Entscheidungsvorlage - FB 23/0389/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Wohnungs-und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt vorbehaltlich der entsprechenden Empfehlung durch den Finanzausschuss dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlung bei dem Auftragssachkonto  B 020 20003 78 53 002 / 2008  -Stromkasten Elisenbrunnen- in Höhe von 43.100,00 € zu erteilen.

 

 

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlung bei dem Auftragssachkonto B 020 20003 78 53 002 / 2008  -Stromkasten Elisenbrunnen- in Höhe von 43.100,00 € zu erteilen

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und erteilt die Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Auszahlung bei dem Auftragssachkonto

B 020 20003 78 53 002 / 2008  -Stromkasten Elisenbrunnen- in Höhe von 43.100,00 €.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.02.2005 beschlossen, dass der Standort Elisenbrunnen als dauerhafter Ausweichstandort für den innerstädtischen Wochenmarkt am Dienstag und Donnerstag festgelegt wird.

 

Die Stromversorgung für diesen Ausweichstandort wurde bisher als Provisorium aus einem Schaltschrank, rückseitig des Aachen Tourist Service gelegen, gewährleistet.  Da dies nicht mehr möglich ist, muß zukünftig die Stromversorgung aus einer Trafostation von der gegenüberliegenden Peterstraße aus dem Gebäude Haus Nr. 7/8 erfolgen. Über diesen neuen Hausanschluss 230/400V mit zentraler Vermessung wird eine Stromabnahme von 200 A ermöglicht und damit eine ausreichende Versorgung der Marktstände sichergestellt.

 

Die Stromverteilung auf dem Platz wird über zwei gegenüberliegende Senkelektranten, die verdeckt aus dem Boden hochgekurbelt werden, ausgeführt. In diesen Senkelektranten ist eine entsprechende Anzahl von Steckdosen, so wie auch die Marktstände sie benötigen, vorgehalten. Hierbei kann wie bisher üblich auf weitere Kleinverteiler verzichtet werden. Das übliche Kabelchaos wird auf ein Minimum beschränkt. Der Verteilungsaufwand entfällt, so dass auch die Kabelquerungen beseitigt sind und ein gefahrloser Mittelweg ohne Kabelbrücken möglich ist. Dies entspricht auch den Forderungen der DIN 57 100 Teil 722, wonach gefahrlose Kabelverlegungen anzustreben sind, da ansonsten zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden müssen.

 

Die Kosten dieser Maßnahme belaufen sich auf 58.100 € und werden durch Anhebung der Gebühreneinnahmen gedeckt. 15.000 € können über ein bereits bestehendes Auftragssachkonto für diese Maßnahme bereitgestellt werden.

 

Da es sich um erhebliche Auszahlungen i.S.d. § 83 GO NRW handelt, ist vor der Geneh-migung die Zustimmung des Rates erforderlich.

 

Die Anhebung der Gebühren zur Abdeckung der abschreibungsbedingten Mehraufwendungen erfolgt zum 1.1.2009. Eine Deckung in 2008 erfolgt nicht.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich in Höhe 43.100,00 € in der Finanzrechnung

 

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