Kenntnisnahme - FB 61/0887/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

 

Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Rat der Stadt Aachen hat am 25.06.2003 einstimmig einen Kriterienkatalog mit den wesentlichen Anforderungen an einen kinder- und familienfreundlichen Städtebau beschlossen. Diese Kriterien sind bei allen städtebaulichen Planung seitens der Verwaltung aber auch durch externe Planungs- bzw. Ingenieurbüros zu überprüfen.

Im März 2008 erfolgte eine Dienstanweisung, in der die zu prüfenden Kriterien konkretisiert wurde. Es wird unterschieden zwischen Projekten der Stadt Aachen (Teil 1) und Projekten sonstiger öffentlicher und privater Träger (Teil 2).

Inhalt dieser Vorlage ist, zu dokumentieren, auf welche Art und Weise die Kriterien in den Abteilungen des Fachbereiches Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen geprüft und dokumentiert werden.

Abteilungsübergreifend ist der grundsätzliche Ablauf:

Wie in den einzelnen Abteilungen die Kriterien geprüft und dokumentiert werden ist nachfolgend aufgeführt.

 

FB 61/10 Vorbereitende Bauleitplanung (Flächennutzungsplan):

Für die Stadt Aachen wird derzeit ein Leitplan für die Gesamtstadt entwickelt. Dieser formuliert als informelle Planung fachübergreifend Ziele und Handlungsempfehlungen für die verschiedenen Felder der Stadtplanung (Wohnen, Soziales, Mobilität, Freiraum, ...). Die familienpolitischen Zielsetzungen werden dabei integriert und frühzeitig als Rahmenbedingung für die weitere planerische Konkretisierung verankert.

 

Bei der anstehenden Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Aachen wird der Aspekt der Kinder- und Familienfreundlichkeit aus den unterschiedlichsten informellen Planwerken und Organisationsformen, wie auch dem Bündnis für Familie, in die Gesamtkonzeption für die Stadt einfließen.

Mit den in der aktuellen Broschüre aufgeführten Kriterien liegt ein Raster vor, an Hand dessen eine systematische Überprüfung und Dokumentation der Berücksichtigung der Anforderungen erfolgen kann.

 

Grundsätzlich werden die Anforderungen hinsichtlich der Kinder- und Familienfreundlichkeit bei zum Bebauungsplan parallel laufender Flächennutzungsplanverfahren durch die detaillierte Prüfung im Bebauungsplanverfahren dokumentiert, auf die diesbezüglichen Ausführungen wird verwiesen.             

 

Entsprechend dem Bebauungsplanverfahren wird auch bei den Flächennutzungsplan-verfahren eine intensive Bürgerbeteiligung durchgeführt. Hierbei werden auch die Belange der Familien in ihrer Vielschichtigkeit mit aufgenommen und gemäß der Anforderungen des Baugesetzbuches in die Abwägung eingestellt.             

                                                       

 

FB 61/20 Verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne)

Die Überprüfung von städtebaulichen Entwürfen hinsichtlich ihrer Kinder- und Familienfreundlichkeit ist grundsätzlich Bestandteil jeder Planung. Insbesondere bei  Wohngebieten sind bei der Planung der Wohnbauflächen, der öffentlichen und halböffentlichen Räume (z.B. Verkehrsflächen) und der Grünflächen (z.B. Spielplätze) die entsprechenden Belange und Anforderungen zu berücksichtigen.

So wurde nach dem Ratsbeschluss z.B. im Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 902 “Niederforstbach - Innerer Bahnbogen” die Belange der Kinder und Jugendlichen berücksichtigt und in der Begründung folgendermaßen dokumentiert:

 

“Zur Sicherung und Verbesserung der konkreten Lebensbedingungen der Familien in der Stadt Aachen hat der Rat der Stadt Aachen Kriterien für einen Kinder- und familienfreundlichen Städtebau verabschiedet. Danach sind bei der Aufstellung von Bebauungsplänen pro Kind 10 m² öffentliche Kinderspielflächen vorzusehen. In knapp 500 m Entfernung befindet sich sowohl der Spielplatz Kollenbruch / Benediktusstraße als auch der Spielplatz an der Wil­helm-Ziemons-Straße. Darüber hinaus kann der angrenzende Vennbahnweg für kindgerechte Außenaktivitäten genutzt werden.

Aus vorgenannten Gründen kann die notwendige Spielplatzfläche um 50 % reduziert werden. Bei 48 Hauseinheiten mit je zwei Kindern ergibt sich somit ein Spielplatzflächenbedarf von mindestens 480 m².

