume auf dem Schulhof realisiert werden. Die Räume für den gebundenen Ganztag können auf dem Schulgelände nicht bereitgestellt werden.
? Bei Realisierung des CDU-Antrages wäre ein Ausbau zur Drei-/Dreizügigkeit sowie der Ganztagsbetrieb bei Inanspruchnahme des gesamten Parkplatzes "Brot Schneider" möglich.
? Bei Realisierung des Antrages von SPD und GRÜNEN wäre auf der restlichen Fläche des Parkplatzes "Brot Schneider" nur ein Ausbau unterhalb der Drei-/Dreizügigkeit möglich, jedoch nicht der Bau von Räumen für den Ganztagsbetrieb.
? Bei Inanspruchnahme des gesamten Parkplatzes "Brot Schneider" wäre die Beschlussfassung des Rates für die Route Charlemagne hinsichtlich des Baus des Euregio Parks aufzuheben.
Aufgrund des CDU-Ratsantrages vom 23.04.2008 ist die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Einrichtung eines Ganztagsschulbetriebes an zwei Aachener Gymnasien und an zwei Aachener Realschulen zu erarbeiten. Dieser Antrag ist der Vorlage beigefügt. Wie vorstehend ausgeführt, haben auf die entsprechende Anfrage der Verwaltung nur die beiden vorbeschriebenen Gymnasien Interesse bekundet. Seitens des Ausschusses muss eine Grundsatzentscheidung getroffen werden, ob beide Schulen zu Ganztagsschulen ausgebaut werden sollen. Das erforderliche Konzept ist in Form eines vorgegebenen Rasters sowohl vom Schulträger als auch von der Schule zu erstellen und dem Förderantrag beizufügen. Dem Schulausschuss wird dieses Konzept zur Beschlussfassung am 23.10.2008 vorgelegt.
Die drei vorerwähnten Ratsanträge gelten hiermit als behandelt.
Zu 2) "1.000-Schulen-Programm"
An diesem Programm können sich alle Schulen der Sekundarstufe I beteiligen, die noch nicht Ganztagsschulen sind. Dies wären demnach
von insgesamt 6 Hauptschulen
die GHS Drimborn,
die GHS Eilendorf,
die KHS Klaus-Hemmerle-Schule
(GHS Aretzstraße, GHS Kronenberg, GHS Burtscheid sind bereits Ganztagsschulen)
von insgesamt 4 Realschulen
die David-Hansemann-Schule,
die Hugo-Junkers-Realschule,
die Luise-Hensel-Realschule
(Alkuinschule ist bereits Ganztagsschule)
alle 8 städtischen Gymnasien, also
das Anne-Frank-Gymnasium,
das Couven-Gymnasium,
das Einhard-Gymnasium,
das Geschwister-Scholl-Gymnasium (würde ausscheiden bei Antrag auf gebundenen Ganztag),
das Inda-Gymnasium,
das Kaiser-Karls-Gymnasium,
das Rhein-Maas-Gymnasium,
das Gymnasium St. Leonhard (dito wie oben)
von insgesamt 5 in Frage kommenden Förderschulen
die Förderschule am Kurbrunnen,
die Förderschule am Rödgerbach,
die Förderschule Beginenstraße
die Martin-Luther-King-Schule
(Förderschule am Kennedypark ist bereits gebundene Ganztagsschule)
Potentiell könnten in Aachen somit 18 städtische Schulen am "1.000-Schulen-Programm" partizipieren.
Zu 3) Pädagogische Übermittagsbetreuung/Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I ("Geld oder Stelle")
Da dieses Programm ebenfalls allen Schulen der Sekundarstufe I zugute kommt, die noch nicht Ganztagsschulen sind, ist der Kreis der Schulen identisch mit den unter Ziffer 2) aufgeführten Schulen.
III
Bewertung der Programme durch die Verwaltung
Vom Grundsatz her wird die Ganztagsoffensive der Landesregierung begrüßt, da hierdurch dem gesellschaftlichen Erfordernis nach Ganztagsschulen bzw. gesicherter Betreuung Rechnung getragen wird. Der Bedarf einer Mittagsverpflegung in den Schulen ist in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Diesem gesellschaftlichen Erfordernis hat sich das Land bzw. der Bund durch die Bereitstellung von IZBB-Mitteln zum Ausbau von Offenen Ganztagsschulen und Hauptschulen gestellt. Im Zuge dieses Ganztagsschulprogramms sind in Aachen 140 OGS-Gruppen eingerichtet und zwei Hauptschulen sowie eine Förderschule zu gebundenen Ganztagsschulen ausgebaut worden einschließlich der Möglichkeit einer Mittagsverpflegung.
Bedingt durch die Ausweitung des Nachmittagsunterrichts in der Sekundarstufe I infolge der Schulzeitverkürzung besteht der größte Bedarf für einen ganztagsgerechten Ausbau an Gymnasien. Diesem Bedarf soll nun aus den drei Programmen zur Ganztagsoffensive der Landesregierung entsprochen werden. Die vom Land hierzu in Aussicht gestellten Landeszuschüsse von höchstens 100.000,00 (bei gleicher Eigenbeteiligung des Schulträgers) sind von der Höhe her völlig unzureichend. Ebenfalls ist der vom Land vorgesehene Ausführungs- und Abrechnungszeitraum völlig illusorisch, da Neu- oder Erweiterungsbauten, aber auch Umbauten im Bestand zur Herrichtung von Räumen für eine Mittagsverpflegung, mit Sicherheit nicht bis zum 31.12.2010 abgeschlossen und erst recht nicht abgerechnet werden können. Auch die Investitionskosten werden im Falle der Stadt Aachen bei allen Standorten deutlich höher ausfallen, als sie durch den Landeszuschuss und den entsprechenden Eigenanteil von insgesamt dann 200.000,00 gedeckt werden. Eine überschlägliche Kostenschätzung aufgrund der erforderlichen Kubatur (geschätzte Teilnahme am Mittagessen 30 % der Schüler/-innen) beläuft sich für den Bau einer Mensa und Küche auf 1,4 Mio. Euro. In diesem Betrag sind die Aufenthaltsräume noch nicht eingeschlossen. Bei Umwidmung und Umbau von Räumen im Bestand geht die Verwaltung von einem geringeren Kostenaufwand aus.
