Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 20/0112/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2008Produktsachkonto 120 010 020 - 5317000/7317000 Zuschuss Bau der Erschließungsanlage im Hof Rutherford im Gewerbegebiet Avantis
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Verfasst von:
- FB 61 Herr Ophey
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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02.09.2008
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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10.09.2008
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen/Auszahlungen im Haushaltsjahr 2008 in Höhe von 114.000 € beim Produktsachkonto 120 010 020 - 5317000 / 7317000 - “ Zuschuss Bau der Erschließungsanlage im Hof Rutherford im Gewerbegebiet Avantis”.
Der Rat der Stadt erteilt die Zustimmung zur Genehmigung außerplanmäßiger Aufwendungen/ Auszahlungen in Höhe von 114.000 beim Produktsachkonto 120 010 020 - 5317000 / 7317000 -
“ Zuschuss Bau der Erschließungsanlage im Hof Rutherford im Gewerbegebiet Avantis”.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Stadt Aachen hat sich aus Gründen der Wirtschaftsförderung zu einer Beteiligung an der Erschließung im Hof Rutherford im Gewerbegebiet Avantis verpflichtet. Hierbei handelt es sich nicht um eine vertraglich pflichtige Aufgabe. Hof Rutherford hat eine Größe von etwas mehr als 6 Hektar. In diesem Hof haben zwei Unternehmen Grundstücke gekauft, welche insgesamt ca 1,5 Hektar umfassen. Es wird erwartet, dass sich im Hof Rutherford noch etwa 4-5 weitere Unternehmen ansiedeln werden. Der deutsche Teil der hierzu erforderlichen internen Erschließungsstraße beträgt ca 30 % der Gesamterschließung.
Hierzu werden Finanzmittel in Höhe von 114.000 € benötigt. Dies betrifft die Ergebnis- und Finanzrechnung, da es sich nicht um städtisches Eigentum handelt.
Da es sich um erhebliche Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen i.S.d. § 83 GO NRW handelt, ist vor der Genehmigung die Zustimmung des Rates erforderlich.
Die Deckung dieser außerplanmäßigen Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen für das Haushaltsjahr 2008 erfolgen in Höhe von:
120 010 010 4321800 / 6321800 Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte 14.400 €
120 010 010 4321801 / 6321801 Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte 42.700 €
120 010 010 4321821 / 6321821 Benutzungsgebühren u.ä. Entgelte 13.900 €
120 010 010 4321000 / 632110 Sondernutzungsgebühren –Gem. 43.000 €
114.000 €
In dieser Höhe stehen Mehrerträge/Mehreinzahlungen zur Verfügung.