Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 52/0068/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung.

 

Der Rat der Stadt beschließt die Änderung der Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports in der von der Verwaltung vorgelegten Neufassung.

                          

In Vertretung

 

(Rombey)

Stadtdirektor

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Nach den derzeit gültigen „Richtlinien der Stadt Aachen zur Förderung des Sports“ erhalten Vereine, die dem Landessportbund NRW (LSB) angehören, für die Anschaffung von Grundsportgeräten einen städtischen Zuschuss in Höhe von 10 % der zuschussfähigen Gesamtkosten. Voraussetzung für eine städtische Beteiligung ist die Anerkennung der Förderungswürdigkeit durch den LSB bzw. anderer Landesverbände. Grundlage für diese Anerkennung waren die „Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen für Grundsportgeräte“ des LSB. Diese Richtlinien sind im Jahr 2006 abgeschafft worden. Da es also seitens des LSB keine Förderung mehr gibt, müssen andere Kriterien gefunden werden, um seitens der Stadt Aachen den hiesigen Sportvereinen weiterhin Zuschüsse für Grundsportgeräte zu gewähren. Die bestehenden Richtlinien müssen also geändert werden.

 

Die Bestimmung III.2 ist nun überarbeitet und neu gefasst worden. Nach dieser Neufassung soll sich die Höhe des Zuschusses auf 25% der förderungsfähigen Gesamtkosten der Sportgeräte belaufen. Der erste Absatz dieser Bestimmung, soweit er sich auf die Handhabung innerhalb der Abteilungen eines Vereins bezieht, ist vom Wortlaut her an die damaligen Richtlinien des LSB angelehnt.

 

Der Internetseite des LSB ist zu entnehmen, dass die Sportvereine nicht mehr unmittelbar Mitglied des LSB sind. Mitglied sind nur die jeweiligen Sportfachverbände. Deswegen müssen die Richtlinien auch in diesem Punkt geändert werden.

 

Dem Stadtsportbund e. V. ist der Entwurf der Neufassung der Richtlinien vorgelegt worden. Er hat inhaltlich keine Änderungsvorschläge gemacht, vertritt aber die Auffassung, dass die Mitgliedschaft der Vereine im Stadtsportbund ausreichend sei. Dieser Meinung ist die Verwaltung nicht, weil im Stadtsportbund auch Vereine Mitglied sind, die keinem Sportfachverband unter dem Dach des LSB angehören

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen im lfd. Haushaltsjahr

Finanzielle Auswirkungen im laufenden Haushaltsjahr sind abhängig von eventuell noch eingehenden Anträgen unter Berücksichtigung der bereitstehenden Mittel beim Produkt 080 020 020 – Vereinssport - Produktsachkonto 5318013 – Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten und Sportgeräte -.

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren

Abhängig von den jeweiligen Haushaltsansätzen werden die neuen Richtlinien künftig umgesetzt.

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

keine

 

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Anlagen

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