Die zukünftige Straßenverkehrsfläche soll als Mischfläche ausgebaut und als verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert werden, um gefahrloses Kinderspielen innerhalb des Straßenraumes zu ermöglichen. “

 

“Die öffentliche Grünfläche im Nordwesten des Plangebietes mit der Zweckbestimmung -Kinderspielplatz- grenzt jeweils zweiseitig an den Landschaftsraum und an Wohnbaugrundstücke. Durch die Lage der Fläche soll der Spielplatz in die zukünftige Ortsrandbegrünung ein­gebunden werden und dient damit u. a. dem Schutz der Vegetation entlang des nordwestlich angrenzenden Weges. Die Bestandsvegetation innerhalb der öffentlichen Grünfläche soll über entsprechende Maßnahmen gesichert werden. Der Kinderspielplatz soll über den angrenzenden Fuß- und Radweg sowohl an das Neubaugebiet als auch an den Vennbahnweg angebunden werden.

Durch die unmittelbare Nachbarschaft des Spielplatzes zur Wohnbebauung und zum Vennbahnweg soll die soziale Kontrolle des Spielplatzes sichergestellt werden. Die Größe des Spielplatzes entspricht den Kriterien des Rates der Stadt Aachen für einen kinder- und fa­milienfreundlichen Städtebau.”

 

Nach Vorlage der Dienstanweisung und der Broschüre “Familienfreundliche Stadtplanung” liegen nun die Kriterien in einer Form vor, die einen formalisierten Ablauf der Berücksichtigung und Prüfung ermöglichen. In der Anlage 2 der Dienstanweisung ist ein Gliederungsraster aufgeführt, das in die Begründungen zur städtebaulichen Planung aufzunehmen ist. Das Inhaltsverzeichnis der Begründung umfasst nun folgende Punkte:

 

 

3.7              Jugend- und Familienfreundlichkeit

 

                            3.7.1              Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben

                                          (beispielsweise Wohngebiet oder Mischgebiet, Innenstadt oder Stadtrand)

              3.7.2              Erlebnisvielfalt im Gebiet

(Freiflächen- und Wegebezüge zu anderen Gebieten, Soziale Mitte, differenzierte Sozialstruktur)

              3.7.3              Umfang kinder- und jugendspezifischer Einrichtungen

                                          (soziale, schulische, sportliche Einrichtungen und Spielflächen)

3.7.4              Sicherheits- und gesundheitliche Aspekte der jugendspezifischen Einrichtungen

(Lage zu anderen Flächen, städtebauliche Gestaltung, Besonnung, Einsehbarkeit)

              3.7.5              Funktionaler Charakter der kinder- und jugendspezifischen Einrichtungen

Multifunktionalität der Flächen und Eignung zur Abdeckung der Wünsche unterschiedlicher Benutzer- und Altersgruppen, Veränderbarkeit

              3.7.6              Möglichkeit zu eigenständiger Mobilität von Kindern und Jugendlichen

(integriertes Verkehrskonzept, dezentrale Einrichtungen, straßenunabhängige Fuß- und Radwegeverbindungen, ÖPNV)

 

Anhand des in der Broschüre aufgeführten Kriterienkataloges werden entweder durch die Verwaltung (Teil 1) oder den Vorhabenträger bzw. externen Planer (Teil 2) die einzelnen Kriterien geprüft und dokumentiert. Das Ergebnis wird in der Begründung unter den o.g. Punkten zusammengefasst.

 

Im Rahmen des Offenlagebeschlusses wird in der Vorlage auf das Ergebnis hingewiesen.

 

Da der aktuelle Kriterienkatalog erst seit kurzem vorliegt, wurde eine entsprechende Prüfung und Dokumentation nur bei den aktuell begonnenen Planverfahren durchgeführt.

Als Beispiel kann der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 905 - Von-Coels-Straße, Parkplatz Saaltheater - aufgeführt werden.

Hier wurden dem Vorhabenträger die Kriterien vorgelegt mit Bitte um Prüfung, Berücksichtigung und Dokumentation. Da es sich hier um ein Verfahren zur Ansiedlung von Einzelhandel handelt, sind nicht alle der o.g. Punkte in der Planung relevant.

Nachfolgend sind die in der Begründung aufgeführten Ergebnisse dargestellt:

 

3.7                            Jugend- und Familienfreundlichkeit

3.7.1              Grundsätzliche Anforderungen, die sich aus dem konkreten städtebaulichen Ziel ergeben

Grundsätzliche Anforderungen an eine jugend- und familienfreundliche Ausstattung sind im Rahmen des geplanten Nahversorgungszentrums gegeben.

Mutter-Kind-Parkplätze sind z.B. in ausreichender Anzahl und in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang des Supermarktes vorhanden, so dass ein familienfreundlicher Einkauf gewährleistet ist.

Ebenfalls ist eine sichere fußläufige Erschließung z.B. mit einem Kinderwagen durch die abgesetzte Fläche des geplanten Fußweges gesichert.

