Entscheidungsvorlage - FB 20/0111/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen

Aufwendungen            von            2.315.314,44 Euro

Auszahlungen            von            15.525.239,24 Euro

gem. § 82 GO NRW n.F. zur Kenntnis zu nehmen.

 

 

In Vertretung:

 

 

 

Grehling

 

 

 

Der Rat der Stadt nimmt die in der Zusammenstellung aufgeführten über- und außerplanmäßigen

Aufwendungen            von            2.315.314,44 Euro

Auszahlungen            von            15.525.239,24 Euro

gem. § 82 GO NRW n.F. zur Kenntnis.

 

Die Zusammenstellung ist Bestandteil dieses Beschlusses und der Originalniederschrift beigefügt.

 

 

 

 

Dr. Linden

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 82 GO NRW n.F. sind unabweisbare über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen nach Genehmigung durch den Kämmerer dem Rat der Stadt zur Kenntnis zu bringen. Eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen ist beigefügt.

 

Die Zusammenstellung enthält

 

Mehraufwendungen       von             2.315.314,44 Euro

Mehrauszahlungen         von            15.525.239,24 Euro.

 

Wenn eine Dienststelle oder ein Dezernat die Genehmigung einer über- oder außerplanmäßigen Aufwendung und/oder Auszahlung beantragt, wird neben der Unabweisbarkeit der Aufwendungen und/oder Auszahlung geprüft, ob eine Deckung in entsprechender Höhe vorhanden ist. In der Regel muss die Deckung von dem Fachbereich bereitgestellt werden, für dessen Aufgabenerfüllung die über- oder außerplanmäßige Aufwendung und/oder Auszahlung geleistet wird.

Ist dies nach dem Ergebnis der Prüfung nicht möglich, muss die Deckung durch Wenigeraufwendungen/Wenigerauszahlungen oder Mehrerträge/Mehreinzahlungen in anderen Fachbereichen sichergestellt werden oder durch allgemeine Deckungsmittel gewährleistet sein.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Siehe Anlage

 

Finanzielle Auswirkungen in den Folgejahren/Folgekosten

Siehe Anlage

 

Maßnahmenbezogene Einnahmen

Siehe Anlage

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Anlagen

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