Entscheidungsvorlage - FB 61/0901/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Satzung über eine Veränderungssperre für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Grundstücke Preusweg 52, 55 und 100hier:Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Fb 61/01 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der
Rat der Stadt genehmigt die am 25.08.2008 getroffene
Dringlichkeitsentscheidung des Rates der Stadt:
“Gemäß § 60 Abs. 1 und Abs. 2 GO NW treffen die
Unterzeichner als Oberbürgermeister und als Ratsmitglieder folgenden
Entscheidung:
Der Rat der Stadt beschließt gem. § 17 Abs. 1 BauGB die
als Anlage beigefügte Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich der Grundstücke Preusweg
52, 55 und 100.
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.”
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Planungsausschuss der Stadt hat in seiner Sitzung am 29. September 2005 zur Sicherung der Ziele der Bauleitplanung die Aufstellung eines Bebauungsplanes - Lütticher Straße, Hasselholzer Weg - für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich zwischen der Lütticher Straße, dem südwestlichen Abschnitt des Preusweg, dem Parkplatz Adamshäuschen, dem Hasselholzer Weg und dem Amsterdamer Ring beschlossen.
Mit diesem Bebauungsplanverfahren wird die Umsetzung des “Rahmenkonzeptes Aachener Südviertel”, das der Ausschuss in seiner Sitzung am 10.03.2005 beschlossen hat, für diesen Bereich angestrebt. Konkret werden die folgenden städtebaulichen Zielsetzungen verfolgt:
1. Sicherung der geordneten städtebaulichen
Struktur und des vorhandenen Charakters im o.g. Bereich.
2.
Erhaltung
der villenartigen Bebauung auf großzügigen Grundstücken.
3.
Sicherung
der vorhandenen prägenden Durchgrünung.
4.
Maßvolle
Steuerung der weiteren baulichen Entwicklung
Im Verfahrensbereich dieses Bebauungsplanes liegen die Grundstücke Preusweg 52, 55 und 100. Für diese Grundstücke lagen der Verwaltung Anträge auf Errichtung von Doppel- bzw. Mehrfamilienhäusern mit bis zu 7 Wohneinheiten vor. Auf der Grundlage des Aufstellungsbeschlusses wurde die Entscheidung über die Zulässigkeit dieser beantragten Vorhabens gemäß § 15 BauGB zurückgestellt.
Es war zu befürchten ist, dass die Realisierung der mit dem eingeleiteten Bebauungsplanverfahren verfolgten städtebaulichen Ziele durch eine Genehmigung der geplanten Vorhabens wesentlich erschwert bzw. unmöglich gemacht wurde.
Aus diesem Grund hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 16.08.2006 eine Veränderungssperre für die Grundstücke Preusweg 52, 55 und 100 beschlossen, die am 30.08.2006 öffentlich bekannt gemacht wurde und am 31.08.2006 in Kraft getreten ist.
Da diese Veränderungssperre am 30.08.2008 ausläuft, ein Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 894N, in dessen Geltungsbereich die Grundstücke liegen, jedoch frühestens in der Ratssitzung am 10.09.2008 gefasst werden kann, empfiehlt die Verwaltung, die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern. Ein Satzungsentwurf ist als Anlage beigefügt.
Da eine Beschlussfassung in den regulären Sitzungen des Planungsausschusses und des Rates aufgrund des Zeitdrucks nicht möglich ist, hat die Verwaltung entsprechende Dringlichkeitsentscheidungen eingeholt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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12,3 kB
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(wie Dokument)
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81,2 kB
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