 

3.7.2              Erlebnisvielfalt im Gebiet

Die geplanten Maßnahmen sollen ein neues „Zentrum“ für den Stadtbezirk Eilendorf schaffen. Sowohl die Nahversorgung soll  in diesem Bereich gestärkt werden, als auch das Freizeitangebot verbessert werden.

Im Bereich der straßenbegleitenden Bebauung an der Von-Coels-Straße  soll auf der Fläche des mittigen Platzes ein Ort der Kommunikation und des Verweilens entstehen.

Durch die geplante gastronomische Einrichtung z.B. eines Cafés oder eines Bistros soll die Möglichkeit eines Treffpunktes geschaffen werden, der als zusätzliches Freizeitangebot dienen kann.

3.7.3              Möglichkeit zu eigenständiger Mobilität von Kindern und Jugendlichen

Es besteht eine sehr gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Die Erschließung des Plangebietes durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wird durch die auf der Von-Coels-Straße verkehrenden Buslinien 2, 12, 22 und Bushaltestelle „Eilendorf Markt“ zurzeit ausreichend sichergestellt. Damit bestehen umsteigefreie Busverbindungen in Richtung Aachen Innenstadt, Preuswald und Stolberg. Das geplante Nahversorgungszentrum ist von den bestehenden Haltestationen in wenigen Gehminuten fußläufig sicher zu erreichen.

Eine straßenunabhängige Fuß- und Radwegeverbindung ist ebenfalls gesichert. Zusätzlich zu den bestehenden Fußwegen ist wie bereits beschrieben eine weitere Fußwegachse geplant. Auf der Verkehrsfläche der Von-Coels-Straße befindet sich zusätzlich ein separater Radweg.

 

Weiterhin wird bei jedem Bebauungsplanverfahren eine Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinfor-mation durchgeführt, bei der die Belange der Familien diskutiert und Anregungen aufgenommen werden können. Da eine Bürgerbeteiligung den Anforderungen des Baugesetzbuches genügen muss, ist eine spezielle Beteiligung für Kinder und Familien nicht möglich.

 

              FB 61/30 Verkehrsmanagement

Externen Büros, die von FB 61/30 mit der Vorplanung zur Umgestaltung oder verkehrlichen Neuordnung des Straßenraumes beauftragt werden, wird ab Herbst der Kriterienkatalog zur Beachtung ausgehändigt. Bei Veröffentlichung der Broschüre bzw. Inkraft treten der Dienstanweisung (Frühjahr 2008) gab es verschiedene verkehrliche Projekte, die bereits in einem so konkreten Bearbeitungsstand waren, dass eine nachträgliche Anwendung des Kriterienkataloges durch die externen Investoren - auch vertraglich - nicht möglich war.

Von Seiten der Abteilung 61/30 wird zum Thema in der Sitzung mündlich vorgetragen bzw. können Fragen beantwortet werden.

 

FB 61/50 Stadterneuerung, Stadtgestaltung, Stadtsanierung

Die den Kriterien zu Grunde liegenden Ziele sind und waren schon immer Grundlage für die planerischen Prozesse in der Stadterneuerung und der Stadtgestaltung. Die Berücksichtigung der Interessen verschiedener Nutzergruppen ist für die Qualität der Projekte unerlässlich. Bei den Projekten der Abteilung auf den verschiedenen räumlichen Ebenen und mit sehr unterschiedlichen inhaltlichen Ausrichtungen werden die verschiedenen Kataloge eine Hilfe für die Überprüfung der Familienfreundlichkeit der Projekte sein. Es sollte aber auch festgehalten werden, dass diese Kriterien in den konkreten Projekten in die Abwägung mit möglicherweise konfligierenden Interessen einzustellen sind.

 

Die in der Abteilung Stadterneuerung und Stadtgestaltung durchgeführten Projekte sind in verschiedene Kategorien des Kriterienkatalogs einzustufen. Anzuwenden sind je nach Projekt insbesondere die Kataloge

1.1              „Stadtentwicklungskonzept und Stadtteilentwicklungskonzepte“ (Beispiel: Städtebauliche Rahmenplanung Brand)

1.2               „Neubaugebiete und städtebauliche Rahmenpläne“

1.5               „Freiflächen-/Grünflächengestaltung“ (Beispiel: Umgestaltung des Elisengartens)

1.6               „Städtebauliche Wettbewerbe“ (Beispiel: Wettbewerb Campus Innenstadt)

2.4               „Planung von Freiflächen, Kinderspielplätzen - Grünflächengestaltung“

 

In der Abteilung 61/50 werden Projekte auf unterschiedliche Weise bearbeitet:

a) es werden Projekte durch die Mitarbeiter eigenständig bearbeitet,

b) die Projektbearbeitung wird an externe Büros vergeben, die Bearbeitung wird dann durch die Abteilung betreut und

c) die Abteilung wirkt an Projekten mit, bei denen andere Stellen federführend sind.