Durch das Programm "Geld oder Stellen" für eine pädagogische Übermittagsbetreuung und die Überführung von Dreizehn-Plus-Maßnahmen in dieses Programm gerät der Schulträger unter einen zusätzlichen Druck, denn dieses Programm kommt allen Schulen zugute und im Umkehrschluss werden die Schulen dann auch die Schaffung entsprechender baulicher Möglichkeiten zur Mittagsbetreuung einfordern.
Es ist davon auszugehen, dass die o.a. S I-Schulen im Rahmen des 1.000-Schulen-Programms ausgebaut werden müssen. Diese Maßnahmen müssten bis zum 31.12.2010 abgeschlossen und abgerechnet sein. Die hierfür erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel müssten demzufolge für die Haushaltsjahre 2009 und 2010 über den bereits in diesen Haushaltsjahren etatisierten Betrag von 1 Mio. Euro vom Rat der Stadt zusätzlich bereitgestellt werden. Ob dies möglich sein wird, kann erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2009 ff. entschieden werden.
Abschließend muss festgestellt werden, dass die v.g. Landesprogramme zur Ganztagsoffensive in S I-Schulen sowohl von der finanziellen Bezuschussung durch das Land als auch von den zeitlichen Rahmenbedingungen nicht ausreichend sind, die Umgestaltung der Schulen in angemessener Weise umzusetzen.
IV
Weitere Vorgehensweise
Seitens des Ausschusses ist daher eine Grundsatzentscheidung bezüglich des Ausbaustandards für die Übermittagbetreuung im Rahmen des 1.000-Schulen-Programms zu treffen:
a) Sollen bereits zum jetzigen Zeitpunkt im Hinblick auf die zukünftige Entwicklung die Schulen zu gebundenen Ganztagsschulen ausgebaut werden, das heißt Bau einer Ausgabeküche und Mensa
oder
b) sollen hinsichtlich der Vorgabe der Landesregierung hinsichtlich der finanziellen und zeitlichen Rahmenbedingungen nur Kiosk-/Cafeteria-Lösungen nach Möglichkeit durch Ausbau im Bestand geschaffen werden.
Die Verwaltung empfiehlt aus Kostengründen die Umsetzung der "kleinen Lösung" (Cafeteria/Kiosk). Mit der Entscheidung zum gewünschten Standard - Mensa oder Cafeteria-Lösung - werden diesbezüglich die Planungen aufgenommen werden und auch die daraus entstehenden Folgekosten berechnet werden können.
FB 45/40 wird gemeinsam mit E 26 kurzfristig alle in Frage kommenden Schulen begehen und gemeinsam mit den Schulleitungen mögliche Lösungen erarbeiten. Wegen der Eilbedürftigkeit wird E 26 für die Antragstellung und Einbringung in den Haushalt die Kosten nur schätzen und nicht nach DIN konkret ermitteln können.
Zum 18.08.2008 wurden alle betroffenen Schulleitungen der S I-Schulen zu einer Schulleiterkonferenz eingeladen, um das weitere gemeinsame Vorgehen zu besprechen. Über das Ergebnis der Beratung wird in der Sitzung berichtet.
Die Anträge der Schulen werden seitens der Verwaltung nach folgenden Kriterien bewertet:
? Schülerzahlentwicklung
? Ergebnis einer Bedarfsabfrage
? Liegt Konzept der Schule vor?
? Ist ein Schulkonferenzbeschluss gefasst?
? Lage/sozialer Brennpunkt
? Sind bereits Ganztagsangebote vorhanden (z.B. Dreizehn Plus)?
? Gute Erreichbarkeit (Wegezeiten)
? Bauliche Voraussetzungen/Machbarkeit aufgrund der engen zeitlichen Vorgaben
Dem Schulausschuss werden in seiner Sitzung am 23.10.2008 die entsprechenden Anträge zur Beschlussfassung vorgelegt.
Aus der Sicht der Verwaltung sind von der Rangfolge her vorrangig die Gymnasien mit den entsprechenden baulichen Möglichkeiten zur Mittagsverpflegung auszustatten, da wegen der Verkürzung des Bildungsganges lehrplanmäßiger Unterricht auch nachmittags erteilt werden muss. In welcher konkreten Reihenfolge die in Frage kommenden Schulen abgearbeitet werden können, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Hierzu sind weitere Ermittlungen erforderlich. Die Verwaltung geht davon aus, dass in der Oktober-Sitzung eine Aussage gemacht werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen:
Im Produktsachkonto 030.030.020-7955000 - Gesellschafterdarlehen an E 26: Mensen in weiterführenden Schulen - stehen für das "1.000-Schulen-Programm" im Haushaltsjahr 2008 500.000,00 und für die Jahre 2009-2011 jeweils 1 Mio. Euro zur Verfügung.
Im Produktsachkonto 030.010.040-7955008 - Gesellschafterdarlehen an E 26: Umbau Kaiser-Karls-Gymnasium aufgrund Mittagsverpflegung - stehen 442.000,00 zur Verfügung.
