Kenntnisnahme - FB 32/0030/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Videoüberwachung auf öffentlichen Straßen und Plätzen in AachenAntrag der Fraktionen von SPD, Grüne und FDP vom 18.06.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 32 - Fachbereich Sicherheit und Ordnung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Kenntnisnahme
|
|
|
13.08.2008
|
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Angelegenheit war bereits Thema in der Ratsitzung am 05.03.2008.
Die dort hinsichtlich der unmittelbaren Zuständigkeiten gegebenen Erläuterungen gelten auch nach der neuerlichen Entscheidung des Landesgesetzgebers fort, so dass die Installation und Durchführung der Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen und in öffentlichen Straßen ausschließlich Angelegenheit der Polizei ist (§ 15 a (3) Polizeigesetz NRW).
Nach wie vor gilt, dass ein personengestütztes Sicherheitskonzept kann von der Stadt Aachen aus nicht unmittelbar beeinflusst werden kann, da letztendlich stellenplanmäßige und gfls. auch dadurch sich ergebende haushaltsmäßige Verpflichtungen im Landeshaushalt NRW nicht durch die Stadt Aachen durch unmittelbare Beteiligung zu erwirken sind.
Der Einsatz städtischer Ordnungskräfte als Ersatz polizeilicher Handlungspflichten wird nicht befürwortet. Ein ergänzendes Konzept mit Schwerpunkt einer sozialbegleitenden Präventionsarbeit muss im Präventionsrat erst erarbeitet werden.
Die Kosten für ein ergänzendes oder ersetzendes Konzept können z.Zt. nur grob geschätzt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Situation im Bereich des Elisenbrunnens Gegenstand regelmäßiger Tagesordnungspunkte im Präventionsrat werden soll.
Ein sozialpräventives Konzept alleine wäre nicht vielversprechend. Sollte der Einsatz städtischer Ordnungskräfte gewollt sein, so ist darauf hinzuweisen, dass bereits nur eine regelmäßige Bestreifung des in Rede stehenden Gebietes im Schichtdienst mindestens 4 zusätzliche Kräfte erfordern würde.
Die Kosten hierfür würden sich auf ca. 200.000,--€ belaufen. Zusätzliche Kosten im Sinne der oben genannten Präventionsarbeit wären hinzuzurechnen.
Eine dauerhafte Präsenz würde dementsprechend personellen Mehrbedarf begründen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
90,4 kB
|