Hauptanwendungsbereich des Kriterienkatalogs ist die Konstellation b). Hier wird in Zukunft zu Beginn des Projekts, im Regelfall bei der Aufstellung des Anforderungsprofils, ein Verweis auf die notwendige Anwendung des Kriterienkatalogs eingebracht. In der Erläuterung der Planung werden dann die einzelnen Fragen des Katalogs zusammengefasst beantwort. Die Beurteilung dieses Abschnitts findet während der allgemeinen Prüfung der Planung statt. Die Umsetzung dieser Vorgehensweise muss allerdings im Laufe der kommenden Verfahren konkretisiert werden. Auch soll versucht werden, den Kriterienkatalog in laufende Verfahren noch einzubinden.

In der Konstellation a) werden die Ziele des Kriterienkatalogs in der eigenen Arbeit berücksichtigt. Je nach Umfang des Projektes werden die Fragen explizit abgeprüft. Bei kleineren oder schon laufenden Projekten wird auf diese explizite Prüfung verzichtet. In der Konstellation c) obliegt es vorwiegend den federführenden Stellen, den Katalog anzuwenden. Die Berücksichtigung des Kriterienkatalogs wird aber diesseits gefordert werden.

 

Nachfolgend wird an Hand des Beispiels „Städtebauliche Rahmenplanung Brand“ die Vorgehensweise dargestellt.

Bei der Vergabe der Rahmenplanung wurde der Kriterienkatalog dem Planungsbüro als Teil der planerischen Grundlagen übergeben. Eine explizite Anforderung, diesen Kriterienkatalog formell abzuprüfen, wurde allerdings zu diesem Zeitpunkt (März 2008) noch nicht gestellt. Während aller bisherigen Phasen der Erarbeitung (Ämterbeteiligung, Bürgerbeteiligung, Akteursbeteiligung) spielten verschiedenste Ansprüche insbesondere von Kindern und Jugendliche eine große Rolle (Treffpunkte, Angebote, Sport- und Spielflächen, Verkehrssicherheit, Konflikte zwischen Nutzergruppen). Die Attraktivität Brands für Familien wurde sowohl als bestehende Qualität aber auch als Ziel der Planung festgehalten. Die entsprechenden, im Bezirk vertretenen Dienststellen und Organisation wurden in den Prozess eingebunden. Weiterhin wird vor und nach den Sommerferien eine gesonderte Beteiligung von Schulen durchgeführt, deren Ergebnisse für die Frage nach Treffpunkten für Jugendliche genutzt werden sollen. Mit dem Planungsbüro wurde während des Prozesses weiterhin vereinbart, dass das Büro neben der Berücksichtigung der Inhalte eine kurz gefasste Beurteilung der Rahmenplanung nach dem Katalog 1.1 mit ggfs. einigen Ergänzungen aus dem Katalog 1.2 für den abschließenden Rahmenplan erarbeitet. Die so dokumentierten  Ergebnisse dienen als Grundlage für die politische Entscheidung.

 

 

 

FB 61/70 Straßenplanung

Die übergeordneten Kriterien der Familienfreundlichkeit werden i.d.R. bereits in Vorstufen der Planung angewendet, bevor die Ausführungsplanung und die anschließende Umsetzung erfolgt (siehe dazu die Ausführungen der Abteilungen 61/30 (mündlich in der Sitzung) und 61/50).

Hinzu kommt bei der Konkretisierung der Aspekt der Barrierefreiheit der in Bezug auf die Lebensbedingungen von Familien und deren Mobilität eine Rolle spielt. Dazu werden derzeit in der Kommission „barrierefreies Bauen“ detaillierte Vorgaben erarbeitet, die zukünftig bei allen Baumaßnahmen im öffentlichen Raum über die o.g. Kriterien hinaus angewendet werden sollen.

Zur Beleuchtungssituation wurde eine gesamtstädtische Prioritätenliste  erstellt, die zukünftig jährlich aktualisiert wird. In diese Liste gehen Beleuchtungsmaßnahmen zum Schutz von Fußgängern mit einer besonderen Wichtung ein.

 

 

Fazit

Unter der Voraussetzung der zustimmenden Kenntnisnahme der Vorgehensweise des Fachbereiches 61, ist aus Sicht des Fachamtes eine Vorstellung jeder einzelnen Planung bzw. Bauleitplanverfahren im Kinder- und Jugendausschuss nicht erforderlich.

Die Einhaltung der Kriterien zur Familienfreundlichkeit werden demnach in den Fachausschüssen (Verkehrs- und Planungsausschuss) geprüft.

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