Entscheidungsvorlage - FB 20/0111/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen / Auszahlungen / Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2008- Kenntnisnahme von Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- Herr Molls
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Kenntnisnahme
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen von 2.315.314,44 Euro
Auszahlungen von 15.525.239,24 Euro
gem. § 82 GO NRW n.F. zur Kenntnis zu nehmen.
In Vertretung:
Grehling
Der Rat der Stadt nimmt die in der Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen von 2.315.314,44 Euro
Auszahlungen von 15.525.239,24 Euro
gem. § 82 GO NRW n.F. zur Kenntnis.
Die Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß § 82 GO NRW n.F. sind unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach Genehmigung durch den Kämmerer dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu bringen. Eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist beigefügt.
Die Zusammenstellung enthält
Mehraufwendungen von 2.315.314,44 Euro
Mehrauszahlungen von 15.525.239,24 Euro.
Wenn eine Dienststelle oder ein Dezernat die Genehmigung einer über- oder außerplanmäßigen Aufwendung und/oder Auszahlung beantragt, wird neben der Unabweisbarkeit der Aufwendungen und/oder Auszahlung geprüft, ob eine Deckung in entsprechender Höhe vorhanden ist. In der Regel muss die Deckung von dem Fachbereich bereitgestellt werden, für dessen Aufgabenerfüllung die über- oder außerplanmäßige Aufwendung und/oder Auszahlung geleistet wird.
Ist dies nach dem Ergebnis der Prüfung nicht möglich, muss die Deckung durch Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen oder Mehrerträge/Mehreinzahlungen in anderen Fachbereichen sichergestellt werden oder durch allgemeine Deckungsmittel gewährleistet sein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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53,1 kB
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