Entscheidungsvorlage - FB 23/0389/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2008 -Auftragssachkonto B 020 20003 78 53 002 / 2008- Stromkasten Elisenbrunnen -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Verfasst von:
- FB 23/43
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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12.08.2008
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Wohnungs-und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der entsprechenden
Empfehlung durch den Finanzausschuss dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur
Genehmigung überplanmäßiger Auszahlung bei dem Auftragssachkonto B 020 20003 78 53 002 / 2008 -Stromkasten Elisenbrunnen- in Höhe von
43.100,00 € zu erteilen.
Der Finanzausschuss nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, seine
Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlung bei dem Auftragssachkonto
B 020 20003 78 53 002 / 2008
-Stromkasten Elisenbrunnen- in Höhe von 43.100,00 € zu erteilen
Der Rat der Stadt nimmt die
Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung zur
Genehmigung überplanmäßiger Auszahlung bei dem Auftragssachkonto
B 020 20003 78 53 002 / 2008 -Stromkasten Elisenbrunnen- in Höhe von 43.100,00 €.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am
01.02.2005 beschlossen, dass der Standort Elisenbrunnen als dauerhafter
Ausweichstandort für den innerstädtischen Wochenmarkt am Dienstag und
Donnerstag festgelegt wird.
Die Stromversorgung für
diesen Ausweichstandort wurde bisher als Provisorium aus einem Schaltschrank,
rückseitig des Aachen Tourist Service gelegen, gewährleistet. Da dies nicht mehr möglich ist, muß
zukünftig die Stromversorgung aus einer Trafostation von der gegenüberliegenden
Peterstraße aus dem Gebäude Haus Nr. 7/8 erfolgen. Über diesen neuen
Hausanschluss 230/400V mit zentraler Vermessung wird eine Stromabnahme von 200
A ermöglicht und damit eine ausreichende Versorgung der Marktstände
sichergestellt.
Die Stromverteilung auf dem
Platz wird über zwei gegenüberliegende Senkelektranten, die verdeckt aus dem
Boden hochgekurbelt werden, ausgeführt. In diesen Senkelektranten ist eine
entsprechende Anzahl von Steckdosen, so wie auch die Marktstände sie benötigen,
vorgehalten. Hierbei kann wie bisher üblich auf weitere Kleinverteiler
verzichtet werden. Das übliche Kabelchaos wird auf ein Minimum beschränkt. Der
Verteilungsaufwand entfällt, so dass auch die Kabelquerungen beseitigt sind und
ein gefahrloser Mittelweg ohne Kabelbrücken möglich ist. Dies entspricht auch
den Forderungen der DIN 57 100 Teil 722, wonach gefahrlose Kabelverlegungen
anzustreben sind, da ansonsten zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden
müssen.
Die Kosten dieser Maßnahme
belaufen sich auf 58.100 € und werden durch Anhebung der Gebühreneinnahmen
gedeckt. 15.000 € können über ein bereits bestehendes Auftragssachkonto für
diese Maßnahme bereitgestellt werden.
Da es sich um erhebliche
Auszahlungen i.S.d. § 83 GO NRW handelt, ist vor der Geneh-migung die Zustimmung
des Rates erforderlich.
Die Anhebung der Gebühren zur Abdeckung der abschreibungsbedingten Mehraufwendungen erfolgt zum 1.1.2009. Eine Deckung in 2008 erfolgt nicht.