Kenntnisnahme - FB 61/0900/WP15

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag gilt damit als behandelt.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Nach  § 45 StVO Abs. C der Straßenverkehrsordnung dürfen Tempo-30-Zonen nur Straßen ohne benutzungspflichtige Radwege (Zeichen 237, 240 oder 241) umfassen. Bei der Einführung der Tempo-30-Zone in Seffent hat die Verwaltung seinerzeit versäumt, die Benutzungspflicht des Radweges innerhalb der Ortslage aufzuheben.

 

Im Zusammenhang mit der Beschwerde über die schlechte Sicht auf entgegen kommende Radfahrer entlang des Heckengrundstückes Schurzelter Straße 201-205 hat die Straßenverkehrsbehörde die Örtlichkeit erneut überprüft und das o.g. Versäumnis erkannt. Der Aachener Stadtbetrieb wurde gebeten, jeweils an den Anfängen der Tempo-30-Zone die Radwegebenutzungspflicht entsprechend der gesetzlichen Vorgaben enden zu lassen.

 

Während aus Richtung Vaalser Straße kurz nach dem ausgeschilderten Ende des Radweges eine Bordsteinabsenkung vorhanden ist, fehlt diese aus Richtung Laurensberg.

 

Die Verwaltung wird deshalb die Enden des benutzungspflichtigen Radweges aus beiden Fahrtrichtungen bis jeweils an die nächste in der Ortslage vorhandene Bordsteinabsenkung versetzen lassen, um dort den Fahrradfahrern ein sicheres Verlassen bzw. in Gegenrichtung ein Auffahren auf den gepflasterten Rad-/Gehweg zu ermöglichen.

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Keine.

Reduzieren

Anlagen

Loading...