Entscheidungsvorlage - FB 68/0051/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung von Kurzzeitparkzonen im Bereich Rathausstraße 4 – 8a (6 Parkplätze) für die Zeit werktags 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

 

Weiterhin wird eine zeitgleiche Parkraumbewirtschaftung des östlichen Senkrechtparkstreifens in der Wildbacher Mühle hinter dem Gewerbegrundstück Rathausstraße 5 (10 Parkmöglichkeiten) bei Wiedervermietung des dortigen Einkaufsmarktes beschlossen.

 

Schließlich wird die Verwaltung beauftragt, die Kosten für die Verschiebung der Mittelinsel auf der Rathausstraße einschließlich Fahrgassenverschwenkung in den überbreiten Gehweg vor dem Bezirksamt zu ermitteln und vorzustellen.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das vorhandene Parkangebot in der Rathausstraße zwischen Roermonder Straße und Eisenbahnviadukt wurde von Vertretern des Bezirksamtes, der Straßenverkehrsbehörde sowie des Planungsamtes erfasst. Bereits jetzt ist das Parken zwischen der Einmündung Am Treut und dem Viadukt durch eine Parkscheibenregelung von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr und einer Befristung auf eine Stunde geregelt. Weiterhin sind die Parkmöglichkeiten vor dem Bezirksamt montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Beschränkung auf eine Stunde ausgeschildert. Schließlich befindet sich vor Hs. Rathausstraße 5 eine Ladezone für 3 PKW, die das kurzfristige Anhalten zum Bringen oder Holen von Artikeln ermöglicht.

 

Durch die Schließung der Plus-Filiale ist offensichtlich auch für die benachbarten Einzelhandelsgeschäfte die Laufkundschaft weggeblieben, sodass auch diese Geschäfte bis auf einen Zeitschriftenladen aufgegeben wurden. Für die Wiederbelegung dieser Geschäftszeile ist von entscheidender Bedeutung, dass die Anfahrmöglichkeiten für die Kunden eines möglichen neuen Einkaufsmarktes verbessert und damit die Wirtschaftlichkeit für ein solches Ziel besser werden. Die nur fußläufig vorhandene Anbindung an die Straße Wildbacher Mühle über zwei Treppen schließt derzeit das Transportieren der eingekauften Waren mit dem Einkaufswagen bis an das geparkte Fahrzeug aus. Hier wäre vom Grundstückseigentümer ggf. eine Rampe anstelle der westlichen Treppe zweckmäßiger. In Verbindung mit der Einrichtung einer Parkscheibenregelung bzw. eines Parkscheinautomaten in der Wildbacher Mühle gegenüber Hs. 53 für insgesamt 10 Senkrechtparkstände könnte eine objektnahe Anfahrmöglichkeit für Einkaufskunden geschaffen werden. Diese Parkraumbewirtschaftung ist jedoch erst bei Einzug eines neuen Gewerbebetriebes ggf. in Verbindung mit der Schaffung einer Rampe für Einkaufswagen zwischen Gehweg und Einkaufsladen vorzunehmen. Die Verwaltung zieht den östlichen Parkstreifen dem westlichen, unmittelbar an der Treppe liegenden Parkstreifen zur Bewirtschaftung vor, weil hierdurch die gebietsfremden Einkaufsverkehre das Wohngebiet Wildbacher Mühle nur in einem kurzen Teilstück befahren müssen und somit nur geringe Verkehrsbeeinträchtigungen für die Anwohner erzeugen.

 

Das vorhandene Kurzzeitparkangebot in der Rathausstraße beiderseits der Einmündung Am Treut reicht nach Ansicht der Verwaltung aus, um in diesem Teilabschnitt die Kurzzeitparkmöglichkeiten für die Geschäftskunden sicherzustellen. Denkbar wäre, für einen noch zu ermittelnden Kostenfaktor die Mittelinsel um 2 m zum Bezirksamt hin zu verlegen und gleichzeitig die Fahrbahnverschwenkung auf die Seite des Bezirksamtes zu Lasten der dortigen überbreiten Grundstückszufahrt zu verschieben. Hierdurch könnte am talwärtigen Fahrbahnrand der Rathausstraße mit Ausnahme einer kurzen Fußgängerquerungsstelle durchgehend geparkt werden. Bei Interesse kann die Verwaltung hierzu eine Planung einschließlich der Kostenermittlung erstellen.

 

Schließlich teilt die Verwaltung die Auffassung der CDU-Bezirksfraktion, auch im unteren Teil der Rathausstraße ein Kurzzeitparkangebot zu schaffen. Zu diesem Zweck wird empfohlen, den Parkstreifen Rathausstraße 4 – 8a mit einer entsprechenden Parkscheibenzone werktags 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr auszuschildern und somit ca. 6 weitere Kurzzeitparkmöglichkeiten zu schaffen. Dieses sollte kurzfristig für die dortigen Geschäfte und unabhängig von den übrigen im Bereich des Bezirksamtes angedachten Veränderungen umgesetzt werden.

 

Planunterlagen werden den Fraktionen gesondert zugestellt.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für evtl. Umbeschilderungen werden aus dem lfd. Haushaltsansatz für Beschilderungen beglichen. Die Höhe hängt vom Umfang der vorzunehmenden Beschilderungsmaßnahmen ab.

Reduzieren

Anlagen

Loading...