Kenntnisnahme - A 52/0013/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes erhalten die Gemeinden erstmals ab 2004 eine pauschale Zuweisung zur Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich. Die Mittel sind von den Gemeinden für den Neu-, Um- und Erweiterungsbau, die Sanierung, Modernisierung und den Erwerb von Sportstätten einzusetzen.

 

Bisher wurden nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sportstättenbaus“ Landeszuschüsse für den Neubau und die Modernisierung von Sportstätten gewährt. Zuwendungsempfänger waren Gemeinden bzw. im Vereinsregister eingetragene Sportorganisationen, soweit sie Grundstückseigentümer waren oder mit den Grundstückseigentümern sich über die Dauer der Zweckbindung erstreckende Pacht-, Miet- oder sonstige Nutzungsvereinbarungen abgeschlossen hatten. Für jede Baumaßnahme musste ein aufwändiges Antragsverfahren bei der Bezirksregierung durchgeführt werden. Die Bewilligungsverfahren dauerten oft mehrere Jahre und waren meistens von einem begrenzten Sportbudget abhängig.

 

Die Sportverwaltung der Stadt Aachen hat bereits 2002 in einem Schreiben an den Sportausschuss des Städtetages die arbeitsintensive Beantragung der Zuwendungen für den Sportstättenbau beklagt und Verbesserungsvorschläge gemacht.

 

In Abkehr von den bisherigen Regelungen zur Sportstättenförderung wird die Sportpauschale ab 2004 ausschließlich den Gemeinden als pauschale Zuweisung für die o.a. Aufwendungen im Sportbereich gewährt. Die Höhe der Sportpauschale wird auf der Grundlage eines Einwohnerschlüssels berechnet. Sie betrug im vergangenen Jahr 590.717,00 Euro. Die Gemeinden haben die Mittel der Sportpauschale im Vermögenshaushalt (Abschnitt 90, Untergruppe 361) zu vereinnahmen.

 

Die Gemeinden entscheiden in Eigenverantwortung über die Verwendung für städtische Maßnahmen bzw. die Weitergabe der Mittel an Vereine, wenn diese die investiven Maßnahmen durchführen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheidet der Sportausschuss über die anteilige Höhe der Mittel, die für vereinseigene Maßnahmen zur Verfügung gestellt werden. Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 entschieden grundsätzlich 10% der Sportpauschale für Vereine bereit zu stellen, dies aber in Abhängigkeit des jeweils vorliegenden Antragvolumens festzulegen.

 

Voraussetzung für die Gewährung von Zuschüssen ist sowohl die Mitgliedschaft im Landessportbund NRW als auch im Stadtsportbund Aachen. Der Sportverein muss Eigentümer oder Pächter des Sportgeländes und der dazugehörenden Hochbauten sein, wobei die Restlaufzeit des Pachtverhältnisses sich nach der beantragten Zuschusshöhe richtet. Im Rahmen des Haushaltsansatzes werden Zuschüsse in Höhe von bis zu 30% der nachgewiesenen Kosten als  Fehlbedarfszuschuss an Vereine gewährt. Näheres regeln die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen durch die Stadt Aachen“, die vom Rat der Stadt Aachen am 08.12.2004 beschlossen wurden

(Anlage        ).

 

 

 

Der Sportausschuss hat sich bereits in seiner Sitzung am 18.05.04 mit der Einführung und Verwendung der Sportpauschale beschäftigt. Nach dem damaligen Kenntnisstand ging die Verwaltung davon aus, dass die Gemeinden in Eigenverantwortung über die Verwendung für städtische Maßnahmen bzw. die Weiterleitung der Mittel an Vereine entscheiden können, vorausgesetzt die Einhaltung der Verwendungszwecke ist gegeben.

 

Vom Grundsatz ist dies auch richtig, allerdings nur in Gemeinden, die einen genehmigten Haushalt haben. Zur Klarstellung der Verwendungsmöglichkeiten in Kommunen mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept oder in der vorläufigen Haushaltswirtschaft liegen inzwischen Verfügungen der Bezirksregierung Köln vor (Anlage        ).

 

Es ergibt sich danach, dass die Mittel der Sportpauschale in erster Linie für städt. Maßnahmen einzusetzen sind. D.h., dass die Mittel der Sportpauschale 2004 in Höhe von rd. 591 T Euro für die im Korridor des Sportbereiches genehmigten Maßnahmen einzusetzen sind. Im Jahr 2004 lagen die im Korridor genehmigten Ausgaben im Vermögenshaushalt für den Sportbereich mit insg. 1.560 T Euro erheblich über dem Betrag der Sportpauschale. Insofern konnten im Jahr 2004 keine Mittel an Vereine weitergeleitet werden. Im Übrigen gilt als Voraussetzung für die Bezuschussung der Vereinsmaßnahmen ebenso wie für städt. Maßnahmen, dass sie Bestandteil des Haushaltssicherungskonzepts sein müssen, so genannte Korridormaßnahmen, und in der Investitionsliste dargestellt sein müssen.

 

Von der Kommunalaufsicht wird besonders darauf verwiesen, dass eine Weiterleitung an Vereine nur zulässig ist, wenn die Mittel auch in den Folgejahren nicht für konkrete eigene Maßnahmen an gemeindeeigenen Sportstätten benötigt werden.

 

Vereine, die auf städtischen Anlagen in Baumaßnahmen investieren wollen, können auf Antrag in geringem Umfang Zuschüsse aus der Haushaltsstelle „Zuschüsse zu Maßnahmen auf städt. Sportstätten“ erhalten. Über die Höhe des Zuschusses entscheidet der Sportausschuss im Einzelfall je nach den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Ggf. können auch bezirkliche Mittel für eine investive Baumaßnahme zur Verfügung gestellt werden. Wie in allen Fällen, benötigt die Stadt für eine Bewilligung auch hier die Befürwortung der Kommunalaufsicht.

 

Anlage/n

 

-          Antrag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Laurensberg vom 07.12.2004

-          Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 29.07.2004

-          Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Sportbaumaßnahmen durch die

Stadt Aachen

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

Finanzielle Auswirkungen lfd. Haushaltsjahr

Finanzielle Auswirkungen im laufenden Haushaltsjahr ergeben sich nicht.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren

Finanzielle Auswirkungen in Folgejahren ergeben sich nicht.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

Maßnahmenbezogene Einnahmen sind nicht zu erwarten.

 

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