Kenntnisnahme - 0011/ BA 5/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
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Öffnung des sog. Schwarzen Weges (Fußwegeverbindung zwischen der Schurzelter Str. und Im WeingartenAntrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- B 5 - Bezirksamt Aachen-Laurensberg
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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16.02.2005
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Erläuterungen
Erläuterungen:
die Bezirksvertretung Laurensberg hat um die Wiederherstellung des Wanderweges „Schwarzer Weg“ gebeten.
Zu dieser Bitte nimmt E 18 wie folgt Stellung:
Der betreffende Weg wurde seitens E 18 bereits seit geraumer Zeit nur noch einer extensiven Pflege unterzogen, da das Gebiet, in dem sich der in Frage stehende Weg befindet, vor einiger Zeit zum Naturschutzgebiet erklärt worden ist.
Da das ganze Gebiet von dem Wildbach gequert wird, und sich hier, gerade auch nach starken Regenfällen, zahlreiche Wassermassen in der seitlich gelegenen Böschung ansammelt, hat sich hier bereits ein größeres Sumpfgebiet entwickelt.
Um diesen Weg wieder herstellen zu können, müßte ein Teil der ehemaligen Wegführung verlegt und ein Teil der dort noch befindlichen Bäume und Sträucher gerodet werden.
Zusätzlich wäre eine neue Untergrundbefestigung erforderlich, die eine Wasserableitung aufweist.
Der Aufbau der Oberfläche müßte über die komplette Weglänge ebenfalls erneuert werden.
Die für diese Maßnahme entstehenden Kosten würden ca. 20.000,-€ betragen.
Da diese Finanzmittel nicht im Haushalt bzw. Wirtschaftsplan vorhanden sind und aus Sicht des FB 36 und E 18 eine zwingende Notwendigkeit für einen umfangreichen und kostenintensiven Ausbau des Wanderweges „Schwarzer Weg“ nicht vorliegt, kann der Bitte der Bezirksvertretung leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht entsprochen werden.
Gleichwohl wird E 18 zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht die nachstehend aufgeführten Maßnahmen zeitnah die Wege leiten:
1. Das Gelände wird mittels eines Zaunes abgesperrt.
2. Das vorhandene Schild „Naturschutzgebiet“ wird gerichtet
3. Die Umfahrung wird mit Schotter und Splitt, aufgearbeitet
4. Die Sträucher werden bei geschnitten
5. Der Rand wird bei den Pflegearbeiten weiter bis zum Zaun abgemäht
6. Die eingesetzten Eisenstangen werden entfernt.
